Data Mobile Systems Deutschland GmbHLiquidiert

32107 Bad Salzuflen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Lemgo HRB 3170
Vorher
Telelogistik Deutschland GmbH
Eingetragen
8.3.2002
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
- Vermittlung und Koordinierung von Transporten jeder Art (Transportlogistik) und Ausführung aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, - IT-Dienstleistungen, - Webdesign, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von spezieller und allgemeiner Software und Datensystemen, - Handel mit Software, Hardware, elektronischen Geräten und alle damit verbundenen geschäftlichen Tätigkeiten, - Unternehmensberatung.

Historie

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Management

NameRolle
Manfred Koch
seit 17.2.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Telelogistik Deutschland GmbH

Bad Salzuflen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

3.754,00

5.661,00

II. Finanzanlagen

0,00

2.989,17

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

835,84

2.251,50

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

604,31

334,02

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

235,00

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

927,11

1.950,33

Summe Aktiva

6.121,26

13.421,02



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Verlustvortrag

-26.950,33

-28.251,66

III. Jahresüberschuss

1.023,22

1.301,33

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

927,11

1.950,33

B. Rückstellungen

1.000,00

1.100,00

C. Verbindlichkeiten

5.121,26

12.321,02

Summe Passiva

6.121,26

13.421,02

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs­abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäfts­betrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögens­gegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschluss­stichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Anschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlage­vermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Die Rückstellungen enthalten die folgenden Positionen:

1) Rückstellung für Abschluss- und Prüfungskosten
sowie für Kosten der Finanzbuchhaltung € 1.000,00

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen € 3.895,85

davon entfallen auf:

a) Verbindlichkeiten aus Steuern € 1.241,27

b) im Rahmen der sozialen Sicherheit € 274,98

c) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern € 2.009,08

d) übrige Verbindlichkeiten € 370,52

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB bestanden nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

III. Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

IV. Ergebn isverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit dem Gesellschafter vor, das Ergebnis

Jahresüberschuss 2010

Euro

1.023,22

wie folgt zu verwenden:

Verrechnung mit Verlustvorträgen aus Vorjahren

Euro

1.023,22

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorge­schlagenen Ergebnisverwendung aufgestellt.

 

Manfred Koch, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.03.2012

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