Sommer & Herzog Dachbau Frankfurt (Oder) GmbH
Selbe AdresseDachdeckerei und Bauspenglerei
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Steffen Wiesenbach seit 30.12.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SHARED Wireless and Telecommunication GmbHFrankfurt (Oder)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017BILANZ
ANHANGShared Wireless and Telecommunication GmbH Logenstraße 8 15230 Frankfurt (Oder) Registergericht: Frankfurt (Oder) 1568FF Anhang zum Geschäftsjahr 2017
III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG
F. Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. 7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 8) Zusätzliche Angaben, wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3) Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachan- lagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögens-gegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
5) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Die Bewertung erfolgt gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Nach § 249 HGB sind für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen zu bilden. Bewertet werden die Pensionsverpflichtungen nach § 253 HGB Abs.1 Satz 2 mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Es erfolgte auf Grund der BILMOG Vorschriften eine Verrechnung mit dem Aktivwert, da die Forderung abgetreten ist. 0,00 € Die sonstigen Rückstellungen betragen 1.055,00 € Es handelt sich insbesondere um Rückstellungen für die Erstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses, der Finanzbuchhaltung, einer Garantierückstellung sowie für die Archivierung.
Bei der Ermittlung der Restlaufzeit wurde ein unveränderter Zinssatz bis zum Tilgungsende unterstellt. III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG Zum Bilanzstichtag existieren Verbindlichkeiten im Sinne des § 42 III GmbHG in Höhe von EUR 40.401,39.
Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB für die in Verbindung mit § 268 VII HGB Angaben im Anhang zu machen und anzugeben sind: Nr. 1. - die Angaben zu nicht auf der Passivseite
auszuweisenden Verbindlich-
Nr. 2. - dabei die Haftungsverhältnisse jeweils gesondert unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten à keine Nr. 3. - dabei Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflich- tungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen jeweils gesondert zu vermerken. soweit vorhanden, bereits genannt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 1 (Vorjahr: 1) Arbeitnehmer beschäftigt.
Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Steffen Wiesenbach geführt. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen. Von Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. F. Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung Der Jahresgewinn 2017 in Höhe von EUR 253,48 soll mit dem Verlustvortrag von EUR -597,47 verrechnet auf neue Rechnung als Gewinnvortrag vorgetragen werden. Unterzeichnung gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert. Frankfurt Oder,
Frankfurt Oder, den 20. September 2018 gez. Steffen Wiesenbach Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. September 2018 |
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