Pflegeengel on Tour UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseAmbulante Pflegedienste
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nermin Nusevic seit 26.2.2019 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Exon GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAKTIVA
AnhangALLGEMEINE ANGABEN Der vorliegende Jahresabschluss der EXON GmbH wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Für die EXON GmbH gelten am Bilanzstichtag entsprechend §§ 264, 267 Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 4 HGB für die Aufstellung des Jahresabschlusses die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodemisierungsgesetzes (BiIMoG) aufgestellt. Die Vojahreszahlen werden ausgewiesen. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB. Die Vermögens- und Schuldpostens sowie die Aufwendungen und Erträge sind in den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis 256a HGB. Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen: Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 410,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen (steuerrechtlich mit einem Zinssatz von 5,5). Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1.1 ANGABEN ZU AUSLEIHUNGEN, FORDERUNGEN UND VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER GESELLSCHAFTER (§ 42 ABS. 3 GMBHG) Gegenüber den Gesellschaftem bestehen nachfolgende Rechte und Pflichten: Verbindlichkeiten aus gewährten Darlehen des Gesellschafters in Höhe von 0,00 EUR (VJ: 6.376,17 EUR). 1.2 IN AUSFÜHRUNG BEFINDLICHE BAUAUFTRÄGE Die halbfertigen Arbeiten wurden mit dem niedrigeren Wert bewertet. SONSTIGE PFLICHTANGABEN 1.3 HAFTUNGSVERHÄLTNISSE Haftungsverhältnisse LS.v. § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht. 1.4 SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Sonstige finanzielle Verpflichtungen LS.v. § 285 Nr. 3a HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht. 1.5 ARBEITNEHMER Von größenabhängigen Erleichterungen wird Gebrauch gemacht. 1.6 GESAMTBEZÜGE DER GESCHÄFTSFÜHRUNG Von größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht. 1.7 VORSCHLAG ZUR ERGEBNISVERWENDUNG Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Frankfurt am Main, den 03. Juni 2015 gez. Nusevic Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03.06.2015
Frankfurt am Main, den 03. Juni 2015 gez. Nusevic Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03.06.2015 |
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