HolstenTherme GmbH
Norderstraße 8, 24568 Kaltenkirchen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Teich seit 27.11.2025 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Kaltenkirchen | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Holstentherme GmbHKaltenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens Die HolstenTherme GmbH wurde im November 1988 gegründet und errichtete bis Ende 1991 für ihren Gesellschafter, die Stadt Kaltenkirchen, das Schwimm-, Sport- und Freizeitzentrum "HolstenTherme". Seit dem 1. Mai 1991 betreibt die Gesellschaft diese Anlage, bestehend aus ErlebnisBad, SaunaWelt, FitnessStudio, WellnessStudio und Restaurationsbetrieben. Mit der "Vereinbarung über die Betriebsführung des Freibades im Freizeit- und Erholungspark" vom 14. Januar 1999, beauftragte die Stadt Kaltenkirchen die HolstenTherme GmbH mit der Betriebsführung des Freibades an der Norderstraße in Kaltenkirchen. Grundlage dieser Vereinbarung ist die "Konzeption Kaltenkirchener Bäderverbund", die das Ziel verfolgt, die möglichen Synergieeffekte optimal zu nutzen. Mit Vertrag vom 2. Dezember 1999 haben die HolstenTherme GmbH und das mittels Übergangs verbundene Dreiklang Business & Spa Resort, eine Vereinbarung zur Nutzung der HolstenTherme durch die Hotelgäste geschlossen. Seit dem 01.01.2012 ist Stefan Hinkeldey Geschäftsführer der HolstenTherme. Christian Teich wurde zum 01.01.2023 zum Prokuristen bestellt. Das Jahr 2023 war das 32. Betriebsjahr der HolstenTherme. Mit Wirkung zum 01.09.2021 wurde der interne Datenschutzbeauftragte abbestellt und ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt. Die Gesellschaft betätigte sich nicht im Bereich Forschung und Entwicklung. 2. Wirtschaftsbericht 1 Ertragslage Im Jahr 2023 konnte mit einem Besucheraufkommen von 614.835 Gästen eine Besuchersteigerung von 12,09 % zu 2022 generiert werden (Zuwachs 66.295 Besuchern). Die Umsatzerlöse stiegen um 20,10 % auf 11.322.968,66 € (9.428.224,81 € in 2022) Die Instandhaltungsmaßnahmen im Jahr 2023 in Höhe von € 1.776.599 (Vorjahr: € 1.640.078) sind aufgrund der Substanzerhaltung im 32. Betriebsjahr in allen Profitcentern notwendig. Der durchschnittliche Eintrittserlös (inkl. MwSt.) konnte mit € 14,93 (Vorjahr € 13,69) leicht erhöht werden. Der Umsatz pro Gast betrug im Jahr 2023 € 20,80 (Vorjahr: € 19,68). Das Warmwasser Freibad besuchten in dieser Saison 43.785 Gäste (ohne HolstenTherme Gäste), was einem leichten Rückgang von 5,6 % (- 2.590 Gäste zum Vorjahr) entspricht. Der Besucherrückgang ist hauptsächlich auf Wettereinflüsse zurückzuführen. Die Freibad Saison dauerte von 13. Mai bis zum 31.08.. Wetterbedingt konnte die Saison bis zum 08.09. verlängert werden. Das aufgrund der Energiekrise im Wirtschaftsplan 2023 eingeplante Defizit in Höhe von 570.000 € (HolstenTherme 300 T€ / Freibad 270T€) ist nicht zum Tragen gekommen. Das Ergebnis im Gesamtverbund liegt bei 9.874,42 € (Vorjahresergebnis T€ 7.297,76). 2 Finanzlage Im Jahr 2023 wurden Investitionen in Höhe von € 214.409,60 fertiggestellt. Daneben wurden für die Erweiterung (Paradiesinsel) € 5.233.072,53 investiert. Diesen Investitionen stehen Abschreibungen von € 693.162,18 (Vorjahr € 755.413,97) gegenüber. Kreditgeber für alle Kredite sind die Städtischen Betriebe Kaltenkirchen GmbH. Im Jahr 2023 wurden, trotz Planung in Höhe von 750.000 €, keine Darlehen von den Städtischen Betrieben aufgenommen. Den Tilgungsplänen der Kredite wurde vollumfänglich nachgekommen. 3 Vermögenslage Vom Sachanlagevermögen entfällt nach wie vor der überwiegende Teil auf die gegenüber dem 31.12.2022 buchmäßig von € 8.741.298,00 um 6,1% auf € 8.208.105,92 gefallenen Grundstücke und Gebäude. Im Bereich des beweglichen Sachanlagevermögens sind die anderen Anlagen/Betriebs- und Geschäftsausstattung von € 444.789,00 um 13,04% auf € 502.810,00 gestiegen. Das gesamte Anlagevermögen repräsentiert 91,60% der Bilanzsumme. Bei einem um 49,07% gestiegenem Umlaufvermögen wurden die Vorräte insgesamt von € 209.573,71 um 5,8% auf € 197.398,86 leicht verringert. Die Vorräte haben einen Anteil von 1,11% an der Bilanzsumme. Mit einem Betrag von € 609.569,22 und einer Erhöhung um 34,13% gegenüber dem Vorjahreswert von € 454.474,11 tragen die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände einen Anteil von 3,4% an der Bilanzsumme. Schließlich entfällt ein geringer Teil des Umlaufvermögens auf die gegenüber dem 31.12.2022 von € 338.786,42 um 103,08% auf € 687.995,86 gestiegenen flüssigen Mittel, die einen Anteil an der Bilanzsumme von 3,86% haben. Das bilanzielle Eigenkapital beträgt 20,62% der Bilanzsumme (Vorjahr 26,53%) und deckt das Anlagevermögen zu 22,51% (Vorjahr 28,85%). Im Bereich der Verbindlichkeiten (69,21% der Bilanzsumme) zeichnet sich insgesamt eine Erhöhung um € 4.678.540,15 (61,11%) auf € 12.334.220,79 ab. Der Anteil der Verbindlichkeiten am Fremdkapital ist von 82,83% auf 87,19% gestiegen. Werden die Verbindlichkeiten nach Fristen aufgeteilt, sind € 5.950.667 dem langfristigen, € 4.213.526 dem mittelfristigen und € 2.170.027 dem kurzfristigen Bereich zuzuordnen. Die Lieferantenverbindlichkeiten haben sich von € 678.621,25 um 28,46% auf € 871.723,73 (4,89% der Bilanzsumme) erhöht. Die verkauften, jedoch noch nicht eingelösten Gutscheine werden als passiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Betrag um € 217.543 (15,7%) von € 1.385.975,93 auf nunmehr € 1.603.519,58 erhöht und hat damit einen Anteil von 9% am Gesamtkapital. 4 Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens Die HolstenTherme hat sich in den letzten Jahren sehr positiv weiterentwickelt. Ein stetiger Zuwachs an Besuchern, sowie die Erweiterung des Angebots sorgten für steigende Umsätze. Unberücksichtigt bleiben die Jahre der Corona-Pandemie 2020 und 2021. 3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht Die HolstenTherme verfügt über eine hervorragende Marktposition mit einem hohen Bekanntheitsgrad in der gesamten Region. Durch ständige Innovationen und eine stete Substanzverbesserung durch laufende Instandhaltungsmaßnahmen ist das Unternehmen für die Zukunft gut aufgestellt, was sich in der Ertragssituation (außerhalb der Corona-Pandemie) widerspiegelt. Auch weitere geplante bzw. begonnene Investitionen werden in den nächsten Jahren dazu beitragen, sich von Wettbewerbern weiter abzuheben. Unter dem Titel "ParadiesInsel" wurde im April 2022 mit dem Erweiterungsbau ParadiesInsel begonnen. Die Fertigstellung ist für Ende 2024 geplant. Ziel der Investition ist es, dem stetigen Besucherzuwachs auch langfristig gerecht zu werden sowie die HolstenTherme zukunftsorientiert im wachsenden Marktumfeld aufzustellen. Zudem muss zukünftig das jetzige Bestands-ErlebnisBad umfangreich saniert werden. Nur durch den Bau der ParadiesInsel wird eine monatelange Betriebsunterbrechung mit einhergehenden Defiziten und Kollateralschäden verhindert. Durch den Gewinnabführungsvertag mit den Städtischen Betrieben Kaltenkirchen GmbH wird sichergestellt, dass auch eine vertraglich vereinbarte Verlustabdeckung erfolgt, so dass keine bestandsgefährdenden Risiken zu erkennen sind. Risiken können sich beispielsweise aus der Gründung und Erweiterung weiterer Freizeitbäder, Saunaanlagen und Fitness-Studios im Einzugsgebiet ergeben. Zudem belastet die Energiekostensteigerung die Ertragssituation. Auch wird es immer schwieriger, eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für die qualifizierte Arbeit zu gewinnen. Dies resultiert aus der Arbeitskräfteknappheit am Beschäftigungsmarkt. Auch aus dem Grund ist es wichtig, die Attraktivität des Arbeitgebers stetig zu steigern.
Kaltenkirchen, März 2024 HolstenTherme GmbH gez. Stefan Hinkeldey, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAngaben zur Bilanzierung und Bewertung Die Holstentherme GmbH hat ihren Sitz in Kaltenkirchen und ist eingetragen im Handelsregister bei Amtsgericht Kiel (Nr. HRB 2693 BB). Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Als Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 264, 266 und 275 HGB Anwendung. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB-Vorschriften ergaben. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen. Die Entwicklung ergibt sich aus dem beigefügten Anlagespiegel. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert zwischen € 250,00 und € 800,00 wurden sofort abgeschrieben. Die Ermittlung der Vorräte erfolgte aufgrund einer körperlichen Bestandsaufnahme, bewertet zu Anschaffungskosten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert bewertet. Sie strukturieren sich wie folgt:
Die zum Bilanzstichtag offenen Geldtransfers zwischen den Kassen, den Banken und der Telecash-Clearingzentrale wurden unter der Position "sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen, da sie weder Kassenbestand noch realisierter Bankbestand darstellen. Das gezeichnete Kapital beträgt € 281.250,00. Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden bewertet zum Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie strukturieren sich wie folgt:
Passive Rechnungsabgrenzungsposten Unter diesem Posten werden verkaufte, jedoch noch nicht eingelöste Gutscheine ausgewiesen. Nach Ablauf eines Zeitraumes von 5 Jahren werden diese erfolgswirksam ausgebucht. Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung Durch den Ergebnisabführungsvertrag ist der Jahresüberschuss in Höhe von € 9.874,42 an die Muttergesellschaft abzuführen. Zweigniederlassungen Zweigniederlassungen i.S. § 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB bestehen nicht. Sonstige Angaben Namen der Geschäftsführer: Herr Stefan Hinkeldey, Hamburg Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft hat mit der Muttergesellschaft "Städtische Betriebe Kaltenkirchen GmbH", Kaltenkirchen, einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, der ab dem 01.01.2005 wirksam wurde. Bis zum August 2004 besaß die Gesellschaft einen Aufsichtsrat. Nunmehr wurde ein Aufsichtsrat bei der Muttergesellschaft eingerichtet, der auch für die Belange der HolstenTherme GmbH zuständig ist. Unter Zugrundelegung der Berechnungsmethode des § 267 Abs. 5 HGB wurden im Berichtsjahr durchschnittlich beschäftigt:
Das Honorar für die Abschlussprüfung beträgt T€ 5,3. Ereignisse nach Schluss des Geschäftsjahres Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben.
Kaltenkirchen gez. Stefan Hinkeldey, Geschäftsführer
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 16.07.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die HolstenTherme GmbH, Kaltenkirchen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der HolstenTherme GmbH, Kaltenkirchen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HolstenTherme GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/1-v2-hgb-ja-non-pie/ eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.
Bremen, 2. Mai 2024 Göken,
Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH
gez. Tameling-Meyer, Wirtschaftsprüfer gez. Pencereci, Wirtschaftsprüfer |
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