ds.W - datenschutz.WIESENBACH GmbHLiquidiert

Max-Hannemann-Straße 1, 15234 Frankfurt (Oder), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 15689
Vorher
Shared Wireless GmbHSHARED Wireless and Telecommunication GmbH
Eingetragen
30.12.2015
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Gestellung von externen Datenschutzbeauftragten, Datenschutz-Audit/-Dokumentation, Beratung/ Coaching und Schulungen zu IKT Anwendungen im Datenschutzumfeld.

Historie

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Management

NameRolle
Steffen Wiesenbach
seit 30.12.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Simone Wiesenbach
15326 Lebus
12.750 €
51.00%
Steffen Wiesenbach
15326 Lebus
12.250 €
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SHARED Wireless and Telecommunication GmbH

Frankfurt (Oder)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

780,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

14.556,00

9.636,00

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

52.788,00

18.972,00

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

68.124,00

28.608,00



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-598,00

-1.497,00

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

253,00

899,00

B. Rückstellungen

1.995,00

1.356,00

C. Verbindlichkeiten

41.474,00

2.850,00

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

68,124,00

28.608,00

ANHANG

Shared Wireless and Telecommunication GmbH

Logenstraße 8

15230 Frankfurt (Oder)

Registergericht: Frankfurt (Oder)

1568FF

Anhang zum Geschäftsjahr 2017

1.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.

Bilanzierungsmethoden

2.

Bewertungsmethoden

1.

Angaben zu Bilanzposten

1.

Einzelne Positionen

2.

Verbindlichkeitsspiegel

III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

1.

Haftungsverhältnisse

1.

Angaben zu G.u.V.-Posten

1.

Sonstige Angaben

1.

Sonstige Pflichtangaben

2.

Geschäftsführungsorgane

F. Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung

1.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben, wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

1.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.

Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachan- lagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögens-gegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

5) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

1.

Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 1.000 wurden aus Vereinfachungsgründen ein Sammelposten gebildet und über 5 Jahre abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§253 I 1 HGB).

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungs-kosten, soweit nicht ein niedriger Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§ 256, 1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den Verbrauch nach unserer eingesetzten Lagertechnik den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab. Sie löst deshalb die im Vorjahr angewandte Lifo-Methode ab.

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferung und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwert-berichtigungen Rechnung getragen.

Rückstellung für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rück-stellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre ab gezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 i HGB).

1.

Angaben zu Bilanzposten

1.

Einzelne Positionen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Die Bewertung erfolgt gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Nach § 249 HGB sind für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen zu bilden. Bewertet werden die Pensionsverpflichtungen nach § 253 HGB Abs.1 Satz 2 mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Es erfolgte auf Grund der BILMOG Vorschriften eine Verrechnung mit dem Aktivwert, da die Forderung abgetreten ist.

0,00 €

Die sonstigen Rückstellungen betragen 1.055,00 €

Es handelt sich insbesondere um Rückstellungen für die Erstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses, der Finanzbuchhaltung, einer Garantierückstellung sowie für die Archivierung.

1.

Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 V I HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB)

Art der Verbindlichkeit

RLZ bis

1 Jahr

RLZ von

1-5 Jahre

RLZ >

5 Jahre

davon

gesichert

Summe

gegenüber

Kreditinstituten

0,00

0,00

0,00

gegenüber

Gesellschaftern

40.401,39

40.401,39

aus Anzahlungen

0,00

aus Lieferungen und Leistungen

1.056,11

0,00

0,00

1.056,11

Schuldwechsel

gegen verbundene Unternehmen

gegenüber Gesellschaftern

sonstige Verbindlichkeiten

16,14

16,14

Zusammen:

41.473,64

0,00

0,00

0,00

41.473,64

Bei der Ermittlung der Restlaufzeit wurde ein unveränderter Zinssatz bis zum Tilgungsende unterstellt.

III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

Zum Bilanzstichtag existieren Verbindlichkeiten im Sinne des § 42 III GmbHG in Höhe von EUR 40.401,39.

1.

Haftungsverhältnisse

Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB für die in Verbindung mit § 268 VII HGB Angaben im Anhang zu machen und anzugeben sind:

Nr. 1. - die Angaben zu nicht auf der Passivseite auszuweisenden Verbindlich-
keiten und Haftungsverhältnissen, à keine

Nr. 2. - dabei die Haftungsverhältnisse jeweils gesondert unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten à keine

Nr. 3. - dabei Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflich- tungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen jeweils gesondert zu vermerken. soweit vorhanden, bereits genannt.

1.

Angaben zu G.u.V.-Posten

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

1.

E. Sonstige Angaben

2.

Sonstige Pflichtangaben

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 1 (Vorjahr: 1) Arbeitnehmer beschäftigt.

1.

Geschäftsführungsorgane

Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Steffen Wiesenbach geführt. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.

Von Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

F. Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung Der Jahresgewinn 2017 in Höhe von EUR 253,48 soll mit dem Verlustvortrag von EUR -597,47 verrechnet auf neue Rechnung als Gewinnvortrag vorgetragen werden.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Frankfurt Oder,

Geschäftsführer

Steffen Wiesenbach

 

Frankfurt Oder, den 20. September 2018

gez. Steffen Wiesenbach

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. September 2018

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

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Aktueller Abdruck
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