Fenne Baugesellschaft mbH

Bogenstraße 30, 45966 Gladbeck, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4334
Vorher
FMB Fenne-Montan-Bau Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
19.2.1969
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Ausführung von Arbeiten auf dem Sektor des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaues, schlüsselfertige Gesamtmaßnahmen, die Sanierung und die Erhaltung von Bauobjekten, die Horizontrierung von Bauwerken und Trenntechnik.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Felix Ufermann
seit 14.8.2025
Prokura
Frank Kaluzny
seit 24.1.2024
Prokura
Andre Stölle
seit 24.1.2024
Prokura
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Caroline von Möller
67.57%
E**** C******* G***** v** W*******
11.32%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
9.79%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Fidertanz Verwaltung GmbH
Germany
225.550 €
45.11%
Donnerhall Beteiligungs GmbH
Germany
225.500 €
45.10%

Beteiligungen
Beta

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fenne Baugesellschaft mbH

Gladbeck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

1. Grundlagen der Gesellschaft

Die Fenne Baugesellschaft mbH ist mit Ihren Kernkompetenzen im Bereich des Industrie- und Ingenieurbaus sowie der Sanierung von Bestandsimmobilien tätig. Unser kundenorientiertes, unternehmerisches Denken und unsere herausragende fachliche Kompetenz erlauben es uns nicht nur Märkte zu bedienen, sondern insbesondere den anspruchsvollen Wünschen unserer Auftraggeber gerecht zu werden. Dabei wirken sich unsere guten Referenzen bei führenden deutschen Industrieunternehmen sowie namhaften Mittelständlern aus.

Die Durchführung von schlüsselfertigen Gesamtmaßnahmen im Wirtschaftsbau sowie das Sanieren, Erhalten und die Erbringung von Dienstleistungen am Bau sind in Teilbereichen in Tochtergesellschaften ausgegliedert. Die Gesellschaft zählt mit durchschnittlich 117 Mitarbeitern zu den mittelgroßen Betrieben in der Branche.

Die Fenne Baugesellschaft mbH und ihre Tochterunternehmen konnten sich, aufgrund des weitergehenden Kompetenzaufbaus im fachlichen Bereich, der weitergehenden Digitalisierung der gesamten Prozesskette sowie aufgrund langjähriger und belastbarer Kunden- und Lieferantenbeziehungen den Marktgegebenheiten frühzeitig anpassen und somit die Risiken und strukturellen Risiken resultierend aus der Energiekrise und den sich fortsetzenden Preissteigerungen aufgrund der sich weiter abzeichnenden Spannungen im gesamtem Welthandel weitestgehend beherrschen.

2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2023 real gegenüber 2022 um 0,3 % gesunken. Die Dynamik der deutschen Wirtschaft hat sich im gesamten Jahresverlauf weitergehend abgeschwächt. Deutschland zeichnet damit unter den großen Industrienationen die schwächste Entwicklung.
Bei den Baumaterialpreisen war im Verlauf des Jahres 2023 bei vielen Baustoffen eine preisliche Entspannung (Stahl, Bauholz, Glas) zu erkennen, wobei hingegen bei den energieintensiven Produkten (Zement/Bitume) der Anstieg weiter ging. Die wesentlichen Behinderungen der Firmen in Ausführung und Umsetzung ihrer Projekte, verursacht durch Auftragsmangel (von 15% auf 40%) insbesondere aus dem Wohnungsbau resultierend, durch Stornierungen (von 3% auf 10%) und einem weiter voranschreitenden Fachkräftemangel, verstärkten die zunehmend negative Tendenz der Gesamtentwicklung des Bauhauptgewerbes.
Der reale Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ging im Jahr 2023 um 4,4 % zurück. Damit einhergehend reduzierten sich die Auftragsbestände mit einem Vorlauf von 4,4 Monaten im Januar 2023 auf 3,6 Monate zu Beginn des Jahres 2024. Das deutsche Bauhauptgewerbe sah sich somit mit einem realen Auftragsrückgang von 5,2 % konfrontiert.

Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber 2022 erhöht. Die Jahresteuerungsrate lag damit unter dem Vorjahresdurchschnitt. So hatte sie im Jahr 2022 noch bei +7,9 % gelegen. Im Dezember 2023 lag die Inflationsrate gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat - bei +3,7 %. Sie lag damit unter dem Vorjahresniveau und schwächte sich zu Beginn des Jahres 2024 weiter ab.
Im Dezember 2023 waren 2,637 Millionen Menschen arbeitslos, 31.000 mehr als im Monat zuvor. Die Arbeitslosenquote stieg damit um 0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Das ist im Zuge der einsetzenden Winterpause nicht unüblich. Saisonbereinigt stieg die Zahl der Arbeitslosen um 5.000. Verglichen mit dem Dezember des vorigen Jahres lag die Arbeitslosenzahl um 183.000 höher. 2023 gab es im Bauhauptgewerbe einen realen Umsatzrückgang von 5,2 %. Die Bauindustrie erwartet für 2024 einen weiteren Rückgang um rund 3,5 %. Die Zahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten im Bauhauptgewerbe hat im Vorjahr minimal auf 928.000 zugelegt, für 2024 wird ein Rückgang um etwa 10.000 Beschäftigte erwartet.
Eine differenzierte Betrachtung ist im Bereich des Wirtschaftshochbaus vorzunehmen. Nach einer Umfrage im Rahmen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zum Jahresbeginn 2024 gaben 25% der Industrieunternehmen an, im neuen Jahr ihre Investitionen ausweiten zu wollen, 39% planten keinerlei Veränderung und 31 % eine Kürzung. Der daraus resultierende Investitionssaldo in Höhe von 11 % war damit deutlich niedriger als zum Vorjahreszeitpunkt. Insgesamt erreichte damit der Wert in der gewerblichen Wirtschaft ein Minus von 9 %.
Anders als in den Vorjahren sind die Genehmigungen für Logistik- und Lagerhallen deutlich zurückgegangen. Der anhaltende Trend zum Einkauf im Internet ging weiter zu Lasten des stationären Handels.
Die Genehmigungen für den Neubau von Fabrik- und Werkstattgebäuden verblieben im Jahr 2023 weiterhin auf einem sich entwickelnden Niveau. Angesichts der schwachen konjunkturellen Rahmenbedingungen war die Entwicklung trotz der anhaltenden Probleme bei den energieintensiven Branchen nicht so negativ, wie eigentlich erwartet.
Für einen nur gedämpften Abschwung des Wirtschaftsbaus spricht die Tatsache, dass die Zinsabhängigkeit der gewerblichen Investitionen deutlich geringer ist als im Wohnungsbau Deutlich positiver sieht es im Wirtschaftstiefbau aus. Hier legten die Auftragseingänge- auch befeuert durch die Großprojekte der Bahn- von real 20% zu.
Insgesamt sind damit die realen Umsätze des Bauhauptgewerbes im Wirtschaftsbau 2023 minimal um 0,9% zurückgegangen. Für das laufende Jahr wird ein preisbereinigtes Wachstum von 2 % erwartet. Einem leichten Rückgang im Hochbau steht ein deutliches Wachstum im Wirtschaftstiefbau gegenüber.
3. Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2023 ist, vor dem Hintergrund der gesunkenen Gesamtleistung, ein zufriedenstellendes Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erzielt worden. Die Tochter- und Beteiligungsgesellschaften entwickeln sich, unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben, ebenfalls positiv.

3.1 Ertragslage

In fast allen Haupttätigkeitsfeldern der Fenne Baugesellschaft mbH wurden die Umsatzziele erreicht. Der Umsatz der einzelnen Geschäftsbereiche ist im Anhang dargestellt. Insbesondere die Sparte schlüsselfertiger Bau (T€ 14.000) trug im Vergleich zum Vorjahr zu einer Umsatzminderung in Höhe von 30,5 % Prozent bei. In der Umsatzminderung sind sowohl Mengen- als auch Preiseffekte enthalten.

Das um T€ 1.482 gesunkene betriebliche Rohergebnis ist im Wesentlichen auf die gegenüber 2022 um 18,9 % gesunkene Gesamtleistung zurückzuführen. Dafür ursächlich waren insbesondere geringere Umsätze im Bereich schlüsselfertiger Bau.

Der Personalaufwand erhöhte sich im Zuge von tariflichen Lohn- und Gehaltsanpassungen.

Die übrigen Aufwendungen, bereinigt um periodenfremde Aufwendungen, sowie das Finanzergebnis entwickelten sich entlang der strategischen Weiterentwicklung nahezu konstant.

Der Ertragssteueraufwand in Höhe von T€ 488 beruht auf dem zu versteuernden Ergebnis des Geschäftsjahres.

Somit haben sich die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft, der Umsatz und das operative Ergebnis, entsprechend der betrieblichen entwickelt.

3.2 Vermögens -und Finanzlage

Die Minderung der Bilanzsumme um T€ 1.790 betrifft auf der Aktivseite hauptsächlich die Reduzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um T€ 3.120. Weiterhin sind die Vorräte um T€ 1.387 gesunken sowie die liquiden Mittel um T€ 2.272 angestiegen.

Ferner ist auf der Passivseite die Reduzierung der sonstigen Rückstellungen, um T€ 2.498 auf T€ 6.407 zu nennen.

Die Eigenkapitalquote veränderte sich aufgrund der verminderten Bilanzsumme von 45,2 % auf 54,6 %.

Die Finanzierung und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens können als gut bezeichnet werden. Die Kapitalausstattung erlaubte es zu jeder Zeit, den Verpflichtungen nachzukommen, ohne dabei kurz- oder langfristige Bankkredite in Anspruch zu nehmen.

4. Chancen- und Risikobericht

Risiko: Auftragsvergabe

Die Durchführung von Bauvorhaben birgt regelmäßig ein hohes Potential an rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, allen voran das Bonitätsrisiko und das Zahlungsverhalten von Auftraggebern. Daher wird bei der Auftragsannahme durch die Geschäftsführung auf eine zweifelsfreie Bonität höchster Wert gelegt. Zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen ist es dabei wichtig, auf ein ausreichendes Finanzierungspotential zurückgreifen zu können, das bei allen Gesellschaften gegeben ist. Dies ist ebenfalls für die Erlangung von Bankbürgschaften essenziell. Aufgrund der sehr konservativen und intensiven Begleitung des gesamten Auftrags- und Beschaffungsprozesses sehen wir hier für die Fenne Baugesellschaft mbH ein beherrschbares Risiko.

Risiko: Abwicklung der Bauprojekte

Darüber hinaus bestehen Risiken aus der Inanspruchnahme von Garantieansprüchen durch die Kunden, denen jedoch durch Rückstellungen nach dem Vorsichtsprinzip im Jahresabschluss bereits ausreichend Rechnung getragen wird. Bürgschaften wurden im Verhältnis zur Bauleistung in branchenüblichem Umfang in Anspruch genommen, es wurde jedoch unverändert ein weiter zunehmender Trend der Auftraggeber, zusätzliche Sicherheiten zu fordern, festgestellt. Die ist eine Herausforderung für den Mittelstand, da die Kreditinstitute zwischenzeitlich sehr restriktiv bei der Kreditvergabe sowie Herausgabe von Bürgschaften vorgehen.

Risiko: Beschaffungsseite/ Kostensteigerungen

Weitere Risiken können sich aufgrund der durch die Corona-Pandemie entstandenen Lieferengpässe und den deutlich angestiegenen Preisen diverser Baustoffgruppen ergeben. Wie diese sich im Verlauf des Jahres auf den deutschen Baumarkt auswirken werden, ist abschließend noch nicht abzusehen. Die Fenne Baugesellschaft mbH ist bestrebt diese möglichen Risiken durch eine gute Vorbereitung und gute Kommunikation mit allen Projektbeteiligten auf ein beherrschbares Maß zu reduzieren.

Risiko: Fachkräftemangel

Der Fachkräftemangel stellt mittlerweile auch für unsere Unternehmensgruppe einen ernstzunehmenden Risikofaktor dar. Zwar konnten wir in den letzten Jahren durch die vermehrte direkte Ansprache von Bewerbern auf allen Tätigkeitsebenen sehr gute neue Mitarbeiter gewinnen, jedoch sehen wir entlang des gesamten Arbeitsmarktes, dass passende Bewerber zunehmend schwer zu finden bzw. zu gewinnen sind. Die Personalverantwortlichen der Fenne Baugesellschaft mbH, haben Lösungen für den Bereich der Lehrlings- und Werksstudentengewinnung entwickelt. In der örtlichen intensiveren Zusammenarbeit mit Schulen und Universitäten konnten erste Erfolge erzielt werden. Für den Bereich der gewerblichen Mitarbeiter hoffen wir, durch den sich veränderten Wohnungsbau, Mitarbeiter übernehmen zu können.

Chance: Erschließung von neuen regionalen Märkten

Unabhängig von vorgenannten Maßnahmen wird das Unternehmen versuchen, seine Marktentwicklung der Metropolregion Rhein-Ruhr sowie in NRW weiter auszubauen. Auch zusätzliche regionale Märkte sollen in den nächsten 5 Jahren entlang der spezialisierten Bauaufgabe erschlossen bzw. weiter ausgebaut werden. Der Bonität bestehender und potenziell neuer Auftraggeber wird dabei unverändert höchste Priorität eingeräumt, um entlang unserer Kernkompetenzen langfristige Partnerschaften eingehen zu können.

Chance: Digitalisierung unserer Prozesse

Mit der Einführung des ERP Systems Anfang des Geschäftsjahres 2023 konnten wir die ersten Synergien und Verbesserungen unserer Prozesse erzielen. Die weiteren Schritte im Bereich der Digitalisierung und der damit einhergehende weiteren Optimierungen im operativen Bereich und der Verwaltung werden im Jahr 2024 fortgeführt.

Chance: Nachhaltigkeit/ ESG

Die Regierung betreibt mit Nachhaltigkeit die Transformation der CO² Neutralität Deutschlands, welche auch große Auswirkungen auf den Bausektor haben und gleichzeitig neue Chancen für die Fenne Baugesellschaft mbH eröffnen wird.

Aufgrund konservativer Finanzierung und der ertragsorientierten Auftragsannahme, verbunden mit der großen Erfahrung und dem in langen Jahren erworbenen Know-how, sehen wir keine bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft.

5. Prognosebericht

Eine genaue Konjunkturprognose für die Bauwirtschaft im Jahr 2024 ist aufgrund der unsicheren politischen und insbesondere wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schwierig.

Es ist davon auszugehen, dass auf Europa und insbesondere Deutschland immense Kosten zukommen, die zu weiteren Verwerfungen im sozial-ökonomischen Bereich führen werden. Wie und in welcher Form dies unmittelbare Auswirkungen auf den Bausektor und insbesondere das Bauhauptgewerbe haben wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Der Umsatzrückgang im Jahr 2023 in Höhe von real 5,2 % wird sich in 2023 fortsetzen, jedoch auf 3,5 % Prozent abschwächen. Die wesentliche Ursache wird hier im weiteren Rückgang der Materialpreise gesehen. Aufgrund der negativen Konjunkturprognose, insbesondere im Wohnungsbau, wird erstmals seit 2008 mit der Reduzierung der Beschäftigten auf 917.000 gerechnet.

Aufgrund der hohen Fachkompetenz und der Innovationskraft kann die Fenne Baugesellschaft mbH diese Marktveränderungen ggf. durch Einzelmaßnahmen, wie z.B. durch die geringere Inanspruchnahme von Nachunternehmerleistungen, abfangen. Durch die konservative Finanzpolitik in den vergangenen Jahren, hat die Fenne-Gruppe eine belastbare Finanzlage, um diese Krise durchzustehen. Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bestehen nicht.

Über den Ukraine-Krieg hinausgehende Risiken - bestandsgefährdende oder wesentliche Risiken - sind nicht erkennbar. Gleichwohl können nicht vorhersehbare Ereignisse und Entwicklungen zu Abweichungen von den geplanten Entwicklungen führen.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 liegt der Auftragsbestand zufriedenstellend auf Vorjahresniveau. Die Fenne Baugesellschaft mbH geht positiv in das Geschäftsjahr 2024 und erwartet sowohl hinsichtlich des Umsatzes als auch bezüglich des Ergebnisses gleichbleibende Werte gegenüber dem Vorjahr. Die Annahme beruht auf den aktuellen Erwartungen der Geschäftsführung.

Gladbeck, 18. März 2024
Fenne Baugesellschaft mbH Geschäftsführung
Caroline von Möller Günter Beßeling Thorsten Mäteling

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 3.193.670,31 3.240.211,31
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 70.738,00 139.340,00
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 70.738,00 139.340,00
II. Sachanlagen 2.966.537,30 2.944.476,30
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.869.982,30 1.925.792,30
2. technische Anlagen und Maschinen 140.198,00 88.668,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 956.357,00 930.016,00
III. Finanzanlagen 156.395,01 156.395,01
1. Beteiligungen 153.895,01 153.895,01
2. Genossenschaftsanteile 2.500,00 2.500,00
B. Umlaufvermögen 21.684.494,55 20.539.897,38
I. Vorräte 3.335.874,81 1.863.812,83
1. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 15.435.012,50 13.012.406,05
2. fertige Erzeugnisse und Waren 18.723,12 21.583,54
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 12.117.860,81 11.170.176,76
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.772.512,02 10.371.622,83
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.851.529,20 9.971.750,09
2. sonstige Vermögensgegenstände 920.982,82 399.872,74
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.214,01 3.862,56
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.576.107,72 8.304.461,72
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.520,31 30.287,02
davon Disagio 2.038,36  
D. Aktive latente Steuern 9.442,00 10.605,00
Aktiva 24.890.127,17 23.821.000,71

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 11.945.996,89 10.775.150,60
I. ausgegebenes Kapital 451.050,00 451.050,00
1. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500.000,00
2. eigene Anteile -48.950,00 -48.950,00
II. Kapitalrücklage 45.950,00 45.950,00
III. Gewinnrücklagen 50.000,00 50.000,00
1. andere Gewinnrücklagen 50.000,00 50.000,00
IV. Bilanzgewinn 11.398.996,89 10.228.150,60
davon Gewinnvortrag 10.028.150,60 9.195.501,40
B. Rückstellungen 6.570.344,74 9.289.953,45
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 163.686,00 174.492,00
2. Steuerrückstellungen 0,00 210.553,00
3. sonstige Rückstellungen 6.406.658,74 8.904.908,45
C. Verbindlichkeiten 6.373.785,54 3.755.896,66
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 29.489,48  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 29.489,48  
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3.017.139,58 158.129,60
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 3.017.139,58 158.129,60
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.550.640,41 864.435,88
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.550.640,41 864.435,88
4. sonstige Verbindlichkeiten 1.776.516,07 2.733.331,18
davon aus Steuern 1.528.384,09 2.493.720,88
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 2.504,77 3.051,57
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.776.516,07 2.733.331,18
Passiva 24.890.127,17 23.821.000,71

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Umsatzerlöse 42.611.845,58 61.274.784,23
2. Erhöhung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 4.517.406,45 11.488,50
3. sonstige betriebliche Erträge 234.296,24 175.711,52
4. Materialaufwand 34.207.355,96 46.882.331,93
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 9.189.900,76 7.039.688,14
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 25.017.455,20 39.842.643,79
5. Personalaufwand 9.255.212,56 9.077.830,86
a) Löhne und Gehälter 6.962.252,26 6.877.210,22
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.292.960,30 2.200.620,64
davon für Altersversorgung 762.141,57 759.972,16
6. Abschreibungen 425.400,05 407.966,21
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 425.400,05 407.966,21
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.750.174,59 2.908.570,71
davon Aufwendungen nach Artikel 67 Absatz 1 und 2 EGHGB 1.163,00 821,00
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 148.184,38 2.794,44
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.235,09 42.681,39
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 488.221,81 1.095.183,35
davon Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern   821,00
11. Ergebnis nach Steuern 1.382.132,59 1.050.214,24
12. sonstige Steuern 11.286,30 17.565,04
13. Jahresüberschuss 1.370.846,29 1.032.649,20
14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 10.028.150,60 9.195.501,40
15. Bilanzgewinn 11.398.996,89 10.228.150,60

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die Fenne Baugesellschaft mbH mit Sitz in Gladbeck ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter der Nummer HRB 4334 eingetragen.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264 und 267 Abs. 3 HGB auf.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vor­jahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für ­große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 264 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird von dem Grundsatz der Unternehmensfortführung ausgegangen (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungs­dauer um planmäßige Abschreibungen (3 bis 4 Jahre; lineare Methode) vermindert.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der plan­mäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögens­gegen­standes (§ 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 HGB) zwischen 3 und 8 Jahren bei beweglichen Anlagegütern (lineare Methode) sowie zwischen 10 und 33 Jahren bei Gebäuden (lineare oder degressive Methode).

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 250,00 wurden aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Für bewegliche Anlagegüter mit einem Wert mehr als EUR 250,00 bis zu EUR 1.000,00 wird im Jahr des Zugangs ein Sammelposten gebildet. Dieser wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Jahren mit je 20 % aufgelöst. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sach­anlage­vermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Guthaben bei Genossenschaften zu Anschaffungskosten angesetzt.

Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur vorgenommen, sofern die Wertminderung von Dauer ist.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Die unfertigen Bau­leistungen werden mit den Material- und Fertigungskosten einschließlich angemessener Teile der Gemeinkosten aktiviert. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung wurden nicht aktiviert.

In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen , die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Die erhaltenen Anzahlungen werden in Ausübung des Wahlrechts des § 268 Abs. 5 S. 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt und sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,5% auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst.

Die Bilanzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und damit die Gewinn­realisierung erfolgt im Zeitpunkt der Erfüllung der Gesamt- bzw. abgenommenen Teilleistung.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert.

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben enthalten, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanz­positionen aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB bezüglich der Rückstellung von Pensionen. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerent­lastungen werden unverrechnet angesetzt (§ 274 Abs. 1 Satz 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz beträgt 30,00 %.

Eigene Anteile werden entsprechend § 272 Abs. 1a HGB beim gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwert­methode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):

- durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre von 1,82 %
(Vorjahr: 1,78 %)
- Sterbetafeln nach Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G"
- Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rententrends blieben unberücksichtigt

Aus der Bewertungsänderung (Wechsel von dem 7-Jahres-Durchschnitt auf den 10-Jahres-Durchschnitt) bei den Zinssätzen der Pensionsrückstellung resultiert zum 31. Dezember 2023 ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 4). Dieser Betrag ist zur Ausschüttung gesperrt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen (2,5 % p.a.). Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Rückstellung für Garantieansprüche wurde als Pauschalrückstellung auf Basis der risikobehafteten Umsätze nach Abzug der Nachunternehmerleistungen gebildet; der auf Basis der Erfahrungen beruhende Prozentsatz beläuft sich auf 0,5 %.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

I. Bilanz

1. Anlagevermögen


Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschrei­bungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel als integraler Bestandteil des Anhangs dargestellt:



Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
01.01.2023
EUR
Zugänge

EUR
Abgänge

EUR
Umbuchungen

EUR
Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
31.12.2023
EUR
Anlagevermögen





I. Immaterielle Vermögensgegenstände





entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
259.409,07
26.685,50
72.716,62
0,00
213.377,95
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände
259.409,07
26.685,50
72.716,62
0,00
213.377,95
II. Sachanlagen





1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
2.784.944,53
0,00
0,00
0,00
2.784.944,53
2. technische Anlagen und Maschinen
625.459,35
80.200,15
0,00
0,00
705.659,50
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3.379.946,23
297.967,40
202.057,92
0,00
3.475.855,71
Summe Sachanlagen
6.790.350,11
378.167,55
202.057,92
0,00
6.966.459,74
III. Finanzanlagen





1. Beteiligungen
153.895,01
0,00
0,00
0,00
153.895,01
2. Genossenschaftsanteile
2.500,00
0,00
0,00
0,00
2.500,00
Summe Finanzanlagen
156.395,01
0,00
0,00
0,00
156.395,01
Summe Anlagevermögen
7.206.154,19
404.853,05
274.774,54
0,00
7.336.232,70


kumulierte
Abschreibung
01.01.2023
EUR
Abschreibung
Geschäftsjahr

EUR
Abgänge

EUR
Umbuchungen

EUR
kumulierte
Abschreibung
31.12.2023
EUR
Anlagevermögen





I. Immaterielle Vermögensgegenstände





entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
120.069,07
70.557,50
47.986,62
0,00
142.639,95
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände
120.069,07
70.557,50
47.986,62
0,00
142.639,95
II. Sachanlagen





1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
859.152,23
55.810,00
0,00
0,00
914.962,23
2. technische Anlagen und Maschinen
536.791,35
28.670,15
0,00
0,00
565.461,50
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
2.449.930,23
270.362,40
200.793,92
0,00
2.519.498,71
Summe Sachanlagen
3.845.873,81
354.842,55
200.793,92
0,00
3.999.922,44
III. Finanzanlagen





1. Beteiligungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2. Genossenschaftsanteile
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe Finanzanlagen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe Anlagevermögen
3.965.942,88
425.400,05
248.780,54
0,00
4.142.562,39


Zuschreibung
Geschäftsjahr

EUR
Buchwert
Geschäftsjahr
31.12.2023
EUR
Buchwert
Vorjahr
31.12.2022
EUR
Anlagevermögen



I. Immaterielle Vermögensgegenstände



entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0,00
70.738,00
139.340,00
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände
0,00
70.738,00
139.340,00
II. Sachanlagen



1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
0,00
1.869.982,30
1.925.792,30
2. technische Anlagen und Maschinen
0,00
140.198,00
88.668,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
0,00
956.357,00
930.016,00
Summe Sachanlagen
0,00
2.966.537,30
2.944.476,30
III. Finanzanlagen



1. Beteiligungen
0,00
153.895,01
153.895,01
2. Genossenschaftsanteile
0,00
2.500,00
2.500,00
Summe Finanzanlagen
0,00
156.395,01
156.395,01
Summe Anlagevermögen
0,00
3.193.670,31
3.240.211,31

2. Finanzanlagen

Angaben zum Anteilsbesitz


Eigenkapital TEUR*
Anteil in %
Jahresergebnis TEUR*
Fenne SF-Bau GmbH, Gladbeck
455
100
-1
Fenne Services GmbH, Gladbeck
109
100
-1


_________ * jeweils zum 31.12.2022

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 5) ausgewiesen. Alle übrigen Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4. Pensionsrückstellungen


Der Altersversorgungsaufwand setzt sich aus der Zinskomponente von TEUR 3, die im Finanzergebnis innerhalb des Postens "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen wird, und dem Dienstzeitaufwand abzüglich Zinsanpassung von TEUR 7, der im Personalaufwand ausgewiesen wird, zusammen.

5. Sonstige Rückstellungen


Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für noch zu erbringende Leistungen sowie Kosten der Nachunternehmer (TEUR 3.385), Personalbereich (TEUR 1.975), Gewährleistung und Sonstiges (TEUR 977) sowie Rechts- und Beratungskosten (TEUR 70) gebildet.

6. Verbindlichkeiten


Die Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten sowie gegenüber Kreditinstituten haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr und betragen zum Stichtag TEUR 385. Alle übrigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

II. Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsätze des Geschäftsjahres betreffen ausschließlich das Inland und gliedern sich gemäß § 285 Nr. 4 HGB wie folgt:


2023

TEUR
Schlüsselfertigbau
13.933
Industriebau
19.611
Bauen im Bestand
6.217
Sonstige Bauleistungen
2.851
Gesamt
42.612


2. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 563 ausgewiesen.

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 65 ausgewiesen.

D. Sonstige Angaben

I. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Verpflichtungen von Banken zugunsten der Gesellschaft aus Bürgschaften belaufen sich für das Jahr 2023 auf TEUR 7.924 Dagegen stehen erhaltene Bürgschaften von Nachunter­nehmern in Höhe von TEUR 4.772.

Mit einer Inanspruchnahme der Gesellschaft wird nicht gerechnet.

II. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:

Arbeitnehmergruppen
Zahl
Gewerbliche Arbeitnehmer
92
Angestellte
25
Gesamt
117



III. Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer sind:

 

Herr Dipl.-Ing. Ralf Bürgers, Haltern am See (bis zum 31.12.2023)
Frau Rechtsanwältin Caroline von Möller, Düsseldorf Herr Dipl.-Ing. Günter Beßeling, Reken (ab dem 01.01.2024)
Herr Dipl.-Ing. Thorsten Mäteling, Lüdinghausen (ab dem 01.01.2024) 

Die Geschäftsführer sind gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen vertretungsberechtigt.

Frau Rechtsanwältin Caroline von Möller ist einzelvertretungsberechtigt.

Der Beirat setzt sich wie folgt zusammen:

Herr Philipp Schmitz-Morkramer, Hamburg (Vorsitzender)
Herr Prof. Dr. rer. pol. Klaus Rüdiger Trützschler, Essen

Die Angabe der Organbezüge wurde nach § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.



IV. Honorar für Prüfungsleistungen des Abschlussprüfers

Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen des gesetzlichen Abschlussprüfers betrugen für das Geschäftsjahr 2023 insgesamt TEUR 36.

V. Nachtragsbericht

Einen Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit haben wir nicht. Weitere Ausführungen hierzu enthält der Lagebericht.

Darüber hinaus sind zwischen Bilanzstichtag und Erstellung des Jahresabschlusses keine wertbegründenden Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

VI. Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.

Gladbeck, 18. März 2024
Fenne Baugesellschaft mbH Geschäftsführung
Caroline von Möller Günter Beßeling Thorsten Mäteling

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.04.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers


An die Fenne Baugesellschaft mbH, Gladbeck
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Fenne Baugesellschaft mbH, Gladbeck, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Fenne Baugesellschaft mbH, Gladbeck, für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen  Grundsätze  ordnungsmäßiger  Abschlussprüfung  durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung  mit  den  deutschen  Grundsätzen  ordnungsmäßiger  Buchführung  als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,  sofern  einschlägig,  anzugeben. Darüber  hinaus  sind  sie  dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit  zu  bilanzieren,  sofern  dem  nicht  tatsächliche  oder  rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage  dieses  Jahresabschlusses  und  Lageberichts  getroffenen  wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose  Handlungen  kollusives  Zusammenwirken,  Fälschungen,  beabsichtigte Unvollständigkeiten,  irreführende  Darstellungen  bzw. das  Außerkraftsetzen  interner Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern  angewandten  Rechnungslegungsgrundsatzes  der  Fortführung  der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die  bedeutsame  Zweifel  an  der  Fähigkeit  der  Gesellschaft  zur  Fortführung  der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten  können  jedoch  dazu  führen,  dass  die  Gesellschaft  ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteilen  wir  Darstellung,  Aufbau  und  Inhalt  des  Jahresabschlusses  insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der  deutschen  Grundsätze  ordnungsmäßiger  Buchführung  ein  den  tatsächlichen Verhältnissen  entsprechendes  Bild  der  Vermögens-,  Finanz-  und  Ertragslage  der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen  wir  den  Einklang  des  Lageberichts  mit  dem  Jahresabschluss,  seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise  vollziehen  wir  dabei  insbesondere  die  den  zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang  und  die  Zeitplanung  der  Prüfung  sowie  bedeutsame  Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Köln, 28. März 2024
RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Holger Wildgrube      Werner Metzen Wirtschaftsprüfer     Wirtschaftsprüfer

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