KSG
Transportgesellschaft mbH
Hof/Westerwald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
89.210,50 |
109.429,00 |
| I.
Sachanlagen |
77.510,50 |
93.629,00 |
| II.
Finanzanlagen |
11.700,00 |
15.800,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
116.778,39 |
204.704,76 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
1.056,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.772,24 |
141.352,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
92.006,15 |
62.296,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.913,00 |
14.107,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
216.901,89 |
328.240,76 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.731,49 |
11.451,02 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
14.113,57 |
3.473,72 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
9.719,53 |
10.639,85 |
| B.
Rückstellungen |
32.904,00 |
137.178,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
182.266,40 |
179.611,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
216.901,89 |
328.240,76 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der KSG Transportgesellschaft mbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
II. Gliederungsgrundsätze
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge.
Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung
wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas
in § 266 HGB zusammengefasst.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit
abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear oder degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet. Von dem Wahlrecht des Art.
67 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Der Betrag der in der
Bilanz nicht ausgewiesenen Pensionsrückstellungen
beträgt zum 31.12.2011 Euro 14.412,00.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie
betreffen Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden fand nicht statt.
IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von
größer einem Jahre beträgt 0,00 Euro
(Vorjahr: 116.901,00 Euro).
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Dabei wurde
für die Berechnung ein Rechnungszinssatz von 5,14 %
sowie die "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck
zu Grunde gelegt.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altervorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag der Schulden: 156.977,- Euro
Anschaffungskosten der verrechneten
Vermögenswerte: 126.173,- Euro
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte:
126.173,- Euro
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 93.328,40 Euro
(Vorjahr: 49.589,74 Euro).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
0,00 Euro (Vorjahr: 25.000,00 Euro).
V. Sonstige Pflichtangaben
Namen de Mitglieder der Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Hans-Joachim Klähn, Wittstock
Ergebnisverwendung:
Das Jahresergebnis 2011 wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Wittstock, den 29.06.2012
-Geschäftsführung-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.07.2012 festgestellt.
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