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FREWE Solar GmbH & Co. KGBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhang des Jahresabschlusses per 31. Dezember 2012I. Allgemeins Der Anhang zum 31. Dezember 2012 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gem. §§ 264 ff. HGB und 284 ff. HGB aufgestellt. Von den Erleichterungen für kleine Gesellschaften gem.§ 288 HGB i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB und § 264 a HBG wurde teilweise Gebrauch gemacht. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten, die Verbindlichkeiten mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt worden. Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Betrages passiviert worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. III. Erläuterung zur Bilanz Das Haftkapital beträgt zum 31.12.2012 € 92.500,00. Die Verbindlichkeiten haben bis auf die Bankverbindlichkeiten eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Es bestehen Bankverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag mit einer Restlaufzeit größer als fünf Jahre in Höhe von € 326.066,68. Diese Verbindlichkeiten wurden durch Abtretung der zukünftigen Forderungen aus Einspeisevergütungen, aus Versicherungsansprüchen und Eintragungen von Grunddienstbarkeiten im Wesentlichen besichert. Verbindlichkeiten gegnüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von € 30.571,09. IV. Sonstiges Weitere Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB liegen nicht vor. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Tectum Celestris Verwaltungsgesellschaft mbH, Bremen, vertreten durch Herrn Jan Freese, Kaufmann. Das Stammkapital beträgt € 25.000,00. Der Geschäftsführer ist von der Beschränkung des § 181 BGB befreit. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2013 festgestellt. |
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