solomo
GmbH
Fröndenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Ausstehende Einlagen auf das
gezeichnete Kapital
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12.500,00
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12.500,00
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B. Anlagevermögen
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59.808,50
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42.727,50
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I. Sachanlagen
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59.808,50
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42.727,50
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B. Umlaufvermögen
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218.128,83
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83.242,26
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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137.102,99
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65.337,42
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II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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81.025,84
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17.904,84
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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2.114,69
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2.981,66
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Summe Aktiva
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292.552,02
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141.451,42
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PASSIVA
|
Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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71.255,40
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53.074,69
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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|
25.000,00
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II. Gewinnvortrag (Vj.
Verlustvortrag)
|
28.074,69
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-4.119,90
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III. Jahresüberschuss
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18.180,71
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32.194,59
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B. Rückstellungen
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61.527,65
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|
17.763,65
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C. Verbindlichkeiten
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159.768,97
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70.613,08
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Summe Passiva
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|
292.552,02
|
|
141.451,42
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ANHANG 2009
der
solomo GmbH, Auf der Höhe 6, 58730
Fröndenberg
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss auf den
31.12.2009
1. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage. Es sind keine Umstände erkennbar, die
dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).
2. Die Form der Darstellung, insbesondere der
Gliederung des Jahresabschlusses, entspricht den
gesetzlichen Regelungen. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.
3. Die Angabe der Werte der Bilanz zum 31.12.2009
entsprechen in ihrer Zusammensetzung und Ermittlung denen
zum 31.12.2008. Insofern sind die Beträge vergleichbar
und keine Anpassungen erforderlich gewesen.
4. Angaben gemäß § 284 (2) Nr. 1
HGB:
Gliederung und Bewertung erfolgten entsprechend den
Vorschriften des HGB.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bilanziert. Die Abschreibungen erfolgten nach der linearen
Abschreibungsmethode.
Forderungen sind zu Nennwerten bewertet.
Verbindlichkeiten sind zu
Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen.
B. Erläuterungen zur Bilanz
1. Die Bewertungsmethoden nach § 240 Abs. 4 und
§ 256 Satz 1 HGB wurden nicht angewendet. Eine
Berechnung des Unterschiedsbetrages gemäß §
284 Abs. 2 Nr. 4 HGB war demnach nicht erforderlich.
2. Die Posten des Anlagevermögens wurden
allesamt zu historischen Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bilanziert.
3. Sonstige Vermögensgegenstände, die erst
nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§ 268
Abs. 4 HGB), bestanden nicht.
4. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung getragen.
C. Sonstige Angaben
1. Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB
Geschäftsführer: Herr Benjamin Zimmer
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf die
Angabe nach § 285 Nr. 9 HGB verzichtet.
58730 Fröndenberg, den
………………………………
Benjamin Zimmer
Geschäftsführer
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