Thomas
Helferich GmbH
Fürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
188.067,16 |
205.083,66 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.262,50 |
1.543,50 |
| II.
Sachanlagen |
180.032,50 |
196.768,00 |
| III.
Finanzanlagen |
6.772,16 |
6.772,16 |
| B.
Umlaufvermögen |
296.607,39 |
299.973,61 |
| I.
Vorräte |
183.570,00 |
183.678,38 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
99.556,50 |
113.453,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.480,89 |
2.841,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
889,95 |
679,60 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
50.109,16 |
42.410,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
535.673,66 |
548.147,38 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.200,00 |
51.200,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
300.387,44 |
300.387,44 |
| III.
Bilanzverlust |
401.696,60 |
393.997,95 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
50.109,16 |
42.410,51 |
| B.
Rückstellungen |
180.933,00 |
183.618,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
354.740,66 |
364.529,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
535.673,66 |
548.147,38 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Thomas Helferich GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Genossenschaftsanteile zu Anschaffungskosten
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde
gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
3.1
Rückstellungsbildung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
5,15
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Heubeck RT2005G
|
|
4.
Sonstige Pflichtangaben
4.1
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
VFE-Lage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Zum 31. Dezember 2010 liegt eine bilanzielle
Überschuldung der Gesellschaft vor.
Der Gesellschafter Thomas Helferich hat
gegenüber der Gesellschaft hinsichtlich seiner
bestehenden Darlehen den rechtsgeschäftlichen
Rangrücktritt in der Weise erklärt, dass die
Verpflichtungen nur aus künftigen
Jahresabschlüssen oder Liquidationserlösen zu
tilgen sind. In der Rangrücktrittserklärung wurde
weiter vereinbart, dass die Forderungen durch Erlass
erlöschen, wenn das Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Gesellschaft eröffnet oder die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgewiesen wird (aufschiebend bedingter Erlass).
Durch die Erweiterung der
Rangrücktrittserklärung um den bedingten
Forderungsverzicht wird sichergestellt, dass die
betreffenden Darlehen entgegen § 39 Abs. 2 InsO im
Insolvenzver- fahren nicht berücksichtigt werden und
daher weiterhin wirtschaftlich die Funktion von kapi-
talersetzenden Gesellschafterdarlehen haben, die bei
Aufstellung der Überschuldungsbilanz nicht als
Passivposten zu erfassen sind.
Zum 31. Dezember 2010 liegt somit keine
wirtschaftliche Überschuldung der Gesellschaft
im Sinne der Insolvenzordnung vor.
4.2
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Thomas Helferich
|
Stephan Anette
|
4.3
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / §
264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
€
|
Verbindlichkeiten
|
93.846,43
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|