Vitarom GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johannes Egon Heinrich Freiherr von Eerde seit 25.11.2021 | Vorstandsmitglied |
Labinot Elshani seit 13.10.2021 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Landfrisch AGBergheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT zum 31.12.2023Landfrisch AGGesamtwirtschaftliche Branchenentwicklung und Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Branchenentwicklung Extreme Witterungsverhältnisse, hoher Kostendruck, inflationsbedingt verunsicherte Verbraucherinnen und Verbraucher. Die organisierte Obst- und Gemüsewirtschaft schaut auf ein Jahr mit ungemein schwierigen Rahmenbedingungen zurück. Insbesondere die herausfordernde Ertragslage stellt die Erzeugerbetriebe vor Herausforderungen. Die gestiegenen Betriebskosten müssen von den Erzeugerbetrieben nicht nur über höhere Erlöse kompensiert werden. Effizienzsteigerungen und Prozessänderungen sind weitere Faktoren im Rahmen der Kompensationsmaßnahmen. Unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen hat der Gemüsemarkt 2023 ein Gleichgewicht gefunden. Auf Erzeugerebene konnten die vielfach notwendigen Preiserhöhungen durchgesetzt werden. Das war allerdings weniger ein Resultat der Einsicht der Marktbeteiligten als vielmehr eine Folge der wechselhaften und teils extremen Witterungsbedingungen, so die Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI). Der Anstieg der Lebenshaltungskosten in Deutschland hat sich im Verlauf des Jahres 2023 zwar leicht abgeschwächt, die Steigerungsraten bleiben jedoch immer noch hoch, und es darf nicht vergessen werden, dass sie sich auf ein ohnehin bereits hohes Preisniveau beziehen. Somit bleibt die wirtschaftliche Lage für die Verbraucher angespannt. 1.1 Die unbeständige Witterung begrenzte das Angebot Auch die Gemüsebaubetriebe sehen sich weiterhin hohen Kosten gegenüber. Zwar sind die Preise für Düngemittel gegenüber dem Vorjahr wieder gesunken, dafür kam der Preisanstieg bei nachgelagerten Produkten wie Pflanzenschutzmitteln, Installationsmaterial oder Instanthaltungen erst 2023 voll zum Tragen. Zudem galt der gesetzliche Mindestlohn erstmals für eine gesamte Saison. Dass die Kostenargumentation beim Durchsetzen höherer Erzeugerpreise nicht zwingend zielführend ist, hat das Jahr 2022 gezeigt. Trotz der höheren Produktionskosten war es kaum möglich, höhere Preise durchzusetzen. Witterungsbedingt waren Preissteigerungen in diesem Jahr jedoch umsetzbar. Dabei muss der Blick bis in den Sommer 2022 zurückgehen. Die Sommertrockenheit hatte zu niedrigen Erträgen bei Zwiebeln, Möhren und Kopfkohl geführt. Die Lagerbestände räumten früher als geplant, und die Kulturen erzielten hohe Preise. Gerade Kopfkohl profitierte davon, dass zu Beginn des Jahres aus den spanischen Produktionsgebieten nur ein begrenztes Angebot zur Verfügung stand. Dadurch setzte der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) in Deutschland länger als sonst üblich auf Kopfkohl als Aktionsartikel. 1.2 Entwicklungen bei der Lagerware In Deutschland startete die Frühgemüsesaison verspätet und mit langsam steigenden Mengen, da es zunächst an Temperatur und Einstrahlung fehlte. Echte Frostschäden blieben zwar aus, dennoch entwickelte sich das Angebot nur langsam. Das war ein wesentlicher Faktor für die stabilen Preise. Die Niederschläge im Frühjahr waren zwar einerseits positiv für die spätere Wasserversorgung, aufgrund der nassen Böden verzögerten sich jedoch auch die Aussaaten und Pflanzungen. Im Mai und Juni sah es dann danach aus, als ob doch wieder die Trockenheit das beherrschende Thema würde. Die trockenen Monate wurden jedoch von Dauerregen in Teilen des Julis und August abgelöst. Dadurch wurden die Ernte und auch Pflegearbeiten in den Folgesätzen verzögert. Zwiebeln profitieren nur bedingt von diesen Niederschlägen und mussten teilweise zu lange unter zu feuchten Bedingungen auf die Einlagerung warten. Die späten Anbausätze, und insbesondere die Lagergemüsearten, profitieren jedoch von der gut ausreichenden Wasserversorgung. Allerdings wurde dann die Ernte im Oktober und November von anhaltenden Regenfällen behindert. Diese gingen auch an der Qualität der Ware nicht spurlos vorbei. 1.3 Ausblick 2024 Anfang des Jahres 2024 könnte sich die Situation aus den ersten Monaten 2023 wiederholen. Das gilt zumindest für die Lagergemüsearten. Die Brutto-Ernten waren sowohl bei den Zwiebeln als auch bei Möhren und Kopfkohl zwar höher als im Herbst 2022, allerdings waren die Witterungsbedingungen zur Einlagerung mit anhaltendem Regen nicht optimal. Der Sortieraufwand und die Sortierverluste sind hoch, zudem bestehen erhebliche Unsicherheiten bezüglich der Lagerfähigkeit. Ein frühzeitiges Ende der Lagersaison ist nicht ausgeschlossen. Der Verlauf der Wintersaison in Südeuropa hängt, wie immer, stark von den Witterungsbedingungen ab. Angesichts der knappen Wasserverfügbarkeit in Spanien besteht dort eher die Tendenz, Anbauflächen einzuschränken als auszuweiten. In Deutschland dürfte dagegen die bessere Preissituation während der Saison 2023 dazu führen, dass 2024 tendenziell auf einer größeren Fläche Gemüse angebaut wird. Insgesamt steht die Gemüsebranche weiterhin vor großen Herausforderungen. Durch den erneuten Anstieg des Mindestlohnes werden Arbeitskräfte noch teurer, bei gleichzeitig abnehmender Verfügbarkeit. Das gilt nicht nur für die Produktion, sondern auch für das Transportgewerbe. 2. Rahmenbedingungen Laut dem AMI-Frische-Index liegt die Teuerungsrate von frischen Lebensmitteln im November 2023 nach vorläufigen Angaben bei 3,9 % und stagniert seit September auf diesem Niveau. Das bedeutet für Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin hohe Kosten beim Einkauf von Lebensmitteln. Waren es im November 2022 vor allem Molkereiprodukte und Käse, die die Teuerung in die Höhe trieben, so sind es aktuell Obst und Gemüse. Entwicklung der Verbraucherpreise von Gemüse nach Art in Deutschland im Jahr 2023 (gegenüber dem Vorjahr) 2.1 Leichte Abnahme des Selbstversorgungsgrades 2022/23 Im Vergleich zum vorigen Wirtschaftsjahr sank der Selbstversorgungsgrad von Gemüse 2022/23 laut vorläufigen Angaben um zwei Prozentpunkte auf rund 36 Prozent. Am höchsten war der Selbstversorgungsgrad mit 114 Prozent bei Weiß- und Rotkohl, gefolgt von der Gruppe Blumenkohl, Grünkohl und Brokkoli mit 100 Prozent und Sellerie mit 85 Prozent. Den niedrigsten Selbstversorgungsgrad hatten Tomaten: hier deckte die deutsche Erzeugung nur 3,5 Prozent des heimischen Verbrauches ab. 2.1.1 Versorgung mit Gemüse Entwicklung des Selbstversorgungsgrades bei Obst und Gemüse in Deutschland 102,6 Kilogramm Gemüse verbrauchten die Deutschen pro Kopf im Wirtschaftsjahr 2022/23 laut vorläufigen Zahlen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Das waren etwa neun Kilogramm je Kopf weniger als noch im vorigen Wirtschaftsjahr, allerdings über vier Kilogramm mehr als vor zehn Jahren. Am größten war dabei 2022/23 mit insgesamt 2,5 Millionen Tonnen der Verbrauch von Tomaten - das entsprach einem Pro-Kopf-Verbrauch von fast 30 Kilogramm. Darauf folgte die Gruppe der Möhren, Karotten und Roten Rüben mit 898.000 Tonnen und Speisezwiebeln mit 729.000 Tonnen. 2.1.2 Versorgung mit Obst 64,9 Kilogramm Obst wurden laut vorläufigen Zahlen im Wirtschaftsjahr 2022/23 in Deutschland pro Kopf verbraucht. Das entsprach 3,9 Kilogramm weniger Obst als im Vorjahr. Gleichzeitig stieg der Selbstversorgungsgrad um 2,5 Prozentpunkte auf 22,7 Prozent an und erreichte damit den höchsten Stand seit 2014/15. Äpfel waren mit einem Verbrauch von 1,7 Millionen Tonnen im Wirtschaftsjahr 2022/23 das in Deutschland am meisten verbrauchte Obst (ohne Berücksichtigung von Zitrusfrüchten, Schalenfrüchten und Trockenfrüchten). Mit 57 Prozent hatten Äpfel unter den verschiedenen Obstarten ebenfalls den höchsten Selbstversorgungsgrad. Den zweithöchsten Verbrauch hatten Bananen mit 915.000 Tonnen. Hier wurde die gesamte Menge importiert. Auf den Plätzen drei und vier folgten Tafeltrauben (428.000 Tonnen) und Erdbeeren (328.000 Tonnen). 2.2 Entwicklung der Anbauflächen Die Gemüseanbaufläche im Freiland lag 2023 mit 121.537 Hektar um drei Prozent unter dem Vorjahreswert. Die Gemüsekultur mit dem größten Flächenumfang in Deutschland war Spargel (20 Prozent), gefolgt von Speisezwiebeln (12 Prozent) sowie Möhren und Karotten (11 Prozent). Gegenüber dem Vorjahr wurden vor allem bei den Bundzwiebeln und Speisekürbissen die Flächen weiter ausgebaut. Die Anbauflächen von Frischerbsen und Spargel nahmen hingegen ab. Mit einer Fläche von 1.275 Hektar blieb der Anbau von Gemüse im Unterglasanbau 2023 auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Dabei stieg die erzeugte Erntemenge von rund 194.410 Tonnen Gemüse um fünf Prozent auf 203.730 Tonnen. Den größten Anbauumfang nahmen im Unterglasanbau Tomaten mit 374 Hektar und einer Erntemenge von 101.060 Tonnen ein, gefolgt von Salatgurken mit 244 Hektar und 68.770 Tonnen. 3. Grundlagen des Unternehmens Regionale Frische, Vermarktung und Logistik von Obst und Gemüse aus einer Hand. Effizient, personifiziert, nachhaltig und verantwortungsvoll für Mensch und Natur. Das ist die Landfrisch DNA. Eine starke Gemeinschaft von etablierten und hochprofessionellen Obst- und Gemüsegärtnereien aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Unsere Mission als anerkannte Erzeugerorganisation ist der nachhaltige Anbau und die ersthändige Vermarktung unserer frischen Obst- und Gemüseerzeugnisse aus dem Unterglas- und Freilandanbau. Als "landfrische" Mitglieder unserer Erzeugergemeinschaft sind wir zeitgleich Inhaber unserer eigenen Vermarktungsorganisation Landfrisch AG, über die wir unsere Erzeugnisse schlank, effizient und ohne Transaktionsverluste vermarkten, Synergien nutzen, um somit dem Förderauftrag der Erzeugerbetriebe optimal nachkommen zu können. Der Kern für Frische, Qualität und Kontinuität in der Vermarktung von Obst und Gemüse ist unsere "Vertikalisierung". Das bedeutet nichts anderes, als dass wir die Vermarktung unserer frischen Erzeugnisse vollständig selbst organisieren. In engem Dialog mit unseren Kunden bieten wir ihnen genau das, was sie brauchen und wann sie es brauchen. Diese direkte Form der Vermarktung beinhaltet so zum Beispiel die persönliche Zuordnung der Erzeuger zu einem bestimmten Vermarktungspartner und ermöglicht uns, den Anbau immer markt- und nachfragegerecht zu planen und durchzuführen. Basis unserer anerkannten Erzeugerorganisation sind die angeschlossenen Erzeugerbetriebe. Diese vermarkten Ihre Erzeugnisse ausschließlich über die Landfrisch AG. Unser Erzeugerbetriebe produzieren Ihr Sortiment ausschließlich in Deutschland. Dreiunddreißig hochmoderne Betriebe definieren unser Obst- und Gemüsesortiment. 33 Erzeugerbetriebe 2.032 ha Freilandproduktion 106 ha Unterglasanbau 75.000 to vermarktete Waren Unsere direkte Nähe zu den Metropolregionen Rhein-Ruhr, Köln-Bonn und Hamburg lässt Regionalität für eine Vielzahl von Verbrauchern jeden Tag spürbar erleben. Unsere direkte Nähe zu den Metropolregionen Rhein-Ruhr, Köln-Bonn und Hamburg lässt Regionalität für eine Vielzahl von Verbrauchern jeden Tag spürbar erleben. Das Produktportfolio im Einzelnen umfasst Fruchtgemüse Blattgemüse Kohlgemüse Beerenobst Steinobst Kernobst Zwiebelgemüse Wurzel-/Knollengemüse Fein-/Stängelgemüse Als innovativer Erzeugerverbund sorgen wir dafür, dass unsere hochwertigen Erzeugnisse aromatisch und frisch verpackt bei unseren Kunden ankommen. In unseren gemeinschaftlichen Packbetrieben veredeln wir unsere frischen Erzeugnisse in allen handelsüblichen Verpackungsformen und -mengen. Wir handeln dabei regional, nachhaltig und fair gegenüber Menschen und Natur. Kontinuierliche Qualitätsüberwachung ist alternativlos für verlässlich gute Ware. Unser Prozess beginnt bereits am Anfang der Kultur, begleitet das Wachstum, kontrolliert die Reife, kümmert sich um ein kontinuierliches Rückstandsmonitoring und endet erst, wenn unsere Kunden die Ware überprüft und für sehr gut befunden haben. Unsere Mission ist vor allem der Wiederkäufer. Wir sind zertifizierter Dienstleister für den Lebensmitteleinzelhandel. Innovative und nachhaltige Maßnahmen in Sachen Energieeffizienz und Ressourcenschonung ermöglichen uns bereits heute das ganze Jahr über aromatische Tomaten- und Gurkensorten aus regionaler Erzeugung anzubieten, ohne dafür unsere CO 2 -Bilanz unnötig zu belasten. Deshalb sind die Gewächshäuser unserer angeschlossenen Produktionsgesellschaften so gebaut, dass sie die Sonnenenergie perfekt aufnehmen und speichern können. Für die dunklen Tage im Jahr wurde in energieeffiziente LED-Hybridbeleuchtungen investiert. Damit stehen aromatische Früchte selbst im Winter für die Vermarktung zur Verfügung. Der konventionelle Einsatz von Pflanzenschutzmitteln tritt bei unseren Erzeugnissen in den Hintergrund, weil in diesem Bereich nachhaltiger Pflanzenschutz unter Einsatz von Nützlingen erfolgt. 4. Wirtschaftsbericht Die wesentlichen Erfolgsgrößen, die für die Unternehmensentwicklung von Bedeutung sind, fasst folgende Auflistung zusammen: Auf der Grundlage vorläufiger Vorjahreszahlen hatten wir die Aufwendungen und Erträge für das Geschäftsjahr 2023 vorsichtig optimistisch geplant. Das Kundenportfolio wurde im Rahmen der Vertriebsaktivitäten erweitert. Die Prozess- und Organisationsentwicklung wurde im zweiten vollständigen Wirtschaftsjahr weiter digitalisiert. Zum ursprünglichen Plan haben sich nur geringe Abweichungen ergeben. Die Erzeugerbetriebe wurden weiter spezialisiert. Im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages haben sich die Kostenpositionen linear zum Umsatzwachstum entwickelt. Inhalt dieses Dienstleistungsvertrages ist die Bereitstellung von: Personalkapazitäten im Vertrieb und der Administration Bereitstellung der technischen-, räumlichen und strukturellen Infrastruktur Die Gesellschaft erzielte im Jahr 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von 474 T€, dieser Überschuss lag somit um 335 T€ über dem Vorjahresergebnis. Damit lässt sich eine hervorragende Entwicklung in der noch jungen Unternehmenshistorie feststellen. Der im Geschäftsjahr 2023 erzielte Jahresüberschuss wird geprägt aus den Umsatzerlösen im LEH-, Discount- sowie im Industrie- und Großhandelsbereich. Ausgehend vom Rohergebnis und einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 29,2% waren die Haupttreiber die veränderten Erlösstrukturen sowie eine strukturell veränderte Sortiments- und Kundenstruktur in Bezug auf die aufgesetzten Jahresprogramme mit unseren Handelspartnern. Der Sortimentsbereich Obst wurde im Wirtschaftsjahr als neue Beschaffungs- und Vertriebseinheit in unser Portfolio integriert. Im Kundenbereich konnten wir neue Partner gewinnen und darüber hinaus haben unser Leistungsportfolio mit den bestehenden Partnern erweitert. Die Umsatzerlöse konnten gegenüber dem Vorjahr um 0,5% auf 172 Mio. Euro gesteigert werden. Der Hauptanteil der Umsatzerlöse entfällt auf die Bereiche: Fruchtgemüse (109 Mio. Euro | Vj: 117 Mio. Euro) Blattgemüse (36 Mio. Euro; Vj: 36 Mio. Euro) Kohlgemüse (13 Mio. Euro; Vj: 13 Mio. Euro). Fein-/Stängelgemüse (7 Mio. Euro; Vj: 4 Mio. Euro) Steinobst (5 Mio. Euro; Vj: 0 Mio. Euro) Der Materialaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr von 167 Mio. Euro auf 166 Mio. Euro reduziert. Dieser setzte sich zusammen aus Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (151 Mio. Euro; Vj: 152 Mio.Euro) sowie aus Aufwendungen für bezogene Leistungen (16 Mio. Euro; Vj: 14 Mio. Euro). Ein weiterer Meilenstein im Geschäftsjahr 2023 waren die erstmalig strukturierten und abgewickelten Investitionsmaßnahmen als Erzeugerorganisation im Rahmen der Gemeinsame Marktorganisation (GMO). Ziele der Gemeinsame Marktorganisation (GMO): Förderung der Marktausrichtung des Obst- und Gemüsesektors Erhöhung der Angebotskonzentration und Verbesserung der Wettbewerbsposition der Obst- und Gemüseerzeuger Optimierung der Produktionskosten und Effizienzsteigerung in Produktion und Vermarktung Erhaltung und Steigerung der Produktqualität Verringerung von krisenbedingten Einkommensschwankungen der Obst- und Gemüseerzeuger Ressourcenschonende Erzeugung und Vermarktung Mittelherkunft Europäische Union Die Höhe der Förderung ist begrenzt auf max. 4,1 % des Wertes der vermarkteten Erzeugung der Erzeugerorganisation. Dieser Prozentsatz kann jedoch auf 4,6 % des Wertes der vermarkteten Erzeugung erhöht werden, sofern der den Satz von 4,1 % des Werts der vermarkteten Erzeugung übersteigende Betrag ausschließlich für Krisenpräventions- und -managementmaßnahmen verwendet wird. Abgewickeltes Fördervolumen für das Jahr 2023 in Höhe von 3.823,3 T€ 4.1 Wirtschaftliche Lage des Unternehmens 4.1.1 Ertragslage Die strategische Ausrichtung der Landfrisch AG besteht primär darin, den höchstmöglichen Mehrwert für die Mitgliedsbetriebe zu generieren. Dies geschieht durch die schlanke Struktur der Erzeugerorganisation, durch Vermeidung von Transaktionsverlusten und durch die Auszahlung von höchstmöglichen Erzeugerpreisen. So können sich die Mitgliedsbetriebe in ihrer Struktur optimal entwickeln und somit entwickelt sich auch die Erzeugerorganisation. Die Ertragslage spiegelt sich somit auch in den Auszahlungspreisen der Warenlieferungen unserer Erzeuger wider. Ertragskennziffern 2023 [in T€] 4.1.2 Vermögenslage Die Vermögenslage stellt sich zum 31.12.2023 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: Bilanz 2023 [in T€] Das Eigenkapital der Gesellschaft ist von 1.977 T€ auf 2.451 T€ angestiegen. Der Anstieg basiert auf den Jahresüberschuss in Höhe von 474 T€. Die Gesellschaft verfügt über eine Eigenkapitalquote von 15 % (Vj: 26 %). Der Rückgang der Eigenkapitalquote ist auf die gestiegenen Verbindlichkeiten zurückzuführen. Diese spiegelt sich jedoch auch in der gestiegenen Forderungsstruktur wider. Die Eigenkapitalquote ist angemessen. Entgegen § 150 Abs. 2 AktG wurden im Jahresabschluss 40 T€, anstatt der gesetzlich geforderten 13 T€ (5% des um den Verlustvortrag gekürzten Jahresüberschusses), der gesetzlichen Gewinnrücklage zugeführt. Die Steuerrückstellungen umfassen, die noch nicht veranlagten Körperschaft- und Gewerbesteuern für den Veranlagungszeitraum 2023. 4.1.3 Finanzlage Im Rahmen unseres Finanzmanagements wird vorrangig darauf geachtet, sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus dem laufenden Geschäftsverkehr termingerecht nachkommen zu können. Darüber hinaus gilt es, die Zahlungsströme so zu gestalten, dass fortlaufend ausreichend Liquidität für die Geschäftsaktivitäten und für Neuinvestitionen zur Verfügung stehen, ohne dass dadurch die Eigenkapitalquote beeinträchtigt wird. Unsere Verbindlichkeiten bestehen ausschließlich in der Währung Euro, sodass Währungsrisiken nicht bestehen. Ein weiteres Finanzinstrument, insbesondere für die Finanzierung der Saisonbedarfe, sind kurzfristige Verbindlichkeiten die zum 31.12.2023 zurückgeführt wurden. Die Mittelherkunft und die Mittelverwendung ergeben sich aus der folgenden Kapitalflussrechnung: Kapitalflussrechnung 2023 [in T€] Die Kapitalflussrechnung zeigt, dass das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ausreichend Liquidität für die Finanzierung der Geschäftstätigkeit zur Verfügung stellte. Der Finanzmittelfond der Gesellschaft hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um 1.073 T€ erhöht. Die Erhöhung ist auf den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit zurückzuführen. 4.1.4 Finanzielle Leistungsindikatoren Die für die Landfrisch AG bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren stellen wir im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: Leistungsindikatoren 2023 [in%] 3. Risiko- und Chancenbericht Unser Risikomanagementsystem erfasst das Controlling und regelmäßige interne Berichterstattung. Es ist darauf ausgerichtet, die dauerhafte Zahlungsfähigkeit sicherzustellen und das Eigenkapital zu stärken. Dazu werden in den Beschaffungs- und Absatzmärkten die Risikoindikatoren ermittelt und bewertet. Unser Forderungsmanagement ergänzt die Liquiditätssicherung nachhaltig. Zum internen Kontrollsystem gehören auch Regelungen zur Compliance. Neben den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind unternehmensinterne Richtlinien und Anweisungen Bestandteil des Compliance-Management-Systems. Unser Risikomanagement- als auch Compliance Management System werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Aufgrund der aktuellen Marktlage besteht derzeit nur ein geringes Handelsrisiko. Die Absatz- und Beschaffungsstruktur ist mittel- und langfristig gesichert. Die Ertragslage und ggf. weiteres Wachstum durch Erweiterung der Wertschöpfungskette stehen für ein weiteres organisches Wachstum in den Folgejahren im Vordergrund. 4. Prognosebericht Die Geschäftstätigkeit der Landfrisch AG entwickelt sich weiterhin positiv. Weder ist aufgrund der aktuellen Marktlage noch der erwarteten Entwicklung mit nennenswerten Marktveränderungen im Absatz- und Beschaffungsbereich zu rechnen. Wir werden auch zukünftig unser Sortiments- und Kundenportfolio ergänzen. Wir erwarten gegenüber dem Vorjahr ein Umsatzwachstum von etwa 8 % und einen nahezu steigenden Handelswarenumsatz. Das Jahresergebnis wird bei etwa 1,1 Mio. Euro prognostiziert. Wir steigern als wesentliches Element den Rohertrag durch weitere Optimierungen in den Bereichen Sortiments-, Einkaufs- und Absatzstrukturen. Damit wird unsere Ertragskraft weiter gestärkt und schafft die finanzielle Basis für ein organisches Wachstum und weitere Entwicklungen im Marktumfeld.
Bergheim, den 03.06.2024 Landfrisch AG Gez. Der Vorstand Elshani Labinot Johannes von Eerde BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
AnhangA. Allgemeine Angaben Die Landfrisch AG hat ihren Sitz in Bergheim und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln (Reg. Nr. HRB 107898). Die Landfrisch AG ist zum Bilanzstichtag eine mittelgroße AG gemäß § 267 Abs. 2 HGB i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens angewandt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. II. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie entsprechend unter § 252 (1) Nr. 4 Halbsatz 2 HGB fallen und bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1 Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen bzw. vertraglich vereinbarten Nutzungsdauer vermindert. 2 Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung für bewegliche und unbewegliche Vermögensgegenstände war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. 3 Finanzanlagen Es sind keine Finanzanlagen vorhanden. 4 Vorräte Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den nach § 255 (4) HGB niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. 5 Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte mussten nicht durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt werden. 6 Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. 7 Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 (2) HGB abgezinst. 8 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. C. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sind aus dem Anlagenspiegel (s. Anlage zum Anhang) ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. 2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 54.506,06 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: T€ 55). Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich ausschließlich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 3. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben in Höhe von EUR 80.997,94 (Vorjahr: EUR 42.353,40) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 4. Grundkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.200.000,00 € und ist eingeteilt in 220 Nennbetragsaktien zu je 10.000,00€ als Namensaktien. 5. Angaben zu Gewinn und Verlustrechnung Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB. Periodenfremde Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten in Höhe von 47.871,89€ periodenfremde Aufwendungen im Wesentlichen für zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung 2022 noch nicht vorliegende Rechnungen. Außerordentliche Aufwendungen Die nachfolgende Position enthält außerordentliche Aufwendungen: Verluste Schadenersatz in Höhe von 101.783,82€. Die außerordentlichen Aufwendungen resultieren sich Schadenfällen, die von der Versicherung nicht entschädigt werden. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten keine latenten Steuererträge. D. Sonstige Angaben I. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. II. Anzahl der Beschäftigten Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten betrug im Berichtsjahr: E.
F. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane (1) Vorstand
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 EUR 603.628,86€. (2) Aufsichtsrat
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 200.000,00€. G. Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt in Übereinstimmung mit den Aktionären vor, das Ergebnis
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von dem Vorstand vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt. Entgegen § 150 Abs. 2 AktG wurden nicht 5% des um den Verlustvortrag gekürzten Jahresüberschusses (Euro 12.553,54) sondern Euro 40.000,00 in die gesetzliche Rücklage eingestellt wurden.
Bergheim, den 03.06.2024 Landfrisch AG Gez. Der Vorstand Labinot Elshani Johannes von Eerde
sonstige BerichtsbestandteileBERICHT DES AUFSICHTSRATES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023 GEM. § 171 Abs. 2 AktG Der Aufsichtsrat der Landfrisch AG ist vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend in Form mündlicher und schriftlicher Berichte über die Entwicklung, die Lage sowie über wesentliche Geschäftsvorgänge des Unternehmens unterrichtet worden. Insgesamt hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 zwei Mal getagt. Anhand dieser Auskünfte hat der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht, ihn eingehend hinsichtlich aller Maßnahmen und Geschäftsvorgänge beraten, die seine Zustimmung erforderten, beziehungsweise von besonderer Bedeutung waren, und sich von der ordnungsgemäßen Arbeitsweise des Vorstands überzeugt. Maßstab für diese Überwachung waren die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung. Außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats ist der Aufsichtsratsvorsitzende durch den Vorstand und die kaufmännische Leitung der Landfrisch AG laufend über wesentliche Geschäftsvorfälle informiert worden. Insgesamt bestand während des gesamten Geschäftsjahres ein intensiver und vertrauensvoller Austausch. Soweit geboten, wurde anschließend der Aufsichtsrat durch den Vorsitzenden informiert. Für das Geschäftsjahr 2023 sind dem Aufsichtsrat gem. § 170 AktG der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Vorstands vorgelegt worden. Darüber hinaus lag dem Aufsichtsrat der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses vor. Nach den Erkenntnissen des Aufsichtsrats entsprechen der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht den gesetzlichen Anforderungen. Seitens des Aufsichtsrates bestehen keine Einwände gegen den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, den Jahresabschluss und den Lagebericht. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Landfrisch AG sowie den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt und den Jahresabschluss zur Feststellung an die Hauptversammlung weitergeleitet. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landfrisch AG für die im Jahr 2023 geleistete Arbeit.
Bergheim, 28. November 2024 Der Aufsichtsrat gez. Karl Voges, Vorsitzender des Aufsichtsrats BERICHT DES AUFSICHTSRATES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023 GEM. § 171 Abs. 2 AktGDer Aufsichtsrat der Landfrisch AG ist vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend in Form mündlicher und schriftlicher Berichte über die Entwicklung, die Lage sowie über wesentliche Geschäftsvorgänge des Unternehmens unterrichtet worden. Insgesamt hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 zwei Mal getagt. Anhand dieser Auskünfte hat der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht, ihn eingehend hinsichtlich aller Maßnahmen und Geschäftsvorgänge beraten, die seine Zustimmung erforderten, beziehungsweise von besonderer Bedeutung waren, und sich von der ordnungsgemäßen Arbeitsweise des Vorstands überzeugt. Maßstab für diese Überwachung waren die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung. Außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats ist der Aufsichtsratsvorsitzende durch den Vorstand und die kaufmännische Leitung der Landfrisch AG laufend über wesentliche Geschäftsvorfälle informiert worden. Insgesamt bestand während des gesamten Geschäftsjahres ein intensiver und vertrauensvoller Austausch. Soweit geboten, wurde anschließend der Aufsichtsrat durch den Vorsitzenden informiert. Für das Geschäftsjahr 2023 sind dem Aufsichtsrat gem. § 170 AktG der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Vorstands vorgelegt worden. Darüber hinaus lag dem Aufsichtsrat der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses vor. Nach den Erkenntnissen des Aufsichtsrats entsprechen der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht den gesetzlichen Anforderungen. Seitens des Aufsichtsrates bestehen keine Einwände gegen den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, den Jahresabschluss und den Lagebericht. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Landfrisch AG sowie den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt und den Jahresabschluss zur Feststellung an die Hauptversammlung weitergeleitet. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landfrisch AG für die im Jahr 2023 geleistete Arbeit.
Bergheim, 28. November 2024 Der Aufsichtsrat gez. Karl Voges, Vorsitzender des Aufsichtsrats BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Landfrisch AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Landfrisch AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Landfrisch AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Krefeld, den 3. Juni 2024 AKP
Fassin Hamacher Herrnkind Partnerschaft mbB
Dipl.-Kfm. (FH) Tönnissen, Wirtschaftsprüfer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.11.2024. |
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