HCOB Care+Clean GmbHLiquidiert

20095 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 105983
Vorher
HSH Care+Clean GmbH
Eingetragen
17.7.2008
Branche
Allgemeine GebäudereinigungSonstige spezielle Reinigung von Gebäuden und MaschinenSonstige Reinigung a. n. g.
Gegenstand
die Erbringung von Reinigungsleistungen, insbesondere von Büros, Glas und Fassaden sowie sonstigen Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Armin Gebhard
seit 7.1.2021
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

HSH Facility Management Holding AG
Germany
12.750 €
51.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HSH Care+Clean GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Inhaltsverzeichnis

1 Prüfungsauftrag

2 Bestandsgefährdende Tatsachen

3 Durchführung der Prüfung

3.1 Gegenstand der Prüfung

3.2 Art und Umfang der Prüfungsdurchführung

4 Feststellungen zur Rechnungslegung

4.1 Buchführung und zugehörige Unterlagen

4.2 Jahresabschluss

5 Stellungnahme zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses

5.1 Erläuterungen zur Gesamtaussage

5.2 Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses

6 Bestätigungsvermerk

Anlagenverzeichnis

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016

Bilanz zum 31. Dezember 2016

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016

Anhang für das Geschäftsjahr 2016

Wirtschaftliche Grundlagen

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

Abkürzungsverzeichnis

AG Aktiengesellschaft
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
Bogdol Bogdol Verwaltungs- und Immobilien GmbH, Hamburg
Care+Clean oder Gesellschaft HSH Care+Clean GmbH, Hamburg
EAV Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
EU Europäische Union
FM GmbH HSH Facility Management GmbH, Hamburg
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
HGB Handelsgesetzbuch
HSH Nordbank HSH Nordbank AG, Hamburg/Kiel
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf
IFRS International Financial Reporting Standards
KStG Körperschaftsteuergesetz
SLA Service Level Agreement

1 Prüfungsauftrag

Mit Gesellschafterbeschluss vom 27. Juni 2016 der

 

HSH Care+Clean GmbH, Hamburg,

- im Folgenden auch kurz "Care+Clean" oder "Gesellschaft" genannt -

sind wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 gewählt worden. Die Geschäftsführung hat uns demzufolge den Auftrag erteilt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 unter Einbeziehung der Buchführung zu prüfen.

Dieser Prüfungsbericht wurde nach den Grundsätzen des IDW Prüfungsstandards 450 erstellt.

Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

Zu den wirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Gesellschaft verweisen wir auf die Anlagen 2 und 3.

Dem Auftrag liegen die als Anlage 4 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002 zugrunde. Unsere Haftung richtet sich nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend.

2 Bestandsgefährdende Tatsachen

Wie im Anhang der Gesellschaft ausgeführt, ist die HSH Care+Clean GmbH in ihrem Fortbestand von der künftigen Aufrechterhaltung des Ergebnisabführungsvertrages mit der FM GmbH, die wiederum über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der HSH Nordbank AG verbunden ist, und dem Fortbestand der HSH Nordbank AG abhängig.

Als bestandsgefährdende Tatsache erachten wir, dass die Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) für die Bilanzierung und Bewertung sowie der Fortbestand der HSH Nordbank AG und wesentlicher Konzerngesellschaften insbesondere darauf basiert, dass

 

(i) die für die Umsetzung der Entscheidung der EU-Kommission im EU-Beihilfeverfahren zur Wiedererhöhung der Zweitverlustgarantie erforderlichen Verträge vollständig und zeitgerecht geschlossen werden und die Entscheidung von der HSH Nordbank AG und ihren Anteilseignern vollständig und zeitgerecht umgesetzt wird,

 

(ii) bis zum 28. Februar 2018 mittels eines offenen, diskriminierungsfreien, wettbewerblichen und transparenten Verfahrens ein Verkauf der operativen HSH Nordbank AG zu einem beihilfefreien, positiven Verkaufspreis erfolgt und die EU-Kommission den Erwerb nach einer Rentabilitätsprüfung der neuen Unternehmensstruktur genehmigt. Sollte das Veräußerungsverfahren bis zum Ablauf der Veräußerungsfrist nicht zu beihilfefreien Angeboten mit einem positiven Angebotspreis führen oder die EU-Kommission die Rentabilitätsprüfung mit dem Ergebnis abschließen, dass die Integration der operativen Gesellschaft in die neue Unternehmensstruktur nicht zu einem langfristig rentablen Geschäftsmodell führt, wird die operative Gesellschaft das Neugeschäft einstellen und im Rahmen des rechtlich Zulässigen ihre Vermögenswerte mit dem Ziel einer geordneten Abwicklung verwalten. Sollte die Bank in Folge dessen oder aus anderen Gründen in eine Abwicklung geraten oder eine Ratingherabstufung bzw. andere adverse Entwicklungen im Privatisierungszeitraum eintreten, könnte dies bedeutende Abflüsse kurzfristiger Mittel auslösen und die Fundingmöglichkeiten der HSH Nordbank AG fundamental einschränken. Bei wesentlichen unerwarteten Mittelabflüssen sind zusätzliche Maßnahmen durch die Eigentümer und/oder Dritte zur Stärkung der Liquiditätssituation erforderlich.

 

(iii) im Rahmen des laufenden Privatisierungsprozesses der HSH Nordbank AG eine Gesamtveräußerung der HSH Nordbank AG als Gesamtbank, d. h. die Veräußerung der vom Verkäufer gehaltenen Anteile an der Bank einschließlich aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten ohne wesentliche vorgezogene Veräußerungen von Vermögenswerten oder Teilbereichen unter Buchwerten im Falle ausstehender Gebote für eine Gesamtveräußerung erfolgt. Sollten umfangreiche Veräußerungen von Kreditportfolien insbesondere in der Abbaubank erforderlich werden, so könnten sich erhebliche zusätzliche Risikovor-sorgeaufwendungen, die nicht durch die Garantie kompensiert werden, ergeben sowie wesentliche Abwertungen von latenten Steuern erforderlich werden.

 

(iv) die Mindestkapitalanforderungen auf allen regulatorischen Betrachtungsebenen nach den entsprechenden SREP-Beschlüssen der Europäischen Zentralbank sowie den gesetzlichen Regelungen im Prognosezeitraum eingehalten werden können. Sollten erhebliche zusätzliche Risikovorsorgeaufwendungen sowie wesentliche Abwertungen von latenten Steuern erforderlich werden (z. B. in dem vorstehend beschriebenen Szenario) oder die in der Planung der Bank unterstellte Markterholung in der Schifffahrt nicht wie geplant eintreten oder der wesentliche Risikotransfer für die Zweitverlustgarantie aus Sicht der Bankenaufsicht nicht mehr gegeben sein, könnte dies zu erheblichen Belastungen der Kapitalquoten führen und es könnten zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung der Kapitalquoten durch die Eigentümer und/oder Dritte erforderlich werden, um die Mindestkapitalanforderungen, insbesondere auf der Ebene der Finanzholding-Gruppe, einhalten zu können. Sofern entsprechende Maßnahmen nicht durchgeführt werden können, könnte es zu einer Abwicklung der HSH Nordbank AG kommen.

Ferner ist erforderlich, dass die für die erfolgreiche Umsetzung des Geschäftsmodells der HSH Nordbank AG und der Vorgaben aus der formellen Entscheidung der EU-Kommission benötigte Akzeptanz durch Marktteilnehmer und sonstige relevante Stakeholder erhalten bleibt bzw. gewonnen wird.

3 Durchführung der Prüfung

3.1 Gegenstand der Prüfung

Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung der HSH Care+Clean GmbH, Hamburg, für das zum 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr geprüft. Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist verantwortlich für

die Buchführung,

die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie

die uns erteilten Aufklärungen und Nachweise.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss abzugeben.

Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss ergeben.

3.2 Art und Umfang der Prüfungsdurchführung

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und den vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Ziel unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes ist es sicherzustellen, dass die Aussagen im Jahresabschluss der HSH Care+Clean GmbH eine verlässliche Basis für die Entscheidungen der Adressaten bilden.

Die Grundzüge unseres Prüfungsvorgehens stellen sich wie folgt dar:

Phase I: Entwicklung einer an den Geschäftsrisiken ausgerichteten Prüfungsstrategie

Erlangung von Geschäftsverständnis und Kenntnis der Rechnungslegungssysteme sowie des internen Kontrollsystems

Festlegung von Prüfungsschwerpunkten auf Basis unserer Risikoeinschätzung:

- Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen

- Bestand und periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse

Festlegung der Prüfungsstrategie und des zeitlichen Ablaufs der Prüfung

Auswahl des Prüfungsteams und Planung des Einsatzes von Spezialisten

Phase II: Auswahl und Durchführung kontrollbasierter Prüfungshandlungen

Auswahl kontrollbasierter Prüfungshandlungen aufgrund von Risikoeinschätzung und Kenntnis der Geschäftsprozesse und Systeme

Beurteilung der Ausgestaltung sowie der Wirksamkeit der ausgewählten rechnungslegungsbezogenen Kontrollmaßnahmen

Phase III: Einzelfallprüfungen und analytische Prüfungen von Abschlussposten

Durchführung analytischer Prüfungen von Abschlussposten

Einzelfallprüfungen in Stichproben und Beurteilung von Einzelsachverhalten unter Berücksichtigung der ausgeübten Bilanzierungswahlrechte und Ermessensspielräume, u. a.

- Einholen von Rechtsanwaltsbestätigungen und Bestätigungen der Kreditinstitute

- Stichprobenhafte Prüfung von Belegen

- Verwertung des versicherungsmathematischen Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen hinsichtlich des Wertes der Jubiläumsrückstellungen

Prüfung der Angaben im Anhang

Phase IV: Gesamtbeurteilung der Prüfungsergebnisse und Berichterstattung

Bildung des Prüfungsurteils auf Basis der Gesamtbeurteilung der Prüfungsergebnisse

Berichterstattung in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk

Wir haben die Prüfung (mit Unterbrechungen) in den Monaten Dezember 2016 bis März 2017 bis zum 13. März 2017 durchgeführt.

Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise sind erteilt worden. Die Geschäftsführung hat uns die Vollständigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses schriftlich bestätigt.

4 Feststellungen zur Rechnungslegung

4.1 Buchführung und zugehörige Unterlagen

Die Bücher der Gesellschaft sind ordnungsmäßig geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die Buchführung und die zugehörigen Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass die von der Gesellschaft getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der verarbeiteten rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.

4.2 Jahresabschluss

Der uns zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ist ordnungsmäßig aus den Büchern und den zugehörigen Unterlagen der Gesellschaft entwickelt worden. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Die gesetzlichen Vorschriften zu Ansatz, Ausweis und Bewertung sind beachtet worden.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt. Der Anhang enthält alle vorgeschriebenen Angaben.

Größenabhängige Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB wurden zutreffend in Anspruch genommen.

5 Stellungnahme zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses

5.1 Erläuterungen zur Gesamtaussage

Die allgemeinen Bewertungsgrundlagen sind im Anhang der Gesellschaft (vgl. Anlage 1.3) beschrieben.

5.2 Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses

In Gesamtwürdigung der im Anhang beschriebenen Bewertungsgrundlagen sind wir der Überzeugung, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

6 Bestätigungsvermerk

Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt:

"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die HSH Care+Clean GmbH, Hamburg

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der HSH Care+Clean GmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der HSH Care+Clean GmbH.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Kapitel 1 "Allgemeine Angaben" im Anhang hin. Dort wird aufgeführt, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der auch künftigen Aufrechterhaltung des Ergebnisabführungsvertrages und dem Fortbestand der HSH Nordbank AG, Hamburg/Kiel, abhängig ist."

 

Hamburg, den 13. März 2017

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Olschewski

Wirtschaftsprüfer

Lüning

Wirtschaftsprüfer

Anlage 1

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016

1.1 Bilanz

1.2 Gewinn- und Verlustrechnung

1.3 Anhang

Bilanz zum 31. Dezember 2016

Aktiva

31.12.2016 31.12.2015
EUR EUR
A. Anlagevermögen    
I. Sachanlagen    
Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.118,00 10.385,00
II. Finanzanlagen    
Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 92.000,00
  7.118,00 102.385,00
B. Umlaufvermögen    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 140.182,98 202.192,06
- davon gegen Gesellschafterin EUR 19.209,67 (i. Vj. EUR 191.065,88) -    
II. Guthaben bei Kreditinstituten 0,00 803,67
- davon bei verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (i. Vj. EUR 803,67) -    
  140.182,98 202.995,73
  147.300,98 305.380,73

Passiva

   
  31.12.2016 31.12.2015
  EUR EUR
A. Eigenkapital    
Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
B. Rückstellungen    
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 0,00 149.046,00
2. Steuerrückstellungen 0,00 767,90
3. Sonstige Rückstellungen 18.711,00 39.332,00
  18.711,00 189.145,90
C. Verbindlichkeiten    
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25.537,52 18.783,38
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 25.537,52 (i. Vj. EUR 18.783,38) -    
2. Sonstige Verbindlichkeiten 78.052,46 72.451,45
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 78.052,46 (i. Vj. EUR 72.451,45) -    
- davon aus Steuern EUR 5.062,97 (i. Vj. EUR 4.706,97) -    
  103.589,98 91.234,83
  147.300,98 305.380,73

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016

2016 2015
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse   1.678.708,81   1.847.147,73
2. Sonstige betriebliche Erträge   7.927,40   16.975,62
3. Materialaufwand        
Aufwendungen für bezogene Leistungen 4. Personalaufwand   284.941,07   363.496,63
a) Löhne und Gehälter 1.070.807,94   1.117.551,98  
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 227.955,94 1.298.763,88 264.734,25 1.382.286,23
- davon für Altersversorgung EUR 238,35 (i. Vj. EUR 32.940,60) -        
5. Abschreibungen auf Sachanlagen   3.267,00   3.372,26
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen   103.712,04   114.427,15
7. Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens   297,01   2.045,20
- davon aus verbundenen Unternehmen EUR 297,01 (i. Vj. EUR 2.045,20) -        
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge   5,42   6,32
- davon aus verbundenen Unternehmen EUR 5,42 (i. Vj. EUR 6,32) -        
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen   0,00   5.214,00
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag   766,98   767,90
11. Ergebnis nach Steuern   -4.512,33   -3.389,30
12. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags übernommener Verlust   4.512,33   3.389,30
13. Jahresüberschuss   0,00   0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2016

1. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne der handelsrechtlichen Vorschriften nach § 267 Abs.1 HGB, mit Sitz in Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, registriert beim Amtsgericht Hamburg, HRB 105983.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist von der Geschäftsführung nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften - unter Beachtung des GmbHG - aufgestellt worden.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266 HGB, für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Aufgrund der diesjährigen erstmaligen Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) ergibt sich für die Care+Clean GmbH eine Änderung des Gliederungsschemas der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 3 HGB.

Gesellschafter sind die HSH Facility Management GmbH (kurz: FM GmbH) mit Sitz in Hamburg mit 51 % der Anteile - die FM GmbH (ehemals HSH Facility Management Holding AG, Kiel) ist gleichzeitig herrschende Gesellschaft - und die Bogdol Verwaltungs- und Immobilien GmbH, Hamburg, mit 49 % der Anteile (kurz: Bogdol).

Ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (EAV) wurde mit Wirkung ab 17.07.2008 zwischen der C+C und der FM GmbH abgeschlossen. Die FM GmbH befindet sich zu 100 % im Eigentum der HSH Nordbank AG (kurz: Bank). Auch zwischen der Bank (herrschende Gesellschaft) und der FM GmbH wurde ein EAV abgeschlossen.

Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Dabei wird darauf hingewiesen, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der auch künftigen Aufrechterhaltung des Ergebnisabführungsvertrags und dem Fortbestand der HSH Nordbank AG abhängig ist.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen umfasst die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang in einem Anlagenspiegel dargestellt.

Die Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer angesetzt. Nachträgliche Anschaffungs-/ Herstellungskosten werden aktiviert, soweit sie den wirtschaftlichen Nutzen der entsprechenden Vermögenswerte erhöhen.

Anschaffungskosten von geringwertigen Wirtschaftsgütern werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen abgebildet. Reparaturen, Wartungen und andere Instandhaltungen werden als Aufwand in der jeweiligen Periode gebucht.

Die Forderungen sind mit ihren Nennwerten angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind insgesamt nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet worden.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Erläuterungen zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 120.600,15 (Vorjahr EUR 7.075,86) sowie Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von EUR 19.209,67 (Vorjahr EUR 191.065,88) enthalten.

Die Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 149.046,00 wurden, wie in der Vereinbarung vom 23.02.2015 beschlossen, an die HSH Facility Management GmbH übertragen.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Personalaufwendungen in Höhe von EUR 10.254,00 (Vorjahr EUR 17.957,00) sowie Prüfungskosten in Höhe von EUR 3.457,00 (Vorjahr EUR 14.875,00).

Die Umsatzerlöse wurden hauptsächlich durch Reinigungsarbeiten in Kiel und Hamburg erzielt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 4.800,80 (Vorjahr EUR 13.947,42) und Erträge aus der Selbstbeteiligung für Mitarbeiter- Kfz bzw. Sachbezüge in Höhe von EUR 2.921,43 (Vorjahr EUR 2.676,48).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Mietaufwendungen, Verwaltungsaufwendungen, Beiträge/Umlagen und Rechts- und Beratungskosten in Höhe von insgesamt EUR 79.991,33 (Vorjahr EUR 93.355,65).

4. Sonstige Angaben

Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2016 waren:

Herr Michael Hanke, Hamburg, Geschäftsführer

Herr Jörg Ahrens, Hamburg, Geschäftsführer

Im Geschäftsjahr 2016 hat sich ein Verlust in Höhe von EUR 4.512,33 (Vorjahr EUR 3.389,30) ergeben, der aufgrund des zwischen der HSH Care+Clean GmbH und der herrschenden Gesellschafterin, HSH Facility Management GmbH, geschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages ausgeglichen wird.

Die in der Zeit vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2016 durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter in der Gesellschaft teilen sich wie folgt auf:

2016 2015
Leitende Angestellte 1 1
Angestellte (Vollzeit) 9 9
Angestellte (Teilzeit) 81 84

Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von EUR 380.800,00 (Vorjahr EUR 190.400,00), die in voller Höhe gegenüber einer Gesellschafterin bestehen.

Die Gesellschaft ist über die HSH Facility Management GmbH (51 %) mit Sitz in Hamburg eine indirekte Beteiligung der HSH Nordbank AG, Hamburg/Kiel, und wird in den nach EU - IFRS aufgestellten Konzernabschluss der HSH Nordbank AG, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, zum 31. Dezember 2016 einbezogen.

Der Konzernabschluss der HSH Nordbank AG wird entsprechend den gesetzlichen Vorschriften im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Hamburg, 13. März 2017

Michael Hanke

Jörg Ahrens

Anschaffungskosten
01.01.2016 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2016
I. Sachanlagen          
Betriebs- und Geschäftsausstattung 26.975,80 0,00 0,00 0,00 26.975,80
Sammelkonto GWG 4.786,79 0,00 0,00 0,00 4.786,79
  31.762,59 0,00 0,00 0,00 31.762,59
II. Finanzanlagen          
Wertpapiere des Anlagevermögens 92.000,00 0,00 92.000,00 0,00 0,00
Gesamtsumme 123.762,59 0,00 92.000,00 0,00 31.762,59
Abschreibungen
01.01.2016 Zugänge Abgänge 31.12.2016
I. Sachanlagen        
Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.590,80 3.267,00 0,00 19.857,80
Sammelkonto GWG 4.786,79 0,00 0,00 4.786,79
  21.377,59 3.267,00 0,00 24.644,59
II. Finanzanlagen        
Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamtsumme 21.377,59 3.267,00 0,00 24.644,59
Buchwert 31.12.2016 Buchwert 31.12.2015
I. Sachanlagen    
Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.118,00 10.385,00
Sammelkonto GWG 0,00 0,00
  7.118,00 10.385,00
II. Finanzanlagen    
Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 92.000,00
Gesamtsumme 7.118,00 102.385,00

Wirtschaftliche Grundlagen

Tätigkeitsgebiet Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Reinigungsleistungen sowie sonstigen Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen werden derzeit ausschließlich für den HSH Nordbank Konzern erbracht.
Personal Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer, getrennt nach Gruppen, ist im Anhang der Gesellschaft (Anlage 1.3), aufgeführt.
Altersversorgung Die zum Vorjahresbilanzstichtag für einen Mitarbeiter der Gesellschaft bestehende Direktzusage wurde im Geschäftsjahr auf die FM GmbH übertragen.
Wichtige Verträge - Seit dem 3. Juni 2008 besteht mit der HSH Facility Management GmbH ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung erfolgte am 4. Juni 2008. Dieser Vertrag konnte erstmals zum Ablauf des 31. Dezember 2013 mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Die Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags in das Handelsregister erfolgte am 17. Juli 2008.
  Gemäß § 4 dieses Vertrages zahlt die FM GmbH als herrschende Gesellschaft der Bogdol jährlich einen Ausgleich in Höhe von EUR 20,00 je EUR 50,00 Geschäftsanteil, abzüglich Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag.
  - Zwischen der HSH Nordbank und der FM GmbH und ihren zu diesem Zeitpunkt bestehenden Tochtergesellschaften wurde am 19. Dezember 2006 auf unbestimmte Zeit ein Dienstleistungsvertrag über die Durchführung eines Cash Management-Verfahrens, das in der Zentralisierung und weiteren Übertragung von Guthaben innerhalb einer bestimmten Kontengruppe nach einer bestimmten Strategie (Pooling-Strategie) besteht, abgeschlossen. Der Dienstleistungsvertrag kann mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ergänzend zu diesem Vertrag wurde zwischen den vorstehend aufgeführten Vertragsparteien am 8. Dezember 2006 eine Vereinbarung über die Teilnahme am automatischen Umbucherservice (Kontokonzentration) der HSH Nordbank abgeschlossen. Die Regelung trat am 1. Januar 2007 in Kraft; ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HSH Nordbank. Die Gesellschaft ist diesen Verträgen mit Wirkung vom 1. Juli 2008 beigetreten.
  - Am 1. Juli 2008 wurde zwischen der HSH Care+Clean GmbH und der Bogdol Verwaltungs- und Immobilien GmbH, Hamburg, ein Management- bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen. Mit dem Vertrag überträgt die Care+Clean der Bogdol die Aufgaben, die im üblichen Geschäftsbetrieb eines Dienstleistungsunternehmens wahrgenommen werden müssen, wie z. B. die Unterhaltsreinigung oder andere infrastrukturelle Dienste in den im Inland genutzten Gebäuden oder Flächen des HSH Nordbank Konzerns. Die Dienstleistungen werden zu marktüblichen Preisen erbracht. Der Vertrag galt für die Dauer von drei Jahren ab dem 1. Juli 2008 und verlängert sich automatisch um jeweils drei Jahre, wenn nicht eine der Vertragsparteien spätestens sechs Monate vor Auslaufen des Vertrages kündigt. Der Vertrag wurde Ende Dezember 2010 fristgerecht zum 30.Juni 2011 durch die Care+Clean gekündigt.
  - Am 9. Februar 2011 wurde ein neuer Managementver- trag mit Wirkung vom 1. Juli 2011 abgeschlossen; seine Vertragsdauer war auf den 31. Dezember 2013 festgelegt.
  - Mit Datum vom 30. Dezember 2013 wurde ein neuer Managementvertrag mit Wirkung zum 1. Januar 2014 abgeschlossen. Der neue Managementvertrag unterscheidet sich gegenüber den zuvor bestehenden nicht wesentlich; seine Vertragsdauer ist auf den 31. Dezember 2016 festgelegt. Dieser Vertrag wurde mit Nachtragsvereinbarung vom 1. November 2016 bis zum 31.Dezember 2018 verlängert.
  - Mit Datum vom 3./12. November 2015 hat die Gesellschaft mit der HSH Nordbank AG einen Rahmenvertrag hinsichtlich zu erbringender Dienstleistungen geschlossen. Dieser Rahmenvertrag wird durch ein SLA nebst Anlagen spezifiziert. Mit Datum vom 15. Februar 2016 haben die Vertragsparteien rückwirkend auf den 1. Januar 2016 den Leistungsumfang und Konditionen aktualisiert.

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

Gründung Die Gesellschaft wurde am 3. Juni 2008 unter der Firma HSH Care+Clean GmbH, Hamburg, errichtet und mit Eintragung ins Handelsregister am 17. Juli 2008 gegründet.
Firma HSH Care+Clean GmbH
Sitz Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg
Gesellschaftsvertrag Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 16. Dezember 2013 wurde die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen, nachdem die FM GmbH am 5. Juni 2012 bzw. die Bogdol Verwaltungs- und Immobilien GmbH mit Schreiben vom 27. Juli 2012 die Kündigung des Gesellschaftsvertrages erklärt hatten.
  Der Gesellschaftsvertrag in der derzeit gültigen Fassung datiert vom 16. Dezember 2013, da gegenüber dem ursprünglichen Gesellschaftsvertrag (mit Datum vom 17. Juli 2008) Veränderungen in den nachfolgenden Paragrafen beschlossen wurden:
  - § 3 Stammkapital, Geschäftsanteile
  - § 5 Dauer der Gesellschaft, Kündigung
  - § 7 Gesellschafterversammlungen, Gesellschafterbeschlüsse
  - § 9 Verfügungen über Geschäftsanteile
  - § 15 Bekanntmachungen
Handelsregister HRB 105983 Amtsgericht Hamburg
  Der letzte uns vorliegende Handelsregisterauszug datiert vom 31. Januar 2017.
Gegenstand Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Reinigungsleistungen, insbesondere von Büros, Glas und Fassaden, sowie sonstigen Dienstleistungen.
  Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen, auch als alleinige Komplementärin, und Zweigniederlassungen errichten, und zwar im In- und Ausland.
Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr der Gesellschaft läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres. Das erste Geschäftsjahr für die Zeit vom 3. Juni bis 31. Dezember 2008 war ein Rumpfgeschäftsjahr.
Gewinnverteilung/ Gewinnverwendungsvorschlag Seit dem 3. Juni 2008 besteht mit der HSH Facility Management GmbH ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Auf dieser Grundlage werden etwaige Gewinne vollständig an die HSH Facility Management GmbH abgeführt. Diese ist ihrerseits der Bogdol Verwaltungs- und Immobilien GmbH auf Grundlage des bis zum 31. Dezember 2016 wirksamen Managementvertrages zu einem Ausgleich verpflichtet. Dieser Vertrag wurde mit Nachtrag vom 1. November 2016 unter sonst unveränderten Bedingungen bis zum 31. Dezember 2018 verlängert
Kapitalverhältnisse Das Stammkapital beträgt EUR 25.000,00 und ist vollständig eingezahlt.
  Die HSH Facility Management GmbH hält einen Anteil von 51 % (EUR 12.750,00 vom Stammkapital) und die Bogdol hält einen Anteil von 49 % (EUR 12.250,00 vom Stammkapital) an der Gesellschaft.
Vorjahresabschluss Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27. Juni 2016 ist der von der Geschäftsführung aufgestellte, von uns geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 vorgelegt und festgestellt worden sowie der Geschäftsführung für das abgelaufene Geschäftsjahr Entlastung erteilt worden.
Größe der Gesellschaft Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Verbundene Unternehmen Die Gesellschaft ist verbundenes Unternehmen zur HSH Nordbank (§ 271 Abs. 2 HGB).
Gesellschafterversammlung und Stimmrechtsverteilung Für die Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung sowie die Gesellschafterbeschlüsse gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  Bei Abstimmungen in der Gesellschafterversammlung gewähren jede EUR 50,00 eines Geschäftsanteils eine Stimme. Soweit die Satzung und das Gesetz nicht zwingend eine größere Mehrheit vorschreiben, kommen Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der vertretenen Stimmen zustande. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
  Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte des Stammkapitals vertreten ist. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, so kann auf Verlangen eines Gesellschafters binnen 14 Tagen eine neue Gesellschafterversammlung einberufen werden, die dann ohne Rücksicht hierauf beschlussfähig ist. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
  Über die in der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen, die von den Gesellschaftern zu unterschreiben ist, sofern das Gesetz nicht eine strengere Form vorschreibt.
Vertretung der Gesellschaft Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer allein vertreten, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist oder durch Gesellschafterbeschluss zur Einzelvertretung ermächtigt ist. Im Übrigen wird die Gesellschaft gemeinsam durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
  Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder alle Geschäftsführer von dem Verbot befreit werden, die Gesellschaft auch bei solchen Rechtsgeschäften zu vertreten, die sie mit sich selbst oder mit einem von ihnen vertretenen Dritten abschließen (Befreiung von der Beschränkungen des § 181 BGB).
Geschäftsführer Der Anhang (Anlage 1.3) enthält die Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB.
Prokuristen - Herr Rainer Baier, Gut Altenhof (bis 3. August 2016)
  - Herr Thorsten Stich, Schönkirchen
  - Herr Martin Mizgayski, Schwentinental (ab 3. August 2016)
Steuerliche Verhältnisse Zwischen der Gesellschaft und ihrer beherrschenden Muttergesellschaft, der HSH Facility Management GmbH, die wiederum 100%ige Tochtergesellschaft und Organtochter der HSH Nordbank AG ist, besteht aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages im Sinne des § 17 KStG körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft.
  Den Anforderungen des geänderten § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KStG wurde durch beurkundete Änderungsvereinbarung des Notars Dr. Robert Diekgräf (UR Nr. 3068/2014 DI) vom 24. November 2014 entsprochen.
  Zwischen der Gesellschaft und der HSH Nordbank AG besteht aufgrund der wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Eingliederung der Gesellschaft umsatzsteuerliche Organschaft.
  Die Gesellschaft ist bis einschließlich 2014 zur Körperschaft- und Gewerbesteuer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung veranlagt worden. Eine steuerliche Außenprüfung für die Veranlagungszeiträume 2009 bis 2011 findet zurzeit für die Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz und Kapitalertragsteuer statt. Sachverhalte, die im Jahresabschluss der C+C GmbH zu berücksichtigen wären, sind bisher nicht bekannt geworden.
  Die Gesellschaft wird beim Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg unter der Steuer-Nr. 27/143/01392 geführt.

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