Herstellung von Fahrrädern sowie von Behindertenfahrzeugen
ProSense GmbHLiquidiert
Aretinstraße 24, 81545 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Dr. Hess seit 18.5.2022 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Nibé Holding B. V. | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ProSense GmbHMünchenJahresabschluss zum 31. Dezember 2011FASSUNG FÜR OFFENLEGUNGSZWECKEAKTIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2011PROSENSE GMBH, MÜNCHENFassung für OffenlegungszweckeA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die ProSense GmbH, München erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den handelsrechtlich geltenden Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit in der Darstellung werden sämtliche Davonvermerke und Angaben zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang dargestellt. Das Geschäftsjahr 2011 hat am 1.1.2011 begonnen und endete am 31.12.2011. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten. I. Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen hierbei nach der linearen Methode entsprechend der zu erwartenden betrieblichen Nutzungsdauer. Im Zugangs- und im Abgangsjahr erfolgen die Abschreibungen zeitanteilig. Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Für bisher nach rein steuerlichen Vorschriften bewertete Vermögensgegenstände, die vor dem 1.1.2010 bereits vorhanden waren, wird wahlweise von der Fortführung der bisherigen Bewertungsmethode Gebrauch gemacht (Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB). Ebenso wird für geringwertige Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG) analog zu den steuerlichen Vorschriften jährlich ein gesonderter Sammelposten gebildet. Der jeweilige Sammelposten wird im Jahr seiner Bildung und in den folgenden vier Jahren mit jeweils einem Fünftel seines ursprünglichen Wertes abgeschrieben. Nach der Vollabschreibung dieses Sammelpostens werden dessen Anschaffungskosten im Anlagespiegel nicht fortgeführt und der Sammelposten als Abgang ausgewiesen. Sofern die nach vorstehenden Grundsätzen ermittelten Werte von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, falls die Gründe hierfür nicht mehr bestehen (Wertaufholung) II. Umlaufvermögen Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 4 HGB gemacht, soweit diese erforderlich sind. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt zum Nennwert. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Währungsforderungen und -verbindlichkeiten, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr betragen, werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag angesetzt (§ 256a HGB). Alle übrigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren (Forderungen) oder höheren (Verbindlichkeiten) Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Die Bestände der einzelnen Debitoren und Kreditoren werden einheitlich bewertet. Die Bewertung der Vermögensgegenstände der Position Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert. III. Aktive latente Steuern Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. IV. Rückstellungen Die Rückstellungen (Sonstige Rückstellungen) werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre verwendet, wie diese von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben werden. V. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. C. Angaben zur Bilanz I. Angaben zur Aktivseite Umlaufvermögen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. II. Angaben zur Passivseite Eigenkapital Bei dem gezeichneten Kapital handelt es sich um das Stammkapital der Gesellschaft. Dieses ist in voller Höhe einbezahlt. Kapitalrücklage Bei den Beträgen der Kapitalrücklage handelt es sich in voller Höhe um andere Zuzahlungen der Gesellschafter i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Rückstellungen In der Position Sonstige Rückstellungen sind Rückstellungen für Jahresabschlusskosten, Honorar und für Aufbewahrungsverpflichtung enthalten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich in voller Höhe um Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gem. § 42 Abs. 3 GmbHG. D. Sonstige Angaben Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2011: Dr. Uwe Hess, München. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde mit Hinweis auf § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet. Mutterunternehmen: Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der Nibé Holding B.V., Oosterhout, Niederlande
Konstanz, den 19. November 2012 Dr. Uwe Hess, Geschäftsführer |
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