smartini.solutions GmbH
Panketal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 31.03.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.213,00 |
|
| I.
Sachanlagen |
1.213,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
21.099,33 |
25.000,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.594,75 |
12.500,00 |
| davon
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.504,58 |
12.500,00 |
| Aktiva |
22.312,33 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.009,31 |
25.000,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
3.990,69 |
|
| B.
Rückstellungen |
1.203,00 |
|
| C.
Verbindlichkeiten |
100,02 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
100,02 |
|
| Passiva |
22.312,33 |
25.000,00 |
Anhang
zum Jahresabschluss auf den 31.12.2022
der
smartini.solutions GmbH
A. Allgemeine Angaben
1. Die "smartini.solutions GmbH" mit Sitz in Panketal
wird im Handelsregister des Amtsgerichtes Frankfurt/Oder
unter der Nr.: HRB 19297 geführt.
2. Der Ort der Geschäftsleitung im Sinne von
§ 10 AO befindet sich in 16341 Panketal,
Straußstraße 60.
3. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
4. Die in dem Jahresabschluss angegebenen
Vorjahresbeträge sind mit den Beträgen des
Geschäftsjahres vergleichbar.
5. Zur Darstellung eines den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind keine
zusätzlichen Angaben notwendig.
6. Währungsbeträge waren zum
Jahresabschluss nicht umzurechnen.
7. Im dem Jahresabschluss ergeben sich gegenüber
dem Vorjahr keine Änderungen in der Darstellung.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I.
Anwendung von Handels- und Steuerrecht
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften erstellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden nach
den handelsrechtlichen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung unter Beachtung
ertragssteuerlicher Vorschriften vorgenommen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Unter Beachtung der allgemeinen
Bilanzierungsvoraussetzungen und der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung, sind die
Positionen des Jahresabschlusses insbesondere an folgenden
Voraussetzungen bzw. Prinzipien gemessen worden:
Vergleichbarkeit, Materiality, Going-concern,
Periodisierung sowie Vollständigkeit,
Verrechnungsverbot, Einzelbewertung, Nichtbilanzierung
schwebender Geschäfte, Realisierungsgebot,
Stichtagsgebot, Nominalgebot. Das bedeutet im besonderen:
Der Grundsatz der Bilanzkontinuität wurde
beachtet. Sowohl die Bilanzidentität, also die
vollständige Übereinstimmung der Positionen der
Schlussbilanz des Vorjahres und der Anfangswerte dieses
Geschäftsjahres, ist ebenso eingehalten worden, wie
die Grundsätze der formalen und materiellen
Bilanzkontinuität i.e.S.. Letzteres bedeutet sowohl
eine Beibehaltung der bisherigen (formalen)
Bilanzgliederung, wie die Aufrechterhaltung der
(materiellen) Bewertungskontinuität sowie des
Wertzusammenhanges.
1. Bei der Aufstellung der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden angewendet.
Sachanlagen wurden mit den um die
planmäßige, lineare Abschreibung verminderten
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagespiegel als Anlage zum Jahresabschluss dargestellt.
Vorräte sind mit den Eistandspreisen unter
Berücksichtigung von Lieferantenskonti mit den
Anschaffungskosten bzw. unter Berücksichtigung der
Verbrauchsfolge (Fifo-Methode) bewertet worden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten
angesetzt.
Aufwand, der aufwandsmäßig einem
bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag periodengerecht
zuzuordnen ist, wurde als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt.
Die buchmäßige Differenz zwischen
Aktivposten einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten
und den Rückstellungen und Verbindlichkeiten der
Gesellschaft ist als
passives Eigenkapital ausgewiesen. Die Ansatz-
und Bewertungsregeln zu den positiven und negativen
Vermögensgegenständen oder Wirtschaftsgütern
haben dadurch zwangsläufig ihre entsprechende
Auswirkung beim Ansatz und bei der Bewertung des
Eigenkapitals gefunden.
Die
Rückstellungen sind für alle erkennbaren
Risiken und Wagnisse, soweit handels- und steuerrechtlich
zulässig, in Höhe des Betrages gebildet worden,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
zur Erfüllung der Verpflichtungen notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
2. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurde im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr
nicht abgewichen.
3. Bei der Anwendung der Gruppenbewertung oder
der Bewertung nach dem Verbrauchsfolgeverfahren ergeben
sich keine erheblichen Unterschiedsbeträge zur
Bewertung nach dem Börsen- oder Marktpreis.
4. Bei der Bewertung der
Vermögensgegenstände wurden keine Zinsen für
Fremdkapital in die Herstellungskosten einbezogen.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Bilanz schließt mit einer
Bilanzsumme von
22.312,33 €.
In den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den
sonstigen Vermögensgegenständen sind keine
Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene
Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, sind.
In den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind keine Beträge enthalten, die auch
Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen oder
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, sind.
Das
Eigenkapital der Gesellschaft beträgt am
Bilanzstichtag
21.009,31 €.
Das
gezeichnete Kapital der Gesellschaft
beträgt laut Satzung und Handelsregistereintragung der
Gesellschaft
25.000,00 € und ist in Höhe von
12.500,00 € bar eingezahlt.
Die Gesellschaft hat im Berichtszeitraum einen
Jahresfehlbetrag i.H.v.
3.990,69 € erwirtschaftet.
Im Rahmen der
Rückstellungen sind für alle dem Grunde
und/oder der Höhe nach erkannten - noch ungewissen-
Verpflichtungen Rückstellungen gebildet worden. Die
Rückstellungen wurden gebildet für
Jahresabschlusskosten zum 31.12.2022 i.H.v.
1.203,00 €, für
Gewährleistungsaufwand i.H.v.
-,-- €,für Berufsgenossenschaft
i.H.v. 0
€, für Körperschaftsteuer i.H.v.
-,-- €, für Gewerbesteuer i.H.v.
-,-- €.
Es bestehen keine in der Bilanz ausgewiesenen oder
vermerkten finanziellen Verpflichtungen, die für die
Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.
Zur Darstellung eines den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind keine
zusätzlichen Angaben notwendig.
D
.
Sonstige Angaben
Die Geschäftsleitung der smartini.solutions GmbH
wurde im Berichtszeitraum vom Geschäftsführerin
Frau Sandra Martini, Panketal wahrgenommen.
Am Bilanzstichtag beschäftigte die Gesellschaft
keine Arbeitnehmer.
Panketal, 12.12.2023
Sandra Martini - Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2023
festgestellt.
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