LICON
GmbH
Wetzlar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.624.027,05 |
3.261.490,56 |
| I.
Sachanlagen |
1.851.161,00 |
2.669.675,34 |
| II.
Finanzanlagen |
772.866,05 |
591.815,22 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.872.797,06 |
2.155.599,30 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
251.356,59 |
210.392,15 |
| II.
Wertpapiere |
556.707,00 |
649.401,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.064.733,47 |
1.295.805,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
611,52 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.497.435,63 |
5.417.089,86 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.236.332,26 |
5.058.239,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.300,00 |
26.300,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.478.692,61 |
3.478.692,61 |
| III.
Bilanzgewinn |
731.339,65 |
1.553.246,44 |
| B.
Rückstellungen |
115.117,96 |
53.111,52 |
| C.
Verbindlichkeiten |
145.985,41 |
305.739,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.497.435,63 |
5.417.089,86 |
Anhang
1. Allgemeine Erläuterungen
Sitz der LICON GmbH ist Wetzlar. Die Gesellschaft ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar unter der
Nummer HR B 6490 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 ist nach den
generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) sowie unter Berücksichtigung
der besonderen Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften i.S. des § 267 Abs.1 HGB
unter Beibehaltung der Form der Darstellung insbesondere
der Gliederung der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
aufgestellt worden.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Im Interesse einer größeren Klarheit und
Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder Anhang anzubringen sind, im Anhang
aufgeführt.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgt nach
Ergebnisverwendung.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
grundsätzlich die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgeblich.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr beibehalten.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungkosten bis EUR 800,00 werden im Erwerbsjahr in
voller Höhe abgeschrieben. Die geleisteten Anzahlungen
enthalten Herstellungskosten für selbst erstellte
Anlagen. In die Herstellungskosten werden neben den direkt
zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten
einbezogen.
Die
Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten,
soweit erforderlich mit dem niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag gegebenenfalls unter
Abzug der erforderlichen Wertberichtigung angesetzt.
Die
Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden
mit den Anschaffungskosten, gegebenenfalls nach § 253
Abs. 4 HGB zu niedrigeren Werten, die sich aus den
Börsen- und Marktpreisen am Stichtag ergeben,
angesetzt.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert
ausgewiesen.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Gesellschaft hat die
Pensionsrückstellungen durch ein
versicherungsmathematisches Gutachten des
Wirtschaftsmathematischen Büros Wolfgang Rittner,
Wiesbaden unter Berücksichtigung der nach BilMoG
geltenden Bewertungsvorschriften nach der sogenannten
projected unit credit-Methode ermitteln lassen. Für zu
erwartende Anpassungen wurde eine Steigerungsrate von 5 %
alle zwei Jahre zugrunde gelegt. Zudem wurden die
Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr 2018 verwendet.
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen zum
31.12.2018 weist eine Erhöhung der
Pensionsrückstellungen für das Geschäftsjahr
2018 in Höhe von EUR 16.582,00 aus und basiert auf
folgenden Parametern:
Rechnungszins (bei einer angenommenen
Laufzeit von 15 Jahren): 3,21 %
Rententrend: alle zwei Jahre 5 %
Bewertungsmethode: Projected Unit Credit
Methode
Biometrische Parameter: Richttafeln 2018G
nach Heubeck
Zur Abdeckung des Risikos wurde dem
Pensionsberechtigten am 24. November 2011 ein bei der
Sparkasse Wetzlar eingerichtetes Wertpapierdepot sowie ein
laufendes Bankkonto verpfändet. Zum 31. Dezember 2018
liegen die Voraussetzungen für eine Saldierung
gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB vor. Der
beizulegende Zeitwert beträgt EUR 913.659,04; die
Anschaffungskosten belaufen sich auf EUR 1.038.061,92.
Dementsprechend ergibt sich gemäß §
246 Abs. 2 HGB folgender saldierter Ausweis in der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung:
Pensionsverpflichtung
per 31.12.2018
|
1.012.970 €
|
Beizulegender Zeitwert
des verpfändeten Wertpapierdepots (=
Planvermögen) per 31.12.2018
|
913.659 €
|
Pensionsrückstellung Bilanz
|
99.311 €
|
Zinsaufwand aus
Pensionsverpflichtung
|
35.341 €
|
Ertrag aus
Planvermögen
|
- 2.030 €
|
Zinsaufwand Gewinn- und Verlustrechnung
|
33.311 €
|
Entsprechend der Neuregelung des § 253 Abs.
2 HGB ist bei der Durchschnittsbetrachtung für die
Ermittlung des Zinssatzes bei der Bewertung der
Altersvorsorgeverpflichtungen verpflichtend ab 2016 nicht
mehr auf die vergangenen sieben Jahre, sondern auf die
vergangenen zehn Jahre abzustellen. Der Unterschiedsbetrag
beträgt im Geschäftsjahr 2018 EUR 79.537,00.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3. Grundlagen der
Währungsumrechnung
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf
fremde Währung lauten oder ursprünglich
auf fremde Währung lauteten, wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro
umgerechnet.
4. Erläuterungen zur Bilanz
a) Eigenkapital
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von EUR 1.305.246,44 (Vj. EUR 1.772.434,49) enthalten.
Der Gesamtbetrag, der gemäß
§ 253 Abs. 6 HGB der Ausschüttungssperre
unterliegt, beträgt EUR 79.537,00 (Vj. EUR
78.109,00) und resultiert aus dem Unterschiedsbetrag
zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellung unter
Verwendung der 7-Jahres-Durchschnitts und dem Ansatz der
Rückstellungen unter Verwendung des
10-Jahres-Durchschnitts.
b) Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von
EUR 83.784,10 (Vj. EUR 183.239,48) enthalten.
5. Sonstige Angaben
a) Personalentwicklung
Die Gesellschaft beschäftigte im laufenden
Geschäftsjahr durchschnittlich 2 Arbeitnehmer.
b) Organe der Gesellschaft
Die Geschäftsführung und Vertretung der
Gesellschaft oblag im Geschäftsjahr 2018 Herrn
Wolfgang Kisselbach, Hüttenberg, Thomas Kisselbach,
Bad Nauheim sowie Herrn Michael Kisselbach, Wiesbaden.
c) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft ist persönlich haftende
Gesellschafterin der Zweiten LICON
Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Wetzlar.
d) Aufstellungserleichterungen
Die Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen, soweit
sich aus der Darstellung nichts anderes ergibt.
Wetzlar, den 18. November
2019
Wolfgang
Kisselbach
Thomas Kisselbach
Michael Kisselbach
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2019 festgestellt.
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