Fenne
Baugesellschaft mbH
Gladbeck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
1. Grundlagen der Gesellschaft
Die Fenne Baugesellschaft mbH ist mit Ihren
Kernkompetenzen im Bereich des Industrie- und Ingenieurbaus
sowie der Sanierung von Bestandsimmobilien tätig.
Unser kundenorientiertes, unternehmerisches Denken und
unsere herausragende fachliche Kompetenz erlauben es uns
nicht nur Märkte zu bedienen, sondern insbesondere den
anspruchsvollen Wünschen unserer Auftraggeber gerecht
zu werden. Dabei wirken sich unsere guten Referenzen bei
führenden deutschen Industrieunternehmen sowie
namhaften Mittelständlern aus.
Die Durchführung von schlüsselfertigen
Gesamtmaßnahmen im Wirtschaftsbau sowie das Sanieren,
Erhalten und die Erbringung von Dienstleistungen am Bau
sind in Teilbereichen in Tochtergesellschaften
ausgegliedert. Die Gesellschaft zählt mit
durchschnittlich 117 Mitarbeitern zu den mittelgroßen
Betrieben in der Branche.
Die Fenne Baugesellschaft mbH und ihre
Tochterunternehmen konnten sich, aufgrund des
weitergehenden Kompetenzaufbaus im fachlichen Bereich, der
weitergehenden Digitalisierung der gesamten Prozesskette
sowie aufgrund langjähriger und belastbarer Kunden-
und Lieferantenbeziehungen den Marktgegebenheiten
frühzeitig anpassen und somit die Risiken und
strukturellen Risiken resultierend aus der Energiekrise und
den sich fortsetzenden Preissteigerungen aufgrund der sich
weiter abzeichnenden Spannungen im gesamtem Welthandel
weitestgehend beherrschen.
2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene
Rahmenbedingungen
Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2023
real gegenüber 2022 um 0,3 % gesunken. Die Dynamik der
deutschen Wirtschaft hat sich im gesamten Jahresverlauf
weitergehend abgeschwächt. Deutschland zeichnet damit
unter den großen Industrienationen die
schwächste Entwicklung.
Bei den Baumaterialpreisen war im Verlauf des Jahres
2023 bei vielen Baustoffen eine preisliche Entspannung
(Stahl, Bauholz, Glas) zu erkennen, wobei hingegen bei den
energieintensiven Produkten (Zement/Bitume) der Anstieg
weiter ging. Die wesentlichen Behinderungen der Firmen in
Ausführung und Umsetzung ihrer Projekte, verursacht
durch Auftragsmangel (von 15% auf 40%) insbesondere aus dem
Wohnungsbau resultierend, durch Stornierungen (von 3% auf
10%) und einem weiter voranschreitenden
Fachkräftemangel, verstärkten die zunehmend
negative Tendenz der Gesamtentwicklung des
Bauhauptgewerbes.
Der reale Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ging im
Jahr 2023 um 4,4 % zurück. Damit einhergehend
reduzierten sich die Auftragsbestände mit einem
Vorlauf von 4,4 Monaten im Januar 2023 auf 3,6 Monate zu
Beginn des Jahres 2024. Das deutsche Bauhauptgewerbe sah
sich somit mit einem realen Auftragsrückgang von 5,2 %
konfrontiert.
Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im
Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber 2022
erhöht. Die Jahresteuerungsrate lag damit unter dem
Vorjahresdurchschnitt. So hatte sie im Jahr 2022 noch bei
+7,9 % gelegen. Im Dezember 2023 lag die Inflationsrate
gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex
(VPI) zum Vorjahresmonat - bei +3,7 %. Sie lag damit unter
dem Vorjahresniveau und schwächte sich zu Beginn des
Jahres 2024 weiter ab.
Im Dezember 2023 waren 2,637 Millionen Menschen
arbeitslos, 31.000 mehr als im Monat zuvor. Die
Arbeitslosenquote stieg damit um 0,1 Prozentpunkte auf 5,7
Prozent. Das ist im Zuge der einsetzenden Winterpause nicht
unüblich. Saisonbereinigt stieg die Zahl der
Arbeitslosen um 5.000. Verglichen mit dem Dezember des
vorigen Jahres lag die Arbeitslosenzahl um 183.000
höher. 2023 gab es im Bauhauptgewerbe einen realen
Umsatzrückgang von 5,2 %. Die Bauindustrie erwartet
für 2024 einen weiteren Rückgang um rund 3,5 %.
Die Zahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten im
Bauhauptgewerbe hat im Vorjahr minimal auf 928.000
zugelegt, für 2024 wird ein Rückgang um etwa
10.000 Beschäftigte erwartet.
Eine differenzierte Betrachtung ist im Bereich des
Wirtschaftshochbaus vorzunehmen. Nach einer Umfrage im
Rahmen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zum
Jahresbeginn 2024 gaben 25% der Industrieunternehmen an, im
neuen Jahr ihre Investitionen ausweiten zu wollen, 39%
planten keinerlei Veränderung und 31 % eine
Kürzung. Der daraus resultierende Investitionssaldo in
Höhe von 11 % war damit deutlich niedriger als zum
Vorjahreszeitpunkt. Insgesamt erreichte damit der Wert in
der gewerblichen Wirtschaft ein Minus von 9 %.
Anders als in den Vorjahren sind die Genehmigungen
für Logistik- und Lagerhallen deutlich
zurückgegangen. Der anhaltende Trend zum Einkauf im
Internet ging weiter zu Lasten des stationären
Handels.
Die Genehmigungen für den Neubau von Fabrik- und
Werkstattgebäuden verblieben im Jahr 2023 weiterhin
auf einem sich entwickelnden Niveau. Angesichts der
schwachen konjunkturellen Rahmenbedingungen war die
Entwicklung trotz der anhaltenden Probleme bei den
energieintensiven Branchen nicht so negativ, wie eigentlich
erwartet.
Für einen nur gedämpften Abschwung des
Wirtschaftsbaus spricht die Tatsache, dass die
Zinsabhängigkeit der gewerblichen Investitionen
deutlich geringer ist als im Wohnungsbau Deutlich positiver
sieht es im Wirtschaftstiefbau aus. Hier legten die
Auftragseingänge- auch befeuert durch die
Großprojekte der Bahn- von real 20% zu.
Insgesamt sind damit die realen Umsätze des
Bauhauptgewerbes im Wirtschaftsbau 2023 minimal um 0,9%
zurückgegangen. Für das laufende Jahr wird ein
preisbereinigtes Wachstum von 2 % erwartet. Einem leichten
Rückgang im Hochbau steht ein deutliches Wachstum im
Wirtschaftstiefbau gegenüber.
3. Geschäftsverlauf
Im Geschäftsjahr 2023 ist, vor dem Hintergrund
der gesunkenen Gesamtleistung, ein zufriedenstellendes
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
erzielt worden. Die Tochter- und Beteiligungsgesellschaften
entwickeln sich, unter Berücksichtigung der
strategischen Vorgaben, ebenfalls positiv.
3.1 Ertragslage
In fast allen Haupttätigkeitsfeldern der Fenne
Baugesellschaft mbH wurden die Umsatzziele erreicht. Der
Umsatz der einzelnen Geschäftsbereiche ist im Anhang
dargestellt. Insbesondere die Sparte schlüsselfertiger
Bau (T€ 14.000) trug im Vergleich zum Vorjahr zu einer
Umsatzminderung in Höhe von 30,5 % Prozent bei. In der
Umsatzminderung sind sowohl Mengen- als auch Preiseffekte
enthalten.
Das um T€ 1.482 gesunkene betriebliche
Rohergebnis ist im Wesentlichen auf die gegenüber 2022
um 18,9 % gesunkene Gesamtleistung
zurückzuführen. Dafür ursächlich waren
insbesondere geringere Umsätze im Bereich
schlüsselfertiger Bau.
Der Personalaufwand erhöhte sich im Zuge von
tariflichen Lohn- und Gehaltsanpassungen.
Die übrigen Aufwendungen, bereinigt um
periodenfremde Aufwendungen, sowie das Finanzergebnis
entwickelten sich entlang der strategischen
Weiterentwicklung nahezu konstant.
Der Ertragssteueraufwand in Höhe von T€ 488
beruht auf dem zu versteuernden Ergebnis des
Geschäftsjahres.
Somit haben sich die bedeutsamsten finanziellen
Leistungsindikatoren der Gesellschaft, der Umsatz und das
operative Ergebnis, entsprechend der betrieblichen
entwickelt.
3.2 Vermögens -und Finanzlage
Die Minderung der Bilanzsumme um T€ 1.790
betrifft auf der Aktivseite hauptsächlich die
Reduzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
um T€ 3.120. Weiterhin sind die Vorräte um
T€ 1.387 gesunken sowie die liquiden Mittel um T€
2.272 angestiegen.
Ferner ist auf der Passivseite die Reduzierung der
sonstigen Rückstellungen, um T€ 2.498 auf
T€ 6.407 zu nennen.
Die Eigenkapitalquote veränderte sich aufgrund
der verminderten Bilanzsumme von 45,2 % auf 54,6 %.
Die Finanzierung und die wirtschaftliche Lage des
Unternehmens können als gut bezeichnet werden. Die
Kapitalausstattung erlaubte es zu jeder Zeit, den
Verpflichtungen nachzukommen, ohne dabei kurz- oder
langfristige Bankkredite in Anspruch zu nehmen.
4. Chancen- und Risikobericht
Risiko: Auftragsvergabe
Die Durchführung von Bauvorhaben birgt
regelmäßig ein hohes Potential an rechtlichen
und wirtschaftlichen Risiken, allen voran das
Bonitätsrisiko und das Zahlungsverhalten von
Auftraggebern. Daher wird bei der Auftragsannahme durch die
Geschäftsführung auf eine zweifelsfreie
Bonität höchster Wert gelegt. Zur Vermeidung von
Liquiditätsengpässen ist es dabei wichtig, auf
ein ausreichendes Finanzierungspotential zurückgreifen
zu können, das bei allen Gesellschaften gegeben ist.
Dies ist ebenfalls für die Erlangung von
Bankbürgschaften essenziell. Aufgrund der sehr
konservativen und intensiven Begleitung des gesamten
Auftrags- und Beschaffungsprozesses sehen wir hier für
die Fenne Baugesellschaft mbH ein beherrschbares Risiko.
Risiko: Abwicklung der Bauprojekte
Darüber hinaus bestehen Risiken aus der
Inanspruchnahme von Garantieansprüchen durch die
Kunden, denen jedoch durch Rückstellungen nach dem
Vorsichtsprinzip im Jahresabschluss bereits ausreichend
Rechnung getragen wird. Bürgschaften wurden im
Verhältnis zur Bauleistung in branchenüblichem
Umfang in Anspruch genommen, es wurde jedoch
unverändert ein weiter zunehmender Trend der
Auftraggeber, zusätzliche Sicherheiten zu fordern,
festgestellt. Die ist eine Herausforderung für den
Mittelstand, da die Kreditinstitute zwischenzeitlich sehr
restriktiv bei der Kreditvergabe sowie Herausgabe von
Bürgschaften vorgehen.
Risiko: Beschaffungsseite/ Kostensteigerungen
Weitere Risiken können sich aufgrund der durch
die Corona-Pandemie entstandenen Lieferengpässe und
den deutlich angestiegenen Preisen diverser Baustoffgruppen
ergeben. Wie diese sich im Verlauf des Jahres auf den
deutschen Baumarkt auswirken werden, ist abschließend
noch nicht abzusehen. Die Fenne Baugesellschaft mbH ist
bestrebt diese möglichen Risiken durch eine gute
Vorbereitung und gute Kommunikation mit allen
Projektbeteiligten auf ein beherrschbares Maß zu
reduzieren.
Risiko: Fachkräftemangel
Der Fachkräftemangel stellt mittlerweile auch
für unsere Unternehmensgruppe einen ernstzunehmenden
Risikofaktor dar. Zwar konnten wir in den letzten Jahren
durch die vermehrte direkte Ansprache von Bewerbern auf
allen Tätigkeitsebenen sehr gute neue Mitarbeiter
gewinnen, jedoch sehen wir entlang des gesamten
Arbeitsmarktes, dass passende Bewerber zunehmend schwer zu
finden bzw. zu gewinnen sind. Die Personalverantwortlichen
der Fenne Baugesellschaft mbH, haben Lösungen für
den Bereich der Lehrlings- und Werksstudentengewinnung
entwickelt. In der örtlichen intensiveren
Zusammenarbeit mit Schulen und Universitäten konnten
erste Erfolge erzielt werden. Für den Bereich der
gewerblichen Mitarbeiter hoffen wir, durch den sich
veränderten Wohnungsbau, Mitarbeiter übernehmen
zu können.
Chance: Erschließung von neuen regionalen
Märkten
Unabhängig von vorgenannten Maßnahmen wird
das Unternehmen versuchen, seine Marktentwicklung der
Metropolregion Rhein-Ruhr sowie in NRW weiter auszubauen.
Auch zusätzliche regionale Märkte sollen in den
nächsten 5 Jahren entlang der spezialisierten
Bauaufgabe erschlossen bzw. weiter ausgebaut werden. Der
Bonität bestehender und potenziell neuer Auftraggeber
wird dabei unverändert höchste Priorität
eingeräumt, um entlang unserer Kernkompetenzen
langfristige Partnerschaften eingehen zu können.
Chance: Digitalisierung unserer Prozesse
Mit der Einführung des ERP Systems Anfang des
Geschäftsjahres 2023 konnten wir die ersten Synergien
und Verbesserungen unserer Prozesse erzielen. Die weiteren
Schritte im Bereich der Digitalisierung und der damit
einhergehende weiteren Optimierungen im operativen Bereich
und der Verwaltung werden im Jahr 2024 fortgeführt.
Chance: Nachhaltigkeit/ ESG
Die Regierung betreibt mit Nachhaltigkeit die
Transformation der CO² Neutralität Deutschlands,
welche auch große Auswirkungen auf den Bausektor
haben und gleichzeitig neue Chancen für die Fenne
Baugesellschaft mbH eröffnen wird.
Aufgrund konservativer Finanzierung und der
ertragsorientierten Auftragsannahme, verbunden mit der
großen Erfahrung und dem in langen Jahren erworbenen
Know-how, sehen wir keine bestandsgefährdenden Risiken
für die Gesellschaft.
5. Prognosebericht
Eine genaue Konjunkturprognose für die
Bauwirtschaft im Jahr 2024 ist aufgrund der unsicheren
politischen und insbesondere wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen schwierig.
Es ist davon auszugehen, dass auf Europa und
insbesondere Deutschland immense Kosten zukommen, die zu
weiteren Verwerfungen im sozial-ökonomischen Bereich
führen werden. Wie und in welcher Form dies
unmittelbare Auswirkungen auf den Bausektor und
insbesondere das Bauhauptgewerbe haben wird, ist zum
jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Der Umsatzrückgang
im Jahr 2023 in Höhe von real 5,2 % wird sich in 2023
fortsetzen, jedoch auf 3,5 % Prozent abschwächen. Die
wesentliche Ursache wird hier im weiteren Rückgang der
Materialpreise gesehen. Aufgrund der negativen
Konjunkturprognose, insbesondere im Wohnungsbau, wird
erstmals seit 2008 mit der Reduzierung der
Beschäftigten auf 917.000 gerechnet.
Aufgrund der hohen Fachkompetenz und der
Innovationskraft kann die Fenne Baugesellschaft mbH diese
Marktveränderungen ggf. durch Einzelmaßnahmen,
wie z.B. durch die geringere Inanspruchnahme von
Nachunternehmerleistungen, abfangen. Durch die konservative
Finanzpolitik in den vergangenen Jahren, hat die
Fenne-Gruppe eine belastbare Finanzlage, um diese Krise
durchzustehen. Zweifel an der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit bestehen nicht.
Über den Ukraine-Krieg hinausgehende Risiken -
bestandsgefährdende oder wesentliche Risiken - sind
nicht erkennbar. Gleichwohl können nicht vorhersehbare
Ereignisse und Entwicklungen zu Abweichungen von den
geplanten Entwicklungen führen.
Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 liegt der
Auftragsbestand zufriedenstellend auf Vorjahresniveau. Die
Fenne Baugesellschaft mbH geht positiv in das
Geschäftsjahr 2024 und erwartet sowohl hinsichtlich
des Umsatzes als auch bezüglich des Ergebnisses
gleichbleibende Werte gegenüber dem Vorjahr. Die
Annahme beruht auf den aktuellen Erwartungen der
Geschäftsführung.
Gladbeck, 18. März 2024
Fenne Baugesellschaft mbH Geschäftsführung
Caroline von Möller Günter Beßeling
Thorsten Mäteling
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.193.670,31 |
3.240.211,31 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
70.738,00 |
139.340,00 |
| 1.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
70.738,00 |
139.340,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.966.537,30 |
2.944.476,30 |
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
1.869.982,30 |
1.925.792,30 |
| 2.
technische Anlagen und Maschinen |
140.198,00 |
88.668,00 |
| 3.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
956.357,00 |
930.016,00 |
| III.
Finanzanlagen |
156.395,01 |
156.395,01 |
| 1.
Beteiligungen |
153.895,01 |
153.895,01 |
| 2.
Genossenschaftsanteile |
2.500,00 |
2.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
21.684.494,55 |
20.539.897,38 |
| I.
Vorräte |
3.335.874,81 |
1.863.812,83 |
| 1.
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen |
15.435.012,50 |
13.012.406,05 |
| 2.
fertige Erzeugnisse und Waren |
18.723,12 |
21.583,54 |
| 3.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
12.117.860,81 |
11.170.176,76 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.772.512,02 |
10.371.622,83 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
6.851.529,20 |
9.971.750,09 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
920.982,82 |
399.872,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.214,01 |
3.862,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.576.107,72 |
8.304.461,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.520,31 |
30.287,02 |
| davon
Disagio |
2.038,36 |
|
| D.
Aktive latente Steuern |
9.442,00 |
10.605,00 |
| Aktiva |
24.890.127,17 |
23.821.000,71 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.945.996,89 |
10.775.150,60 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
451.050,00 |
451.050,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
500.000,00 |
500.000,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-48.950,00 |
-48.950,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
45.950,00 |
45.950,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
50.000,00 |
50.000,00 |
| 1.
andere Gewinnrücklagen |
50.000,00 |
50.000,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
11.398.996,89 |
10.228.150,60 |
| davon
Gewinnvortrag |
10.028.150,60 |
9.195.501,40 |
| B.
Rückstellungen |
6.570.344,74 |
9.289.953,45 |
| 1.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen |
163.686,00 |
174.492,00 |
| 2.
Steuerrückstellungen |
0,00 |
210.553,00 |
| 3.
sonstige Rückstellungen |
6.406.658,74 |
8.904.908,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.373.785,54 |
3.755.896,66 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
29.489,48 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
29.489,48 |
|
| 2.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
3.017.139,58 |
158.129,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.017.139,58 |
158.129,60 |
| 3.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
1.550.640,41 |
864.435,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.550.640,41 |
864.435,88 |
| 4.
sonstige Verbindlichkeiten |
1.776.516,07 |
2.733.331,18 |
| davon
aus Steuern |
1.528.384,09 |
2.493.720,88 |
| davon
im Rahmen der sozialen Sicherheit |
2.504,77 |
3.051,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.776.516,07 |
2.733.331,18 |
| Passiva |
24.890.127,17 |
23.821.000,71 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
42.611.845,58 |
61.274.784,23 |
| 2.
Erhöhung des Bestandes an fertigen und
unfertigen Erzeugnissen |
4.517.406,45 |
11.488,50 |
| 3.
sonstige betriebliche Erträge |
234.296,24 |
175.711,52 |
| 4.
Materialaufwand |
34.207.355,96 |
46.882.331,93 |
| a)
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren |
9.189.900,76 |
7.039.688,14 |
| b)
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
25.017.455,20 |
39.842.643,79 |
| 5.
Personalaufwand |
9.255.212,56 |
9.077.830,86 |
| a)
Löhne und Gehälter |
6.962.252,26 |
6.877.210,22 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
2.292.960,30 |
2.200.620,64 |
| davon
für Altersversorgung |
762.141,57 |
759.972,16 |
| 6.
Abschreibungen |
425.400,05 |
407.966,21 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
425.400,05 |
407.966,21 |
| 7.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
1.750.174,59 |
2.908.570,71 |
| davon
Aufwendungen nach Artikel 67 Absatz 1 und 2
EGHGB |
1.163,00 |
821,00 |
| 8.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
148.184,38 |
2.794,44 |
| 9.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
3.235,09 |
42.681,39 |
| 10.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
488.221,81 |
1.095.183,35 |
| davon
Aufwendungen aus der Zuführung und
Auflösung von latenten Steuern |
|
821,00 |
| 11.
Ergebnis nach Steuern |
1.382.132,59 |
1.050.214,24 |
| 12.
sonstige Steuern |
11.286,30 |
17.565,04 |
| 13.
Jahresüberschuss |
1.370.846,29 |
1.032.649,20 |
| 14.
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr |
10.028.150,60 |
9.195.501,40 |
| 15.
Bilanzgewinn |
11.398.996,89 |
10.228.150,60 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Fenne Baugesellschaft mbH mit Sitz in Gladbeck
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter
der Nummer HRB 4334 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer großen
Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264 und 267
Abs. 3 HGB auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
große Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 264 ff. HGB)
und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird von dem
Grundsatz der Unternehmensfortführung
ausgegangen (Going-Concern-Prinzip gemäß §
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer
Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen
(3 bis 4 Jahre; lineare Methode) vermindert.
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1
Satz 1 und Abs. 3 HGB) zwischen 3 und 8 Jahren bei
beweglichen Anlagegütern (lineare Methode) sowie
zwischen 10 und 33 Jahren bei Gebäuden (lineare oder
degressive Methode).
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 250,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben. Für bewegliche Anlagegüter mit
einem Wert mehr als EUR 250,00 bis zu EUR 1.000,00 wird im
Jahr des Zugangs ein Sammelposten gebildet. Dieser wird im
Jahr der Bildung und in den folgenden vier Jahren mit je
20 % aufgelöst. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Bei den
Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen
Unternehmen sowie Guthaben bei Genossenschaften zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Außerplanmäßige Abschreibungen
werden nur vorgenommen, sofern die Wertminderung von Dauer
ist.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt. Die unfertigen
Bauleistungen werden mit den Material- und
Fertigungskosten einschließlich angemessener Teile
der Gemeinkosten aktiviert. Kosten der allgemeinen
Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale
Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale
Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung
wurden nicht aktiviert.
In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h.
es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen
Abschläge für noch anfallende Kosten und
angemessenen Gewinn vorgenommen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen
, die sich aus überdurchschnittlicher
Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Die
erhaltenen Anzahlungen werden in Ausübung des
Wahlrechts des
§ 268 Abs. 5 S. 2 HGB
offen von den Vorräten abgesetzt und sind ohne
Umsatzsteuer ausgewiesen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten
angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,5% auf die
Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst.
Die Bilanzierung der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und damit
die Gewinnrealisierung erfolgt im Zeitpunkt der
Erfüllung der Gesamt- bzw. abgenommenen Teilleistung.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert bilanziert.
In den
Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite
Ausgaben enthalten, die Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.
Die Berechnung der
latenten Steuern beruht auf temporären
Differenzen zwischen Bilanzpositionen aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB bezüglich der
Rückstellung von Pensionen. Die sich ergebenden
Steuerbe- und Steuerentlastungen werden unverrechnet
angesetzt (§ 274 Abs. 1 Satz 3 HGB). Der zur
Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz
beträgt 30,00 %.
Eigene Anteile werden entsprechend § 272 Abs.
1a HGB beim gezeichneten Kapital offen abgesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die
Rückstellungen für Pensionen wurden nach
der versicherungsmathematischen Teilwertmethode
gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die
Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24
HGB):
- durchschnittlicher Marktzinssatz der
vergangenen zehn Geschäftsjahre von 1,82 %
(Vorjahr: 1,78 %)
- Sterbetafeln nach Klaus Heubeck "Richttafeln
2018 G"
- Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie
Rententrends blieben unberücksichtigt
Aus der Bewertungsänderung (Wechsel von dem
7-Jahres-Durchschnitt auf den 10-Jahres-Durchschnitt) bei
den Zinssätzen der Pensionsrückstellung
resultiert zum 31. Dezember 2023 ein Unterschiedsbetrag in
Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 4). Dieser Betrag
ist zur Ausschüttung gesperrt.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Bewertung erfolgt
unter Berücksichtigung erwarteter künftiger
Preis- und Kostenänderungen (2,5 % p.a.).
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr werden mit dem von der Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der
letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die
Rückstellung für Garantieansprüche
wurde als Pauschalrückstellung auf Basis der
risikobehafteten Umsätze nach Abzug der
Nachunternehmerleistungen gebildet; der auf Basis der
Erfahrungen beruhende Prozentsatz beläuft sich auf 0,5
%.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
I. Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der
Abschreibungen des Geschäftsjahres im
Anlagespiegel als integraler Bestandteil des Anhangs
dargestellt:
|
Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
01.01.2023
EUR
|
Zugänge
EUR
|
Abgänge
EUR
|
Umbuchungen
EUR
|
Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
31.12.2023
EUR
|
Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
|
entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
|
259.409,07
|
26.685,50
|
72.716,62
|
0,00
|
213.377,95
|
Summe Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
259.409,07
|
26.685,50
|
72.716,62
|
0,00
|
213.377,95
|
II. Sachanlagen
|
|
|
|
|
|
1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
|
2.784.944,53
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
2.784.944,53
|
2. technische Anlagen
und Maschinen
|
625.459,35
|
80.200,15
|
0,00
|
0,00
|
705.659,50
|
3. andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
3.379.946,23
|
297.967,40
|
202.057,92
|
0,00
|
3.475.855,71
|
Summe Sachanlagen
|
6.790.350,11
|
378.167,55
|
202.057,92
|
0,00
|
6.966.459,74
|
III. Finanzanlagen
|
|
|
|
|
|
1. Beteiligungen
|
153.895,01
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
153.895,01
|
2.
Genossenschaftsanteile
|
2.500,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
2.500,00
|
Summe Finanzanlagen
|
156.395,01
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
156.395,01
|
Summe
Anlagevermögen
|
7.206.154,19
|
404.853,05
|
274.774,54
|
0,00
|
7.336.232,70
|
|
kumulierte
Abschreibung
01.01.2023
EUR
|
Abschreibung
Geschäftsjahr
EUR
|
Abgänge
EUR
|
Umbuchungen
EUR
|
kumulierte
Abschreibung
31.12.2023
EUR
|
Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
|
entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
|
120.069,07
|
70.557,50
|
47.986,62
|
0,00
|
142.639,95
|
Summe Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
120.069,07
|
70.557,50
|
47.986,62
|
0,00
|
142.639,95
|
II. Sachanlagen
|
|
|
|
|
|
1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
|
859.152,23
|
55.810,00
|
0,00
|
0,00
|
914.962,23
|
2. technische Anlagen
und Maschinen
|
536.791,35
|
28.670,15
|
0,00
|
0,00
|
565.461,50
|
3. andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
2.449.930,23
|
270.362,40
|
200.793,92
|
0,00
|
2.519.498,71
|
Summe Sachanlagen
|
3.845.873,81
|
354.842,55
|
200.793,92
|
0,00
|
3.999.922,44
|
III. Finanzanlagen
|
|
|
|
|
|
1. Beteiligungen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
2.
Genossenschaftsanteile
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Summe Finanzanlagen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Summe
Anlagevermögen
|
3.965.942,88
|
425.400,05
|
248.780,54
|
0,00
|
4.142.562,39
|
|
Zuschreibung
Geschäftsjahr
EUR
|
Buchwert
Geschäftsjahr
31.12.2023
EUR
|
Buchwert
Vorjahr
31.12.2022
EUR
|
Anlagevermögen
|
|
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
|
0,00
|
70.738,00
|
139.340,00
|
Summe Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
0,00
|
70.738,00
|
139.340,00
|
II. Sachanlagen
|
|
|
|
1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
|
0,00
|
1.869.982,30
|
1.925.792,30
|
2. technische Anlagen
und Maschinen
|
0,00
|
140.198,00
|
88.668,00
|
3. andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
0,00
|
956.357,00
|
930.016,00
|
Summe Sachanlagen
|
0,00
|
2.966.537,30
|
2.944.476,30
|
III. Finanzanlagen
|
|
|
|
1. Beteiligungen
|
0,00
|
153.895,01
|
153.895,01
|
2.
Genossenschaftsanteile
|
0,00
|
2.500,00
|
2.500,00
|
Summe Finanzanlagen
|
0,00
|
156.395,01
|
156.395,01
|
Summe
Anlagevermögen
|
0,00
|
3.193.670,31
|
3.240.211,31
|
2. Finanzanlagen
Angaben zum Anteilsbesitz
|
Eigenkapital TEUR*
|
Anteil in %
|
Jahresergebnis TEUR*
|
Fenne SF-Bau GmbH,
Gladbeck
|
455
|
100
|
-1
|
Fenne Services GmbH,
Gladbeck
|
109
|
100
|
-1
|
_________ * jeweils zum 31.12.2022
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
werden Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 5)
ausgewiesen. Alle übrigen Forderungen haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
4. Pensionsrückstellungen
Der Altersversorgungsaufwand setzt sich aus der
Zinskomponente von TEUR 3, die im Finanzergebnis innerhalb
des Postens "Zinsen und ähnliche Aufwendungen"
ausgewiesen wird, und dem Dienstzeitaufwand abzüglich
Zinsanpassung von TEUR 7, der im Personalaufwand
ausgewiesen wird, zusammen.
5. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden im
Wesentlichen für noch zu erbringende Leistungen sowie
Kosten der Nachunternehmer (TEUR 3.385), Personalbereich
(TEUR 1.975), Gewährleistung und Sonstiges (TEUR 977)
sowie Rechts- und Beratungskosten (TEUR 70) gebildet.
6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten
sowie gegenüber Kreditinstituten haben eine
Restlaufzeit von über einem Jahr und betragen zum
Stichtag TEUR 385. Alle übrigen
Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
II. Gewinn- und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
Die Umsätze des Geschäftsjahres betreffen
ausschließlich das Inland und gliedern sich
gemäß § 285 Nr. 4 HGB wie folgt:
|
2023
|
|
TEUR
|
Schlüsselfertigbau
|
13.933
|
Industriebau
|
19.611
|
Bauen im Bestand
|
6.217
|
Sonstige Bauleistungen
|
2.851
|
Gesamt
|
42.612
|
2. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen
Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 563
ausgewiesen.
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 65
ausgewiesen.
D. Sonstige Angaben
I. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Die Verpflichtungen von Banken zugunsten der
Gesellschaft aus Bürgschaften belaufen sich für
das Jahr 2023 auf TEUR 7.924 Dagegen stehen erhaltene
Bürgschaften von Nachunternehmern in Höhe
von TEUR 4.772.
Mit einer Inanspruchnahme der Gesellschaft wird nicht
gerechnet.
II. Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren
während des Geschäftsjahres im Unternehmen
beschäftigt:
Arbeitnehmergruppen
|
Zahl
|
Gewerbliche Arbeitnehmer
|
92
|
Angestellte
|
25
|
Gesamt
|
117
|
III. Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer sind:
Herr Dipl.-Ing. Ralf Bürgers, Haltern am See
(bis zum 31.12.2023)
Frau Rechtsanwältin Caroline von Möller,
Düsseldorf Herr Dipl.-Ing. Günter Beßeling,
Reken (ab dem 01.01.2024)
Herr Dipl.-Ing. Thorsten Mäteling,
Lüdinghausen (ab dem 01.01.2024)
Die Geschäftsführer sind gemeinsam mit
einem anderen Geschäftsführer oder einem
Prokuristen vertretungsberechtigt.
Frau Rechtsanwältin Caroline von Möller ist
einzelvertretungsberechtigt.
Der
Beirat setzt sich wie folgt zusammen:
Herr Philipp Schmitz-Morkramer,
Hamburg (Vorsitzender)
Herr Prof. Dr. rer. pol. Klaus Rüdiger
Trützschler, Essen
Die Angabe
der Organbezüge wurde nach § 286 Abs. 4 HGB
unterlassen.
IV. Honorar für Prüfungsleistungen des
Abschlussprüfers
Die Honorare für
Abschlussprüfungsleistungen des gesetzlichen
Abschlussprüfers betrugen für das
Geschäftsjahr 2023 insgesamt TEUR 36.
V. Nachtragsbericht
Einen Zweifel an der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit haben wir nicht. Weitere
Ausführungen hierzu enthält der Lagebericht.
Darüber hinaus sind zwischen Bilanzstichtag und
Erstellung des Jahresabschlusses keine
wertbegründenden Geschäftsvorfälle von
besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage haben.
VI. Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.
Gladbeck, 18. März 2024
Fenne Baugesellschaft mbH Geschäftsführung
Caroline von Möller Günter Beßeling
Thorsten Mäteling
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.04.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Fenne Baugesellschaft mbH, Gladbeck
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der
Fenne Baugesellschaft mbH, Gladbeck, - bestehend aus
der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus
haben wir den Lagebericht der Fenne Baugesellschaft mbH,
Gladbeck, für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
und
· vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht
dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen
und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung als
notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines
Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und
Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber
hinaus sind sie dafür
verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu
bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig
erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage
dieses Jahresabschlusses und
Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
· gewinnen wir ein Verständnis von
dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem und den für die
Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der
von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten
Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht,
die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen,
dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten
können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft
ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
· beurteilen wir
Darstellung, Aufbau und Inhalt
des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den
Einklang des Lageberichts mit
dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung
und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der
Gesellschaft.
· führen wir Prüfungshandlungen
zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf
Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise
vollziehen wir dabei insbesondere
die den zukunftsorientierten Angaben von den
gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen
Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Köln, 28. März 2024
RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Holger Wildgrube Werner
Metzen Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
|