Hörmle
GmbH
Denkingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.402,00 |
21.914,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
19.400,00 |
21.912,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.690.818,40 |
2.902.721,13 |
| I.
Vorräte |
1.540.582,74 |
1.873.582,69 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
724.064,57 |
867.661,85 |
| davon
gegen Gesellschafter |
95.393,34 |
9.068,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
426.171,09 |
161.476,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
29.530,00 |
28.846,00 |
| Aktiva |
2.739.750,40 |
2.953.481,13 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.075.265,50 |
1.534.770,14 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.434.770,14 |
1.972.110,75 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
459.504,64 |
537.340,61 |
| B.
Rückstellungen |
132.000,00 |
163.992,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.532.484,90 |
1.254.718,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.532.484,90 |
1.254.718,99 |
| Passiva |
2.739.750,40 |
2.953.481,13 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
1.
Die Hörmle GmbH hat ihren Sitz in
Denkingen. Sie ist im Handelsregister B des Amtsgerichts
Stuttgart unter der Nummer 750919 eingetragen.
B.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Angaben zu den anzuwendenden Rechtsvorschriften und den
Größenmerkmalen der Gesellschaft
2. Der Jahresabschluss der Hörmle GmbH
für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) und den ergänzenden Regelungen
des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
3. Die Gesellschaft überschritt im
Berichtsjahr keines der in § 267 Abs. 1 HGB genannten
Größenmerkmale und zählt daher zu den
kleinen Kapitalgesellschaften. Für die offengelegte
Bilanz und den Anhang werden insoweit die
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Erstellung der §§ 266 Abs. 1 Satz 3, § 276
HGB und 288 HGB sowie für Zwecke der Offenlegung
§ 326 HGB vollumfänglich in Anspruch genommen.
Angaben zur Form der Darstellung in Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung (Darstellungsstetigkeit) sowie Angaben
zu Vorjahreszahlen (§ 265 HGB)
4. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze aufgestellt (§
265 Abs. 1 S. 2 HGB).
C.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
5. Die
Vermögensgegenstände des immateriellen
Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
gegebenenfalls vermindert um planmäßige und
außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.
Im Geschäftsjahr 2023 kam sowohl die lineare als auch
die geometrisch degressive Abschreibungsmethode zur
Anwendung.
Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände wurde auf Basis der steuerlichen
AfA-Tabellen geschätzt. Die Abschreibung auf die
Zugänge zum immateriellen und zum
Sachanlagevermögen erfolgt zeitanteilig.
Die Behandlung der Anschaffung abnutzbarer,
beweglicher Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind und deren Anschaffungskosten 1.000,00
€ nicht übersteigen, folgt den steuerrechtlichen
Bewertungsvorschriften des § 6 Abs. 2 und 2a EStG. Die
steuerbilanziellen Vorschriften können, da der Posten
insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, hier nach
herrschender Meinung für die Handelsbilanz
übernommen werden.
Gemäß § 12 (2) des Pacht- und
Betriebsüberlassungsvertrags vom 02.12.2014 zwischen
der Hörmle Verpachtungs GbR und der Hörmle GmbH
trägt die GmbH die Anschaffungskosten für
Neuanschaffungen bis zu 1.000,00 € selbst.
Umlaufvermögen
6. Die im
Vorratsvermögen erfassten
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach §
255 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten einschließlich
der Anschaffungsnebenkosten und ggf. gemindert um
Anschaffungskostenminderungen angesetzt. Fremdkapitalzinsen
wurden nicht einbezogen. Sofern sich aus einem Börsen-
oder Marktwert ein niedrigerer Tageswert ergeben hat, wurde
entsprechend des für das Umlaufvermögen geltenden
strengen Niederstwertprinzips dieser zum Ansatz gebracht.
7. Die unter Buchstabe B. Ziffer I. "
Vorräte" ausgewiesenen
unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu den
Herstellungskosten entsprechend § 255 Abs. 2 HGB
angesetzt. Die Herstellungskosten wurden dabei mit den
handelsrechtlichen Mindestansätzen unter Einbeziehung
aller aktivierungspflichtigen Aufwendungen angesetzt.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen. Sofern
angezeigt, wurde jedoch der am Bilanzstichtag niedrigere
beizulegende Wert gemäß § 253 Abs. 3 HGB
angesetzt.
8. Die sonstigen Gegenstände des
Umlaufvermögens, insbesondere
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie die
Liquiden Mittel wurden im Wesentlichen mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Risiken im Forderungsbestand werden, sofern solche
vorhanden sind, durch die Bildung angemessener Pauschal-
und Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Rückstellungen
9.
Rückstellungen wurden nach Maßgabe des
§ 249 HGB zum Ansatz gebracht. Die Bemessung der
Rückstellungen erfolgte dabei nach § 253 Abs. 1
S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Sofern die Rückstellungen eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr aufwiesen wurden diese mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst. Aus Vereinfachungs- und
Wesentlichkeitsgrundsätzen wurden Rückstellungen
mit einem notwendigen Erfüllungsbetrag von unter
5.000,00 € und einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr keiner Abzinsung unterworfen.
Verbindlichkeiten
10. Die passivierten Verbindlichkeiten wurden
vollumfänglich mit ihrem Erfüllungsbetrag (§
253 Abs. 1 S. 2 HGB) zum Ansatz gebracht.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
11. Der Ansatz und die Bewertung der
Posten der Bilanz erfolgte im Vergleich zum Vorjahr stetig
(§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
D.
Angaben zur Bilanz
Anlagespiegel für die einzelnen Posten des
Anlagevermögens
12. Die Darstellung eines
Anlagespiegels wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB
unterlassen.
Restlaufzeitvermerke zu Forderungen (§ 268
Abs. 4 HGB)
13. Die Restlaufzeit bei Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen beträgt
jeweils bis zu einem Jahr.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
14. In der Bilanz sind Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nicht
gesondert ausgewiesen (§42 Abs. 3 GmbHG), insoweit
werden die entsprechenden Angaben an dieser Stelle im
Anhang angebracht:
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023
bestehen keine Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Gesellschaftern und keine Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
Bilanzierung der Ergebnisverwendung
15. Die Bilanz wurde nach § 268 Abs. 1 HGB
vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.
Restlaufzeitvermerke zu Verbindlichkeiten und
Sicherungsrechte
16. Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich
vollumfänglich um Positionen mit einer Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
D.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
17. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der
offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft die
die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht
zu enthalten. Insoweit wird auf diese Angaben
vollumfänglich verzichtet.
E.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
18. Die durchschnittliche Zahl der während
des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 43,75.
19. Nach § 285 Nr. 34 HGB i. V. m.
§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB werden keine Angaben zur
Ergebnisverwendung gemacht bzw. der
Ergebnisverwendungsvorschlag nicht offengelegt, da sich
anhand der Angaben die Gewinnanteile von natürlichen
Personen feststellen lassen.
78588 Denkingen, den __________
......................................................Hörmle
GmbH
gez. Wolfgang Hörmle
Geschäftsführer
......................................................Hörmle
GmbH
gez. Frank Dreher
Geschäftsführer
......................................................Hörmle
GmbH
gez. Jürgen Braun
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.10.2024
festgestellt.
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