Bornemann-Etiketten GmbH
Wuppertal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
352.538,25 |
353.509,75 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
30.717,00 |
60.110,00 |
| II.
Sachanlagen |
321.821,25 |
293.399,75 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.525.196,08 |
1.904.264,03 |
| I.
Vorräte |
928.937,93 |
1.254.181,89 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
481.191,81 |
647.202,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
115.066,34 |
2.880,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
79.965,10 |
67.668,39 |
| Aktiva |
1.957.699,43 |
2.325.442,17 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
888.645,11 |
564.670,87 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
435.329,13 |
224.010,65 |
| III.
Jahresüberschuss |
323.974,24 |
-211.318,48 |
| B.
Rückstellungen |
56.517,65 |
65.050,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.000.580,28 |
1.691.590,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
661.129,02 |
1.459.123,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
339.451,26 |
232.467,07 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
221,94 |
452,86 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.956,39 |
4.130,00 |
| Passiva |
1.957.699,43 |
2.325.442,17 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Bornemann-Etiketten GmbH hat ihren Sitz in
Wuppertal. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Wuppertal unter HRB 18917 eingetragen.
Die Bornemann-Etiketten GmbH weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 1 und 4 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242
ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3
bis 5 Jahre) bewertet.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 14
Jahren) angesetzt. Anschaffungen in Zusammenhang mit Soft-
sowie Hardware wurden analog der steuerlichen Vorschriften
über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 1
Jahr aus Vereinfachungsgründen auch in der
Handelsbilanz linear abgeschrieben. Bei den
Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die
beweglichen Anlagegegenstände werden linear
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem
Wert in Höhe von € 800,00 wurden in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften
gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller
Höhe, aus Vereinfachungsgründen auch in der
Handelsbilanz, als Betriebsausgaben abgesetzt.
Die
Vorräte wurden wie folgt bewertet. Die
Bewertung der Handelsware und der Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungskosten. Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten
wurden gemäß § 255 Abs. 2 HGB die
Einzelkosten sowie angemessene Teile der Gemeinkosten und
des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser
durch die Herstellung veranlasst war, einbezogen.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigung
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1% auf die Netto-Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Der
Kassenbestand sowie die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Das
Eigenkapital wurde ebenfalls zum Nennwert angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf
der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Geschäftsvorfälle in
fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs
eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in
Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein
Jahr beträgt, wurden mit dem Euroreferenzkurs am
Bilanzstichtag bewertet (§ 256a HGB). Beträgt die
Restlaufzeit mehr als ein Jahr, wurden (nur) eventuelle
Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Gewinne
und Verluste aus der Umrechnung von
Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam
erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert
unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw.
"sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.
Der
passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
III. Angaben zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
i.H.v. € 261.223,75 (Vorjahr:
€ 598.200,42) enthalten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von 5 Jahren i.H.v.
€ 69.936,21. Diese sind durch
Sicherungsübereignungen von Vorräten,
Anlagevermögen sowie durch Bürgschaften
gesichert.
Sonstige Angaben
Von den Erleichterungsvorschriften des § 288
Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Haftungsverhältnisse
Die Bornemann Etiketten GmbH ist im
Geschäftsjahr 2021 eine
Höchstbetragsbürgschaft i.H.v.
€ 1.250.000,00 für fremde Verbindlichkeiten
eingegangen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach
§ 285 Nr. 3a HGB betrugen € 480.542,44.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 49.
Wuppertal, den 18. Juni
2024
(gez.Georg
Bornemann), Geschäftsführer
(gez.
Sandra Bornemann), Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.06.2024
festgestellt.
|