Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 2384
Eingetragen
10.9.1997
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareBetrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für DritteErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Dienstleistungen, insbesondere für Buchhaltung, Controlling, Einkauf, Personalverwaltung und elektronische Datenverarbeitung, Auftragssteuerung sowie Vertrieb und Fakturierung als Kommissionär für andere Unternehmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Oliver Wiesner
seit 25.11.2021
Prokura
Ralf Meyer
seit 25.11.2021
Prokura
Andreas Thomas Keßler
seit 25.11.2021
Prokura
Beatrix Brand
seit 21.8.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Gelsenkirchen
100000
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

August Friedberg GmbH

Gelsenkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

(Amtsgericht Gelsenkirchen / HRB 2384)

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 117.449,00 290.885,00
II. Sachanlagen 117.539,30 116.802,30
III. Finanzanlagen 1,00 1,00
234.989,30 407.688,30
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 8.855,31 10.439,66
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.717.165,56 4.572.189,51
III. Guthaben bei Kreditinstituten 96.053,46 188.606,11
4.822.074,33 4.771.235,28
C. Rechnungsabgrenzungsposten 55.573,50 35.071,43
5.112.637,13 5.213.995,01

Passiva

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 52.000,00 52.000,00
II. Bilanzgewinn 3.224.200,88 3.022.085,95
3.276.200,88 3.074.085,95
B. Rückstellungen 273.051,00 281.168,00
C. Verbindlichkeiten 1.563.385,25 1.858.741,06
D. Passive latente Steuern 0,00 0,00
5.112.637,13 5.213.995,01

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.1. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss wird gemäß den §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. von § 267 Abs. 1 HGB.

Gemäß § 265 Abs. 6 HGB werden die Gliederung und Bezeichnung einzelner Bilanzposten sowie der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung geändert, wenn dies wegen Besonderheiten der Kapitalgesellschaft zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich ist.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

1.2. Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die einzelnen Bilanzpositionen

Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Bilanzstichtag einzeln und vorsichtig nach folgenden Maßstäben bewertet worden:

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Der Wertansatz der Vermögensgegenstände mit zeitlich begrenzter Nutzung wird um lineare Abschreibungen vermindert. Der Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände.

Sie betragen für

Immaterielle Vermögensgegenstände 5-8 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 5 Jahre

Zugänge des Geschäftsjahres werden grundsätzlich linear pro rata temporis abgeschrieben.

Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden wie folgt abgeschrieben: Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 250,00 werden sofort abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten ab EUR 250,01 bis EUR 1.000,00 wird ein Pool gebildet, der über fünf Jahre abgeschrieben wird.

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen auf den beizulegenden Wert angesetzt.

Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert abzüglich der Wertabschläge für Einzelrisiken angesetzt.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zum Nennwert.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.

Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen, die alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen berücksichtigen, erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei der Bewertung des Erfüllungsbetrags werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit den jeweils von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten laufzeitadäquaten Zinssätzen abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

2. Erläuterung zur Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung

2.1. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt, der Bestandteil dieses Anhangs ist.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 52.000,00 wird zum Nennbetrag bilanziert und ist im Handelsregister betragsgleich ausgewiesen.

Die August Friedberg GmbH hat im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 467.114,93 erzielt. Der Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2022 beläuft sich auf EUR 3.022.085,95. Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 11. Juli 2023 ist aus dem Bilanzgewinn 2023 eine Vorabausschüttung in Höhe von EUR 265.000,00 erfolgt. Es wird vorgeschlagen den die Vorabausschüttung übersteigenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Damit ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.224.200,88.

Im vorangegangenen Geschäftsjahr erzielte die Gesellschaft einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 503.022,70. Der Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2021 belief sich auf EUR 2.831.063,25. Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 11. Juli 2022 wurde aus dem Bilanzgewinn 2022 eine Vorabausschüttung in Höhe von EUR 312.000,00 vorgenommen. Damit ergab sich zum 31. Dezember 2022 ein Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.022.085,95.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten unter Angabe der Restlaufzeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
von mehr als 1 Jahr
Art bis zu 1 Jahr 1 bis zu 5 Jahren mehr als 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 23 23 0 0
(2022) (46) (46) (0) (0)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 249 249 0 0
(2022) (216) (216) (0) (0)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 1.291 1.291 0 0
(2022) (1.597) (1.597) (0) (0)
1.563 1.563 0 0
(2022) (1.859) (1.859) (0) (0)

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 59 (Vorjahr: TEUR 58) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 2).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die aus laufenden Leasingverträgen insgesamt noch anfallenden Zahlungsverpflichtungen belaufen sich auf TEUR 574 (Nennwert). Hiervon entfallen auf das Geschäftsjahr 2024 TEUR 188 und TEUR 386 auf die Geschäftsjahre 2025 bis 2029.

2.2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Zinserträge in Höhe von TEUR 4,7 (Vorjahr: TEUR 2,4) aus der Abzinsung von Rückstellungen enthalten.

3. Sonstige Angaben

3.1. Angaben der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Die nach Maßgabe § 267 Abs. 5 HGB berechnete Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:

2023 2022
Angestellte 55 57
Auszubildende 6 6
Beschäftigte insgesamt 61 63

3.2. Geschäftsführung

Der Geschäftsführung 2023 gehörte an:

Frau Beatrix Brand alleinvertretungsberechtigt und von den
Internationale Betriebswirtin Beschränkungen des § 181 BGB befreit

 

Gelsenkirchen, 21.05.2024

gez. Beatrix Brand

Bei der vorstehenden Bilanz und dem vorstehenden Anhang handelt es sich um die nach § 326 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des Jahresabschlusses. Zu dem vollständigen Jahresabschluss wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die August Friedberg GmbH

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der August Friedberg GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreterin für den Jahresabschluss

Die gesetzliche Vertreterin ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die gesetzliche Vertreterin verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die gesetzliche Vertreterin dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von der gesetzlichen Vertreterin angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der gesetzlichen Vertreterin dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der gesetzlichen Vertreterin angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Duisburg, den 21. Mai 2024

PKF Fasselt
Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte

A. Schienstock, Wirtschaftsprüfer

N. Schienstock,Wirtschaftsprüferin

Nachrichten & Medien

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