Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 253
Eingetragen
1.1.1990
Branche
Herstellung von Kautschuk, Kautschukmischungen und Halbzeug darausHerstellung von Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Die Herstellung und der Verkauf von Gummi- und Kunststoffartikeln jeder Art, die Fertigung von Konfektion sowie die Herstellung und der Verkauf von verwandten Artikeln und der Handel mit diesen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Bernd Vetterlein
seit 10.8.2023
Prokura
Peter Trappmann
seit 19.9.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
The Haartz CorporationUSA
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
The Haartz Corporation
United States
1.022.584 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Haartz GmbH

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ zum 31. Dezember 2022

Haartz GmbH

AKTIVA

31.12.2022 31.12.2021
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 14.957,00 21.858,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 526.882,42 557.346,42
2. technische Anlagen und Maschinen 1.053.277,00 1.040.273,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 200.397,00 258.448,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 26.667,00 99.017,00
1.807.223,42 1.955.084,42
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.347.946,89 3.216.274,49
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 354.352,83 268.828,04
3. fertige Erzeugnisse und Waren 1.559.337,19 1.976.760,72
4. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 71.003,58- 12.606,00-
6.190.633,33 5.449.257,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.242.697,28 980.533,21
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 68.948,01 297.542,82
3. sonstige Vermögensgegenstände 715.398,29 502.959,98
2.027.043,58 1.781.036,01
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.822.654,93 3.150.886,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten 53.888,39 6.496,02
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 13.646,29 0,00
11.930.046,94 12.364.618,18

PASSIVA

31.12.2022 31.12.2021
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.022.583,76 1.022.583,76
II. Gewinnvortrag 10.040.199,95 10.165.060,40
III. Jahresfehlbetrag 151.558,52- 124.860,45-
B. Rückstellungen
sonstige Rückstellungen 320.593,32 816.061,76
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 478.822,42 369.035,24
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 148.973,34 51.966,51
3. sonstige Verbindlichkeiten 66.187,03 60.588,07
693.982,79 481.589,82
- davon aus Steuern € 56.338,18 (€ 58.278,31)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 1.884,40 (€ 1.884,40)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 4.245,64 4.182,89
11.930.046,94 12.364.618,18

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

Haartz GmbH

Geschäftsjahr Vorjahr
1. Rohergebnis 6.700.219,12 6.799.471,28
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 4.019.360,62- 3.975.713,59-
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 865.366,61- 807.948,39-
4.884.727,23- 4.783.661,98-
- davon für Altersversorgung € -73.874,40 (€ -70.635,52)
3. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 289.604,33- 286.591,52-
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.670.616,99- 1.870.240,95-
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 299,76 75,83
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 611,00-
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 23.826,74
8. Ergebnis nach Steuern 144.429,67- 117.731,60-
9. sonstige Steuern 7.128,85- 7.128,85-
10. Jahresfehlbetrag 151.558,52- 124.860,45-

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Haartz GmbH, Mannheim

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Haartz GmbH, Mannheim, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Haartz GmbH, Mannheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der Geschäftsführung dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Geschäftsführung dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der Geschäftsführung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Mannheim, 1. März 2023

MOORE TK Audit & Advisory GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Matthias Ritzi, Wirtschaftsprüfer

Stefan Hambsch, Wirtschaftsprüfer

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

A. Allgemeine Angaben

Die Haartz GmbH hat ihren Sitz in Mannheim. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB Nr. 253 registriert.

Die Haartz GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

B. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Abschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten.

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer (zwischen 3 bis 6 Jahre) entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Gebäude werden nach den im jeweiligen Zugangsjahr gültigen Vorschriften linear abgeschrieben.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird seit dem 1. Januar 2010 handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 410 und ab 01. Januar 2018 € 800 nicht übersteigen.

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen.

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens.

Die fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Des Weiteren werden angemessene Teile der Verwaltungskosten in die Herstellungskosten einbezogen, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen.

Für die Betriebsstoffe ist ein Festwert gemäß § 256 Satz 2 HGB gebildet worden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Aus Vereinfachungsgründen erfolgt die unterjährige Verbuchung mit dem Devisenkassamittelkurs vom letzten Tag des Vormonats. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet:

Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Die Gesellschaft verfügt zum Geschäftsjahresende über aktive latente Steueransprüche. Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.

D. Erläuterungen zu den Bilanzposten

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 69 (Vj. T€ 298) bestehen in voller Höhe gegen die Gesellschafterin. Es handelt sich dabei in Höhe von T€ 69 (Vj. T€ 13) um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Beträge in Höhe von T€ 523 (Vj. T€ 463), die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Es handelt sich dabei um Erstattungsansprüche aus Umsatz- und Ertragssteuern.

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Es besteht eine Altersteilzeitverpflichtung in Form von einem Lebensarbeitszeitkonto in Höhe von T€ 63 (Erfüllungsbetrag). Diese wurden mit dem Deckungsvermögen (beizulegender Zeitwert) in Höhe von T€ 77 gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Per Saldo ergibt sich ein Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von T€ 14. Bei dem Deckungsvermögen handelt es sich um ein abgetretenes Festgeldkonto. Im Geschäftsjahr ergaben sich keine erfolgswirksamen Auswirkungen.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden insbesondere gebildet für Tantiemen, Resturlaub und Überstunden Verpflichtungen sowie für ausstehende Kostenrechnungen.

Unter den sonstigen Rückstellungen sind in Höhe von T€ 45 (Vj. T€ 47) Verpflichtungen aus Lizenzgebühren gegenüber der Gesellschafterin passiviert.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (analog Vorjahr).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen insgesamt gegenüber der Gesellschafterin "The Haartz Corporation", Acton, M.A., U.S.A. in Höhe von T€ 149 (Vj. T€ 52). Hiervon resultieren T€ 131 (Vj. T€ 38) aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.

E. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:

Gesamt bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
T€ T€ T€ T€
- aus Leasingverträgen 21 11 10 0
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0 0 0
- Bestellobligo 4 4 0 0
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0 0 0
25 15 10 0

Des Weiteren bestehen jährliche Mietverpflichtungen in Höhe von T€ 84 aus unbefristeten Mietverhältnissen.

Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären.

Die Miet- und Leasingverträge betreffen den Fuhrpark und bestimmte Büro- und Geschäftsausstattungen. In allen Fällen handelt es sich um sog. Operating-Lease Verträge, die zu keiner Bilanzierung der Objekte bei der Gesellschaft führen. Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden könnten, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt.

Geschäftsführer

Im Geschäftsjahr 2022 setzte sich die Geschäftsführung wie folgt zusammen:

Rüdiger Ernst, Weinheim, Kaufmann

Peter Trappmann, Weinheim, Betriebswirt

Die Angabe der Vergütung für die Geschäftsführung unterbleibt. Von der Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.

Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2022 waren durchschnittlich beschäftigt:

18 kaufmännische Angestellte

7 technische Angestellte

37 gewerbliche Mitarbeiter

62 (Vorjahr: 60)

Gesellschafter und Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft "The Haartz Corporation" Acton, M.A., U.S.A. einbezogen. Der Konzernabschluss der Muttergesellschaft ist am Sitz dieser Gesellschaft erhältlich.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 152 auf neue Rechnung vorzutragen.

Nachtragsbericht

Die aktuelle Ukraine-Krise sowie die noch nicht überwundene COVID-19 Pandemie wirken sich auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung aus. Diese könnten insbesondere Auswirkungen bei unseren Kunden und damit mittelbar unseren Auftragseingang haben.

Die Nachfrage zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 ist in etwa vergleichbar mit dem Vorjahr. Trotz der COVID-19 Folgen und der Ukraine-Krise konnte die Haartz GmbH aktuell eine leichte Erhöhung der Nachfrage verzeichnen. Aufgrund der gestiegenen Materialkosten führen wir in 2023 Verhandlungen mit unseren Kunden, um durch Preisanpassungen die erhöhten Aufwendungen zu kompensieren.

Wir verfolgen die COVID-19 Entwicklung und die Ukraine Krise fortlaufend und beurteilen kurzfristig, welche geeigneten Maßnahmen zu treffen sind. Organisatorische Vorkehrungen wurden bereits getroffen, wie unter anderem eine kontinuierliche Homeoffice-Möglichkeit in allen umsetzbaren Bereichen die dem laufenden Betrieb sowie die nahtlose Abstimmung mit den Kunden jederzeit gewährleisten.

Darüber hinaus sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben könnten.

 

Mannheim, 1. März 2023

Rüdiger Ernst

Peter Trappmann

Lagebericht für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2022

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Geschäftsmodell

Die Haartz GmbH beschäftigt sich mit der Herstellung und dem Verkauf von Kautschuk- und Kunststoffartikeln jeder Art, der Fertigung von konfektionierter Ware sowie der Herstellung und dem Verkauf von verwandten Artikeln und der Handel mit diesen. Hauptsächlich ist die Gesellschaft nach wie vor im Bereich der Produktion von Cabrio Verdeckstoffen tätig.

2. Forschung und Entwicklung

Haartz entwickelt kontinuierlich neue Produkte, die die vorhandene Produktpalette erweitern und neue Funktionalitäten bereitstellen. Durch Forschung und Entwicklung werden auch in Zukunft weiterhin innovative Produkte und Mehrwert unseren Kunden Zusatznutzen bringen.

Im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserungen sind Umwelt- und Arbeitsschutz nach wie vor auf hohem Stand.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche / branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2022 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 1,9 % höher als im Jahr 2021

Die konjunkturelle Entwicklung war im Jahr 2022 u.a. stark abhängig von den rasant gestiegenen Energie- und Rohmaterialpreisen - besonders in der EU.

Ferner führten Lieferkettenprobleme, u.a. nach wie vor der Mangel an Elektronikbauteilen, zu einem Nichterreichen der ursprünglich geplanten PKW Bauzahlen.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren im Geschäftsjahr maßgeblich durch die weltweiten Folgen des Ukrainekonflikts sowie den Auswirkungen der noch nicht überwundenen COVID-19 Pandemie beeinflusst. Der Automarkt in Deutschland ist in 2022 auf geringem Niveau mit 2,65 Mio. gebauten Fahrzeugen (2021: 2,62 Mio.) weitestgehend unverändert geblieben. Das niedrige Niveau der Produktionszahlen in der Branche hat sich auch auf die Absatzmenge bei der Haartz GmbH ausgewirkt.

Die Bauzahl- und Umsatzplanung für 2022 unterstellte eine Steigerung der Bauzahlen im Vergleich zu 2021. Diese sind nicht eingetreten, 2022 lag somit im Umsatz und im Ergebnis unter Plan.

Die Hauptabsatzmärkte für die von uns belieferten Fahrzeuge sind nach wie vor Deutschland und die restliche europäische Union sowie die USA, wobei sind zunehmend Aktivitäten von Fahrzeugherstellern im asiatischen Raum bemerkbar machen.

2. Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens

Die IST Absatzzahlen für das Geschäftsjahr 2022 lagen aufgrund der unter II. 1. aufgeführten Umstände unter dem Plan. Korrespondierend hierzu liegt das Ergebnis ebenfalls unter dem Plan.

a. Ertragslage

Das Rohergebnis betrug 2022 T€ 6.700 (Vj. T€ 6.799). Die Ursache hierfür betraf nicht erreichte Bauzahlen in der Automobilbranche und hierdurch Unterschreitung des Plan Umsatzes. Des Weiteren haben wir in 2022 erhebliche Rohstoffpreiserhöhungen hinnehmen müssen. Eine Weitergabe dieser Erhöhungen an unsere Kunden war im Geschäftsjahr 2022 nur sehr eingeschränkt möglich.

Die Versorgung mit Rohstoffen war in 2022 zeitweise problematisch aufgrund diverser Störungen in den Lieferketten. Wir konnten mit Sondermaßnahmen und -aufwand allerdings die Versorgung unserer Kunden aufrechterhalten. Im Rahmen der permanenten Risikobewertungen wurden in Einzelfällen nennenswerte Rohstoffsicherheitsbestände beschafft.

Der Personalaufwand lag mit T€ 4.885 (Vj. T€ 4.784) über dem Vorjahresniveau. Im Jahresdurchschnitt waren 64 Mitarbeiter (Vj. 62) inkl. der Geschäftsführung beschäftigt.

Abschreibungen ergaben sich in Höhe von T€ 290 (Vj. T€ 287).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 200 auf T€ 1.671 reduziert. Im Geschäftsjahr gingen im Wesentlichen die Kosten für Leiharbeiter und Fremdstrom zurück.

Das Ergebnis vor Steuern liegt bei T€ -144 (Vj. T€ -142), Steuern vom Einkommen und Ertrag betrugen T€ 0 (Vj. T€ -24).

Die Haartz GmbH hat im Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ -152 (Vj. Jahres-fehlbetrag T€ -125) erwirtschaftet.

b. Vermögenslage

Die Vermögenslage der Gesellschaft ist auch im Berichtsjahr 2022 als solide zu bezeichnen. Die Bilanzsumme hat sich gegenüber 2021 von T€ 12.365 auf T€ 11.930 reduziert. Die Anlagenintensität beträgt 15,2 % (Vj. 16,0 %) und die Vorratsintensität 51,9 % (Vj. 44,1 %).

Auf der Aktivseite stiegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte um T€ 262 auf T€ 1.243; die Forderungen gegen verbundene Unternehmen reduzierten sich um T€ 229 auf T€ 69. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind um T€ 212 auf T€ 715 gestiegen, der Posten beinhaltet im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche. Die Vorräte haben sich um T€ 741 auf T€ 6.191 erhöht. Die liquiden Mittel haben sich im Geschäftsjahr (stichtagsbezogen) von T€ 3.151 auf T€ 1.823 reduziert.

Auf der Passivseite haben sich die sonstigen Rückstellungen um T€ 495 auf T€ 321 reduziert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten haben sich um T€ 110 auf T€ 479 erhöht. Die Verbundsverbindlichkeiten sind um T€ 97 auf T€ 149 gestiegen, ebenso die sonstigen Verbindlichkeiten um T€ 5 auf T€ 66.

c. Finanzlage

Die Finanzlage ist nach wie vor stabil. Der Geschäftsbetrieb und die Investitionen werden ausschließlich aus Eigenmitteln finanziert. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen (wesentliche Finanzinstrumente der Gesellschaft). Die EK-Quote liegt 2022 bei 91,5% (Vj. 89,5%)

3. Finanzielle Leistungsindikatoren

Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung als wesentliche steuerungsrelevante Leistungsindikatoren die Kennzahlen Roherlös (Rohergebnis lt. Gewinn- und Verlustrechnung) und die liquiden Mittel (Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten lt. Bilanz) heran.

Die Absatzzahlen fielen im Geschäftsjahr, in Folge des Nichterreichens der Produktionszahlen in der Automobilbranche bzw. aufgrund der noch bestehenden COVID-19 Pandemie und den Auswirkungen aus der Ukrainekriese deutlich geringer aus als ursprünglich geplant.

Die laufende Steuerung der Gesellschaft basiert auf einem Berichtssystem, das der Geschäftsführung in Form von monatlichen Reports vorgelegt wird. Diese Monatsberichte enthalten eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Auftragsplanung.

III. Prognosebericht

In seiner Prognose aus dem Dezember 2022 geht das ifo-Institut für das Jahr 2023 von einer voraussichtlichen Schrumpfung der deutschen Wirtschaft von -0,1 % aus. Die Inflationsrate soll lt. Prognose in 2023 auf 6,0 % steigen. Dabei spielen sowohl steigende Kosten, die mit den Lieferengpässen einhergehen, als auch die verzögerten Anpassungen an die gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise eine bedeutende Rolle.

Auf Basis der von den Marktteilnehmern (Automobilbranche) übermittelten Bauzahlplanungen (Stand Ende 2022) erwarten wir für 2023 einen erhöhten Roherlös und eine Rückkehr in die Gewinnzone, unter der Voraussetzung, dass wir die gestiegenen Kosten im Rahmen einer angemessenen Preisanpassung bei unseren Kunden ausgleichen können. Für das Geschäftsjahr 2023 wird unter dieser Prämisse mit einem Jahresüberschuss geplant. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) erwartet rund 2,7 Millionen Neuzulassungen in Deutschland. Das wären 2,0 % Prozent mehr als in 2022.

Die aktuelle Auftragslage bis Februar 2023 bei Bestandskunden ist ca. 6,0 % höher als die des Vorjahres. Die Haartz GmbH kann für 2023 bis dato eine Stabilisierung der Kundenanfragen aus der Automobilbranche verzeichnen.

IV. Chancen- und Risikobericht

1. Risikobericht

Nach wie vor sind wir, wie in der Automobilindustrie üblich, von den IST Bauzahlen der von uns belieferten Fahrzeuge abhängig. Das Unternehmen kann hierauf in einem gewissen Umfang die Kapazität anpassen - nach oben oder unten - mit flexiblen Arbeitszeitkonten und / oder Leiharbeitern.

Der Ukrainekonflikt mit seinen vielfältigen Folgen, die hierdurch mitausgelöste Inflation, die Erhöhung des Leitzinses, Lieferrestriktionen aufgrund politischer Entscheidungen, hohe, der Inflation angepasste Tarifabschlüsse und zuletzt signifikanten Erhöhungen unsere Einkaufspreise lassen die Entstehungskosten unserer Produkte deutlich steigen.

In dem Zusammenhang sind wir auf Anpassungen unserer Verkaufspreise angewiesen., um diese markant erhöhten Kosten auszugleichen. Verhandlungen dieser halber sind im Gange.

Eine Abschätzung für weitere mittelfristige Effekte und etwaig resultierende Geschäftsrisiken ist aus heutiger Sicht nicht verbindlich möglich. Die Situation wird zeitnah beobachtet.

Das Risiko von weiteren Preiserhöhungen und der Versorgung im Bereich Energie und Rohstoffen ist nach wie vor gegeben.

Die Zusammenarbeit und der konstruktive Dialog mit unseren Zulieferunternehmen befinden sich auf einem hohen Niveau, mit dem Ziel etwaige Risiken frühzeitig zu erkennen und in der Folge zu minimieren. In 2022 sind Rohstoffpreise erneut vielfach massiv erhöht worden.

2. Chancenbericht

Der von uns belieferte Cabriolet Markt hinsichtlich des Fahrzeugabsatzes erscheint relativ stabil, wobei die Verfügbarkeit von Rohstoffen und Teilen hoch relevant ist.

Neue Entwicklungen wurden in 2022 umgesetzt - für die Folgejahre sind diverse Entwicklungsaufgaben im Hause geplant.

Neue Geschäftsfelder werden konkret und erfolgversprechend eröffnet.

3. Gesamtaussage

Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit nicht erkennbar. Der Risiko- und Chancenbericht bezieht sich auf die Lage der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichtes.

4. Nachtragsbericht

Es wird auf die Ausführungen im Anhang unter "Nachtragsbericht" verwiesen.

 

Mannheim, 1. März 2023

Rüdiger Ernst

Peter Trappmann

Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2022 der Haartz GmbH

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 01.01.2022 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 64.911,27 0,00 0,00 0,00 64.911,27
64.911,27 0,00 0,00 0,00 64.911,27
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.234.397,87 0,00 0,00 0,00 2.234.397,87
2. technische Anlagen und Maschinen 8.736.713,94 126.575,69 92.859,90 72.350,00 8.842.779,73
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.761.842,95 8.267,64 0,00 0,00 1.770.110,59
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 99.017,00 0,00 0,00 -72.350,00 26.667,00
12.831.971,76 134.843,33 92.859,90 0,00 12.873.955,19
12.896.883,03 134.843,33 92.859,90 0,00 12.938.866,46
kumulierte Abschreibungen Buchwert Buchwert
Stand 01.01.2022 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 43.053,27 6.901,00 0,00 49.954,27 14.957,00 21.858,00
43.053,27 6.901,00 0,00 49.954,27 14.957,00 21.858,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.677.051,45 30.464,00 0,00 1.707.515,45 526.882,42 557.346,42
2. technische Anlagen und Maschinen 7.696.440,94 185.920,69 92.858,90 7.789.502,73 1.053.277,00 1.040.273,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.503.394,95 66.318,64 0,00 1.569.713,59 200.397,00 258.448,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 26.667,00 99.017,00
10.876.887,34 282.703,33 92.858,90 11.066.731,77 1.807.223,42 1.955.084,42
10.919.940,61 289.604,33 92.858,90 11.116.686,04 1.822.180,42 1.976.942,42

Prüfungshandlungen / -ergebnis:

- Abstimmung Haupt- und Nebenbuchhaltung erfolgt

- Abschreibungen mit der GuV und Buchwerte mit der Bilanz verglichen.

- Die historischen AHK und Abschreibungen mit dem Vorjahresanlagespiegel abgestimmt.

- Abgänge ergaben sich in Höhe Euro 1,00 RBW (Verschrottung Maschine/GWG). 1002.

- Die Zugänge wurden in Höhe von Euro 112.749,54 geprüft. 1019.

- Mandant bucht unterjährig Zugänge teilweise zunächst als geleistete Anzahlungen und bucht diese auch unterjährig wieder um innerhalb des AV. Daher sind die Zugänge innerhalb der erhaltenen Anzahlungen nicht exakt und müssen einzeln selektiert werden (analog Umbuchungsspalte).

- Die historischen AHK und Abschreibungen haben jeweils eine Abstimmungsdifferenz von Euro

- Die GWG Regelung wurde eingehalten.

- Die Abschreibungen wurden nach ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer ermittelt.

- keine Beanstandung

- keine weiteren Prüfungshandlungen erforderlich

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