Hebel GmbH
Mühlenbergstraße 5, 51580 Reichshof, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Brigitte Hebel seit 24.9.2004 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hebel GmbHReichshofJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2010I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist gem. § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 haben sich die bisherige Form der Darstellung sowie die angewandten Bewertungsmethoden teilweise geändert. Gem. Art 67 Abs. 8 EGHGB brauchen die Vorjahreszahlen nicht angepasst zu werden. Eine Durchbrechung der Darstellungsstetigkeit mit Angabe- und Erläuterungspflicht besteht bei folgenden Posten: Gem. § 246 Abs. 2 HGB wurde das für den Insolvenzfall verpfändete Aktivvermögen (TEUR 617) mit den entsprechenden Pensionsrückstellungen (TEUR 746) verrechnet und der übersteigende Betrag unter dem Posten "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" passiviert. II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, sind mit den Schulden verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Der Wert gem. § 285 Nr. 28 HGB beträgt 2.600,00 EUR. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. 2. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt:
III. Angaben zur Bilanz1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von insgesamt EUR 20.813,61 enthalten. 2. Pensionsrückstellungen Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 63.048,00. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also EUR 4.203,00 den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2010 beträgt EUR 58.845,00 (Art. 67 Abs. 2 EGHGB). Gemäß § 246 Abs. 2 HGB wurde die Pensionsrückstellung mit dem verpfändeten Aktivvermögen verrechnet und unter dem Posten "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" passiviert. IV. Sonstige Pflichtangaben1. Mitglieder der Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung der Hebel GmbH durch die alleinige Geschäftsführerin Brigitte Hebel, Kauffrau. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Reichshof, 30.11.2011 Hebel
GmbH
Die Geschäftsleitung Geschäftsführer |
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