Auto-Thiel GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 74860
Eingetragen
25.5.1990
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenBeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
der Betrieb einer KFZ-Werkstatt und der Handel mit Kraftfahrzeugen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Hans Thiel
seit 19.12.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Auto-Thiel GmbH

Püttlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen


5982,73


5982,73


11034,18


11034,18

B. Umlaufvermögen

152286,00

152286,00

160997,25

160997,25

C. Rechnungsabgrenzungsposten

3732,78

3732,78

4246,40

4246,40

D. Aktive latente Steuern

E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Summe Aktiva

162001,51

162001,51

176277,83

176277,83



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

1871,77

1871,77

34319,90

34319,90

B. Rückstellungen

9832,48

9832,48

9312,70

9312,70

C. Verbindlichkeiten

150297,26

150297,26

132645,23

132645,23

D. Rechnungsabgrenzungsposten

E. Passive latente Steuern

Summe Passiva

162001,51

162001,51

176277,83

176277,83

Anhang für das Geschäftsjahr 01.01.2012 - 31.12.2012

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft hat ihren Geschäftsbetrieb zum 01.01.1990 aufgenommen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Kfz-Reparaturwerkstatt, der Handel mit Neu- und Gebrauchtwagen sowie der Handel mit Ersatzteilen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 66346 Püttlingen, Köllertalstr. 141.

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften, die durch das Bilanzrichtliniengesetz geändert wurden, aufgestellt worden. Die folgenden Erläuterungen umfassen die Angaben, die in den neben der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellenden Anhang aufzunehmen sind.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit haben wir die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Gesellschaft hat als sog. "Kleine Kapitalgesellschaft" i.S.d. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB die Bilanz in verkürzter Kontoform erstellt.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir das Gesamtkostenverfahren gewählt, die der bisherigen Handhabung entspricht.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz zum 31.12.2011 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung von bereits entstandenen Geschäftsunterlagen, zu der das Unternehmen nach § 257 HGB und § 147 AO verpflichtet ist, wurde eine entsprechende Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Diese entspricht dem BFH-Urteil vom 19.08.2002, VIII R 30/01.

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Hans-Josef Thiel. Herr Thiel ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich des Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige nach den §§ 264ff, 284ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Püttlingen, den 30. Juni 2013

gez. Hans-Josef Thiel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.06.2013

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