Bauservice
Busack GmbH
Potsdam
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.378,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.378,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
228.650,52 |
| I.
Vorräte |
46.894,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
179.994,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.762,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.313,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
238.341,69 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.989,13 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
7.010,87 |
| B.
Rückstellungen |
8.684,28 |
| C.
Verbindlichkeiten |
211.668,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
238.341,69 |
Anhang
Allgemeine
Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Bauservice Busack GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform erstellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die
Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Aufgrund der Gründung in 2007 sind keine
Vorjahreswerte ausgewiesen.
Für eine klare und übersichtliche
Darstellung von allen geforderten Informationen war der
verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte
wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.
Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt als Anlage
zur Bilanz.
Auf der Grundlage der in § 267 HGB angegebenen
Größenklassenmerkmale ist die Gesellschaft als
kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Angaben zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen gemindert. Die
Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens
erfolgten zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen
Erleichterungsvorschriften.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu
410 € wurde die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2
EStG in Anspruch genommen.
Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen
sich auf
-
EUR 0,00 bei immateriellen Vermögensgegenständen
-
EUR 4.190,05 bei Sachanlagen
-
EUR 0,00 bei Finanzanlagen
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Das Ergebnis wurde unter Berücksichtigung des
voraussichtlich anfallenden endgültigen
Ertragsteueraufwandes der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr ermittelt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren zum Bilanzstichtag noch ungewissen
Verbindlichkeiten unter Würdigung aller erkennbaren
Risiken gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von
länger als 5 Jahren belaufen sich auf EUR 0,00.
Sonstige
Angaben
Besondere Haftungsverhältnisse, mit Pfandrechten
belastete Verbindlichkeiten oder sonstige finanzielle
Verpflichtungen außerhalb der Bilanz sind nicht zu
vermerken.
Die Gesellschaft ist nicht an anderen Gesellschaften
als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt.
Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag
gegenüber Gesellschaftern oder Organmitgliedern
Forderungen aus Vorschüssen/Krediten i.H.v. EUR
2.000,-.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
-
Dirk Busack
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