WBO
Steindesign GmbH
Kirchensittenbach, Ortsteil Oberkrumbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.828,00 |
5.019,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.828,00 |
5.019,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
61.782,24 |
44.397,16 |
| I.
Vorräte |
18.216,63 |
26.868,28 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.615,67 |
2.293,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
37.949,94 |
15.234,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.071,49 |
1.040,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
66.681,73 |
50.456,29 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.739,12 |
5.315,15 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
7.184,85 |
8.235,93 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.576,03 |
-1.051,08 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
63.442,61 |
43.641,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
66.681,73 |
50.456,29 |
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches i.d.F. des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267
HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Gem. § 284 Abs. 1 HGB sind im Anhang diejenigen
Angaben zu machen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder im
Anhang zu machen sind, weil sie in Ausübung eines
Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder in der Gewinn- und
Verlustrechnung aufgenommen wurden. Nachfolgend ist
berichtet, wenn Angaben zu folgenden
Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind.
Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden
Angaben im Anhang und nicht in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung gemacht.
Von der den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 274a HGB, § 276 HGB und
§ 288 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften
wurde Gebrauch gemacht.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Da für eine klare und übersichtliche
Darstellung aller geforderten Informationen der Raum
in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht
ausreichend ist, werden die Ausweiswahlrechte im Anhang
dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Absetzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 150 € wurden im Jahr des Zugangs
sofort abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
·
Beteiligungen zu Anschaffungskosten
·
Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
·
Ausleihungen zum Nennwert
·
unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum
Barwert
·
sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurde diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen
pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand
berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen wurden
gebildet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt. Alle
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bilanzierungs- oder
Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.
Bewertungsvereinfachungen nach § 240 Abs. 4 HGB
oder § 256 S. 1 HGB wurden nicht angewandt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die
Herstellungskosten
Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der
Finanzierung von Herstellungskosten diente, wurden nicht in
die Herstellungskosten einbezogen.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung:
Verbindlichkeiten
|
Gesamtbetrag |
bis zu 1 Jahr |
Restlaufzeit
1-5 Jahre |
über 5 Jahre |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Erhaltene Anzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
15.130,04 |
15.130,04 |
0,00 |
0,00 |
Sonstige Verbindlichkeiten *) |
48.312,57 |
48.312,57 |
0,00 |
0,00 |
Gesamtsumme: |
63.442,61 |
63.442,61 |
0,00 |
0,00 |
Weitere
Pflichtangaben nach § 285 HGB
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen:
Mit einer Inanspruchnahme aus
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Harald Walter
Herr Robert Borisch
Angaben betreffend die Gesellschafter gem. § 42
Abs. 3 GmbHG
Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern
bestehen zum Bilanzstichtag Darlehens- und
Verrechnungskonten zu Lasten der Gesellschaft in Höhe
von € 20.812,18.
Angaben zu Investmentvermögen
Die Gesellschaft hält keine Anteile oder
Anlageaktien eines inländischen Investvermögens
i.S. des § 1 InvG.
Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 und 11a HGB
Angaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11a sind nicht
zu machen.
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt. Der enthaltene Verlustvortrag
beträgt € 7.184,85.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des
Jahresergebnisses vor:
Der Verlust in Höhe von € 3.576,03 wird
vorgetragen.
Kirchensittenbach, 07.12.2011
gez. Harald Walter, Geschäftsführer
gez. Robert Borisch, Geschäftsführer
Der Jahresabschluss wurde am 08.12.2011 von der
Gesellschafterversammlung festgestellt.
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