Aufbereitung mo clean GmbHLiquidiert

46282 Dorsten, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 8671
Eingetragen
5.7.2006
Branche
Lackieren von KraftwagenAllgemeine GebäudereinigungReinigung von Verkehrsmitteln
Gegenstand
Aufbereitung, Lackierung und Transport von Kraftfahrzeugen

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Aufbereitung mo clean GmbH

Dorsten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2006 bis zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 71.473,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 9.500,00
II. Sachanlagen 61.973,00
B. Umlaufvermögen 138.465,59
I. Vorräte 66.578,29
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 67.036,84
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.850,46
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.452,90
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 41.579,20
Bilanzsumme, Summe Aktiva 252.970,69

Passiva

31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 66.579,20
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 41.579,20
B. Rückstellungen 5.000,00
C. Verbindlichkeiten 238.804,03
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 238.804,03
D. Rechnungsabgrenzungsposten 9.166,66
Bilanzsumme, Summe Passiva 252.970,69

Anhang



1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Abschluss der Aufbereitung mo clean GmbH, Dorsten, wurde nach den handelsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Dabei entspricht die Darstellungsform den handelsrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften und zeigt eine entsprechende Untergliederung nach Restlaufzeiten.

 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.

Außerplanmäßige handelsrechtliche Abschreibungen wurden einschließlich etwaiger steuerrechtlicher Sonderabschreibungen nicht vorgenommen.

 

 1.2 Sachanlagevermögen

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und - soweit es sich um abnutzbare Wirtschaftsgüter handelt - vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kommt generell die lineare Abschreibungsmethode - und zwar im steuerlich zulässigen Rahmen - zur Anwendung.

Außerplanmäßige handelsrechtliche Abschreibungen wurden einschließlich etwaiger steuerrechtlicher Sonderabschreibungen nicht vorgenommen.

Hinsichtlich der Anschaffungskosten der geringwertigen Wirtschaftsgüter wird von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung Gebrauch gemacht. Soweit die Anschaffungskosten für das einzelne, dem Anlagevermögen zuzuordnende Wirtschaftsgut nicht mehr als € 60,00 betragen haben, werden diese als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben erfasst.


 1.3 Vorräte

Inventurunterlagen konnten nicht vorgelegt werden.

Dabei wird der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, d.h. zu Einstandspreisen angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

 

 1.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert.

Soweit das Risiko einer Forderung über das allgemeine Kreditrisiko hinausgeht, wird jedoch eine Einzelwertberichtigung in Form einer außerplanmäßigen Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB vorgenommen.

 

 1.5 Rückstellungen

Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

 

 1.6 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem Rückzahlungsbetrag, jedoch unter Beachtung des Höchstwertprinzips, angesetzt.

 
2. Erläuterungen zur Bilanz
 

 2.1 Rückstellungen

Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen i.S.v. § 249 Abs. 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten.
 

 

3. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und damit gemäß § 316 HGB nicht zur Prüfung verpflichtet. Als kleine Kapitalgesellschaft ist gemäß § 326 HGB lediglich die Bilanz und der Anhang elektronisch beim Bundesanzeiger einzureichen.

 3.1 Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer ist:

Herr Wolfgang Moldenhauer, Kaufmann

 

 3.2 Arbeitnehmer

Während des Geschäftsjahres 2006 wurden durchschnittlich 16 Arbeitnehmer beschäftigt.

 

 3.3 Haftungsverhältnisse

Es bestanden zum Bilanzstichtag keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.

 

 3.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft ist gemäß § 288 Satz 1 HGB von der Verpflichtung zur Angabe ihrer sonstigen finanziellen Verpflichtungen befreit.

  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 8.365,85 EUR.

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