CCS Cinema Computer Systems Co. & Co. OHGLiquidiert
TönisvorstStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CCS Cinema Computer Systems Co. & Co. OHGTönisvorstJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010/2011A. Allgemeine Angaben1. Generalnorm Der Jahresabschluss der CCS Cinema Computer Systems Co. & Co. oHG wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw. 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft i. V. m. § 264a HGB als kleine Gesellschaft einzustufen. Davon-Vermerke in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Angaben, die wahlweise in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang vorgenommen werden können, sind aufgrund der Klarheit und Übersichtlichkeit insgesamt im Anhang aufgeführt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden1. Allgemeine Erläuterungen Bei der Bilanzierung werden die generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB sowie, gemäß § 264a HGB, die besonderen Bestimmungen für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften (§§ 270 bis 274 HGB) beachtet. Insbesondere erfolgte die Bewertung der Vermögensgegenstände unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going-concern-Prämisse). 2. Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 410,00 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Im Anlagengitter werden die geringwertigen Anlagegüter im Anschaffungsjahr als Zugang und als Abgang gezeigt. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, ggf. vermindert um Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Sätze 3 und 4 HGB, bewertet. 3. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bilanziert. Wertberichtigungen wurden nicht vorgenommen. 4. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz1. Verbindlichkeiten Die ungesicherten Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, keine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen mit TEUR 1.356 (i. Vj. TEUR 1.337) auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. D. sonstige Angaben1. Angaben zu den Organmitgliedern Zum Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2010/11 bestellt:
3. Konzernzugehörigkeit Folgende Unternehmen stellen den größten bzw. kleinsten Konzernabschluss auf, in den der Jahresabschluss der Gesellschaft einbezogen ist:
4. Aufstellung des Anteilsbesitzes Die Zusammensetzung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 HGB ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung.
Tönisvorst, 17. August 2011 CCS Cinema Computer Systems Co. & Co. oHG Die Geschäftsführung sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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