Pütz
und Partner GmbH
Vettelschoß-Ortsteil Kalenborn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.106,00 |
6.729,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.200,00 |
410,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.906,00 |
6.319,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
128.515,42 |
101.516,01 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
56.107,82 |
14.969,89 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
72.407,60 |
86.546,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.753,12 |
3.047,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
135.374,54 |
111.292,98 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
91.209,28 |
56.728,63 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
31.488,04 |
7.807,94 |
| III.
Jahresüberschuss |
34.156,65 |
23.356,10 |
| B.
Rückstellungen |
34.592,42 |
32.659,31 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.572,84 |
21.905,04 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.572,84 |
21.905,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
135.374,54 |
111.292,98 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der PÜTZ & PARTNER GMBH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art.67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro
0,00.
Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie
folgt:
Gesamtbetrag gemäß
Ausschüttungssperre
|
Euro
|
Aktivierung selbst
geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens
|
0,00
|
Aktivierung latenter
Steuern
|
0,00
|
Aktivierung von
Vermögensgegenständen zum beizulegenden
Zeitwert
|
0
|
Gesamtbetrag
|
0,00
|
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
Unterschrift der Geschäftsführung
Vettelschoß/Kalenborn, 04.01.2012
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.01.2012
festgestellt.
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