Bäcker
Meesenburg GmbH
Flensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2023
EUR |
30.9.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.909.077,00 |
2.002.517,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12,00 |
12,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.907.465,00 |
2.000.905,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.600,00 |
1.600,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.597.595,88 |
1.638.628,59 |
| I.
Vorräte |
229.127,60 |
249.346,32 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.205.916,11 |
1.222.904,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
162.552,17 |
166.377,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.688,00 |
16.474,00 |
| Aktiva |
3.521.360,88 |
3.657.619,59 |
Passiva
|
|
30.9.2023
EUR |
30.9.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
400.000,00 |
400.000,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
400.000,00 |
400.000,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.336.722,37 |
1.297.828,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.784.638,51 |
1.959.790,90 |
| Passiva |
3.521.360,88 |
3.657.619,59 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 30. September 2023 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in
der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften.
Teilweise wurden die Darstellungen freiwillig an die
Vorschriften für mittelgroße
Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Flensburg, HRB Nr. 4674 unter der Firma
Bäcker Meesenburg GmbH eingetragen. Der Sitz der
Gesellschaft ist Flensburg.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen
worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear abgeschrieben. Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert
von € 251,00 bis zu € 800,00 wurden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
3. Die
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
4. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
unter Berücksichtigung der zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.
Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der sich
aus dem Tageswert am Abschlussstichtag ergibt, wurden
entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter
der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei
der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken
aus einer verminderten Verwertbarkeit des
Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu den
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungskosten und angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten) bewertet.
5. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
6. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in €
|
Ausleihung
|
0,00
|
Forderungen
|
1.130.514,05
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Eine Verzinsung erfolgte vertragsgemäß.
7. Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
8. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
9. Der Gesamtbetrag, der gemäß
§ 268 Absatz 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt
€ 8.722,00.
Der Bilanzgewinn am Stichtag beträgt
€ 0,00. Es besteht ab dem Geschäftsjahr
2008/2009 ein im Handelsregister eingetragener
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
mit der Muttergesellschaft.
10. Die
Pensionsverpflichtungen wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Aufgrund
einer längeren Restlaufzeit als 1 Jahr, ist die
Rückstellung mit einem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre
abgezinst.
Für die Berechnung wurden folgende Annahmen
getroffen:
Rechnungszinssatz
|
1,81 %
|
Gehaltstrend
|
0,00 %
|
Rententrend p.a.
|
1,75 %
|
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen sieben Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
zehn Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von
€ 8.722,00.
11. Die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
12. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß §
285 HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr
€ 896.798,90 und mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren € 214.135,76.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
€ 864.300,36 sowie die Restlaufzeit mehr als
fünf Jahren € 61.112,63.
Angaben zu den finanziellen Verpflichtungen
Die Aufwendungen aus Miet- und Leasingverträgen
werden im Geschäftsjahr 2023/2024 voraussichtlich
€ 998.500,00 betragen. Die durchschnittliche
Restlaufzeit der Mietverträge (€ 963.600,00,
davon € 284.000,00 mit verbundenen Unternehmen)
beträgt 5 Jahre. Die Leasingverträge
(€ 34.900,00) haben eine durchschnittliche
Restlaufzeit von 3 Jahren.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 145.
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Dave Meesenburg (§ 285
Nr. 10 HGB).
4. Haftungsverhältnisse
Für die Muttergesellschaft wurden Sicherheiten
in Form von Grundschulden und selbstschuldnerischer
Bürgschaften iHv. T€ 1.333 an die VR Bank
Nord eG gegeben.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Dave Meesenburg
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.02.2024
festgestellt.
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