Schier
Modellbau GmbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.012,00 |
29.450,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
20.009,00 |
29.447,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
69.597,09 |
58.129,43 |
| I.
Vorräte |
44.001,29 |
2.386,95 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.319,33 |
33.578,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
276,47 |
22.164,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.561,63 |
1.809,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
91.170,72 |
89.388,91 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.251,04 |
45.217,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
1.313,55 |
-19.652,72 |
| B.
Rückstellungen |
10.160,25 |
14.416,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
56.759,43 |
29.755,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
56.759,43 |
29.755,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
91.170,72 |
89.388,91 |
Anhang
1.Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Schier Modellbau GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 (1) HGB. Von
den Erleichterungsvorschriften für kleine
Gesellschaften wird Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss
wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes
über Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHG) aufgestellt.Aus der erstmaligen Anwendung der
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) ergaben sich Auswirkungen auf den
Jahresabschluss.Die Bilanz sowie die Gewinn- und
Verlustrechnung sind gemäß §§ 266, 275
HGB gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.Für
den Anhang wurden die Erleichterungsvorschriften der
§§ 274a und 288 HGB in Anspruch genommen.
1.1.Durchbrechung der Darstellungs- und
Methodenstetigkeit aufgrund erstmaliger Anwendung von
BilMoG
Zum 01.Januar 2010 wurde der Jahresabschluss auf die
neuen Vorschriften des BilMoG angepasst. Daher konnte der
Grundsatz der Ansatz-,Bewertungs- und Ausweisstetigkeit
nicht vollständig angewandt werden.
1.2.Anpassung Vorjahresangaben wegen Erstanwendung
BilMoG
Aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG sind
die Werte der Rückstellung für die Aufbewahrung
von Geschäftsunterlagen nicht mehr vergleichbar. Die
Vorjahreswerte wurden jedoch nicht neu berechnet und
angepasst.
2.Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2
.1.Auf Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden mit ihren
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet. Die Abschreibung erfolgt nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten einschließlich der
angefallenen Nebenkosten angesetzt und soweit abnutzbar um
die planmäßigen Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear vorgenommen.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte
grundsätzlich zu Einstandspreisen. Bei der Bewertung
wird das strenge Niederstwertprinzip beachtet.
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nominalbetrag angesetzt. Die Risiken im Forderungsbestand
sind angemessen berücksichtigt worden.
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen, die bis zum Zeitpunkt der
Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden,
Verluste und Risiken, die das abgelaufene Wirtschaftsjahr
betreffen. Grundlage der Ermittlung war der voraussichtlich
notwendige Erfüllungsbetrag, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
geschätzt wurde. Bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt
grundsätzlich eine Abzinsung gemäß
§ 253 Abs. 2 HGB n. F.
Die Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Auf temporäre Bilanzierungs- oder
Bewertungsdifferenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
werden gem. § 274 HGB latente Steuern ermittelt.
Ergibt sich aus dieser Ermittlung insgesamt eine
Steuerbelastung künftiger Geschäftsjahre, wird
diese als passive latente Steuern in der Bilanz angesetzt.
Eine sich daraus ergebende Steuerentlastung wird jedoch in
Ausübung des Wahlrechts des § 274
Abs. 1 S. 2 HGB nicht angesetzt. Zum
31. Dezember existieren keine wesentlichen
temporären Bewertungsunterschiede zwischen der
Handels- und Steuerbilanz.
2.2.Abweichung von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Geschäftsjahr zugegangene bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 410,00 € (geringwertige
Wirtschaftsgüter) werden aktiviert, voll abgeschrieben
und als Abgang ausgewiesen.
3.Erläuterungen zur Bilanz
3.2.Bilanzgewinn
Der im Eigenkapital ausgewiesene Bilanzverlust
enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von 19.652,72
€.
3.2.Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
50.000,00 DM und wurde bislang noch nicht auf Euro
umgestellt.
3.3.Verbindlichkeiten
Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum
Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von 26.284,36
€ (VJ 5.811,53 €).
5.Sonstige Pflichtangaben
5.1.Angaben zu den Mitgliedern der
Unternehmensorgane
Geschäftsführer: Franz Schier
(Modellbaumeister), Mainz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.10.2011 festgestellt.
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