Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 750919
Eingetragen
4.12.2014
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen
Gegenstand
Maschinenbau, insbesondere im Bereich der Zuführ-, Montage- und Prüftechnik.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Braun
seit 18.7.2022
Geschäftsführer
Stefanie Hörmle
seit 8.12.2016
Prokura
Wolfgang Hörmle
seit 4.12.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (4)

NameAnteil
Manuela Hermle
62.00%
62.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

78588 Denkingen
60.000 €
60.00%
78588 Denkingen
40.000 €
40.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hörmle GmbH

Denkingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 19.402,00 21.914,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 19.400,00 21.912,00
B. Umlaufvermögen 2.690.818,40 2.902.721,13
I. Vorräte 1.540.582,74 1.873.582,69
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 724.064,57 867.661,85
davon gegen Gesellschafter 95.393,34 9.068,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 426.171,09 161.476,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 29.530,00 28.846,00
Aktiva 2.739.750,40 2.953.481,13

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.075.265,50 1.534.770,14
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Gewinnvortrag 1.434.770,14 1.972.110,75
III. Jahresfehlbetrag 459.504,64 537.340,61
B. Rückstellungen 132.000,00 163.992,00
C. Verbindlichkeiten 1.532.484,90 1.254.718,99
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.532.484,90 1.254.718,99
Passiva 2.739.750,40 2.953.481,13

Anhang

A.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen

1.  Die Hörmle GmbH hat ihren Sitz in Denkingen. Sie ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer 750919 eingetragen.

B.  Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Angaben zu den anzuwendenden Rechtsvorschriften und den Größenmerkmalen der Gesellschaft

2. Der Jahresabschluss der Hörmle GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und den ergänzenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

3. Die Gesellschaft überschritt im Berichtsjahr keines der in § 267 Abs. 1 HGB genannten Größenmerkmale und zählt daher zu den kleinen Kapitalgesellschaften. Für die offengelegte Bilanz und den Anhang werden insoweit die größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung der §§ 266 Abs. 1 Satz 3, § 276 HGB und 288 HGB sowie für Zwecke der Offenlegung § 326 HGB vollumfänglich in Anspruch genommen.

Angaben zur Form der Darstellung in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Darstellungsstetigkeit) sowie Angaben zu Vorjahreszahlen (§ 265 HGB)

4. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungsgrundsätze aufgestellt (§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB).

C.  Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 Anlagevermögen

5. Die Vermögensgegenstände des immateriellen Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Im Geschäftsjahr 2023 kam sowohl die lineare als auch die geometrisch degressive Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde auf Basis der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt. Die Abschreibung auf die Zugänge zum immateriellen und zum Sachanlagevermögen erfolgt zeitanteilig.
Die Behandlung der Anschaffung abnutzbarer, beweglicher Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten 1.000,00 € nicht übersteigen, folgt den steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften des § 6 Abs. 2 und 2a EStG. Die steuerbilanziellen Vorschriften können, da der Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, hier nach herrschender Meinung für die Handelsbilanz übernommen werden.
Gemäß § 12 (2) des Pacht- und Betriebsüberlassungsvertrags vom 02.12.2014 zwischen der Hörmle Verpachtungs GbR und der Hörmle GmbH trägt die GmbH die Anschaffungskosten für Neuanschaffungen bis zu 1.000,00 € selbst.

Umlaufvermögen

6. Die im Vorratsvermögen erfassten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach § 255 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten und ggf. gemindert um Anschaffungskostenminderungen angesetzt. Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen. Sofern sich aus einem Börsen- oder Marktwert ein niedrigerer Tageswert ergeben hat, wurde entsprechend des für das Umlaufvermögen geltenden strengen Niederstwertprinzips dieser zum Ansatz gebracht.

7. Die unter Buchstabe B. Ziffer I. " Vorräte" ausgewiesenen unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu den Herstellungskosten entsprechend § 255 Abs. 2 HGB angesetzt. Die Herstellungskosten wurden dabei mit den handelsrechtlichen Mindestansätzen unter Einbeziehung aller aktivierungspflichtigen Aufwendungen angesetzt. Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen. Sofern angezeigt, wurde jedoch der am Bilanzstichtag niedrigere beizulegende Wert gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt.

8. Die sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens, insbesondere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie die Liquiden Mittel wurden im Wesentlichen mit dem Nennbetrag angesetzt.
Risiken im Forderungsbestand werden, sofern solche vorhanden sind, durch die Bildung angemessener Pauschal- und Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Rückstellungen

9.  Rückstellungen wurden nach Maßgabe des § 249 HGB zum Ansatz gebracht. Die Bemessung der Rückstellungen erfolgte dabei nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.
Sofern die Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufwiesen wurden diese mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Aus Vereinfachungs- und Wesentlichkeitsgrundsätzen wurden Rückstellungen mit einem notwendigen Erfüllungsbetrag von unter 5.000,00 € und einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr keiner Abzinsung unterworfen.

Verbindlichkeiten

10. Die passivierten Verbindlichkeiten wurden vollumfänglich mit ihrem Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) zum Ansatz gebracht.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

11. Der Ansatz und  die Bewertung der Posten der Bilanz erfolgte im Vergleich zum Vorjahr stetig (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

D.  Angaben zur Bilanz

Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

12. Die Darstellung eines Anlagespiegels wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB unterlassen.

 Restlaufzeitvermerke zu Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB)

13. Die Restlaufzeit bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen beträgt jeweils bis zu einem Jahr.

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

14. In der Bilanz sind Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nicht gesondert ausgewiesen (§42 Abs. 3 GmbHG), insoweit werden die entsprechenden Angaben an dieser Stelle im Anhang angebracht:
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bestehen keine Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern und keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

Bilanzierung der Ergebnisverwendung

15. Die Bilanz wurde nach § 268 Abs. 1 HGB vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.

Restlaufzeitvermerke zu Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte

16. Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich vollumfänglich um Positionen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr.

D.  Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

17. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft die die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu enthalten. Insoweit wird auf diese Angaben vollumfänglich verzichtet.

E.  Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

18. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 43,75.

19. Nach §  285 Nr. 34 HGB i. V. m. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB werden keine Angaben zur Ergebnisverwendung gemacht bzw. der Ergebnisverwendungsvorschlag nicht offengelegt, da sich anhand der Angaben die Gewinnanteile von natürlichen Personen feststellen lassen.

78588 Denkingen, den __________

......................................................Hörmle GmbH
gez. Wolfgang Hörmle
Geschäftsführer

......................................................Hörmle GmbH
gez. Frank Dreher
Geschäftsführer

......................................................Hörmle GmbH
gez. Jürgen Braun
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.10.2024 festgestellt.

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