DV Kombinat
GmbH
Mörsfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 16.04.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
16.4.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.613,50 |
4.080,50 |
| I.
Sachanlagen |
3.613,50 |
4.080,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
41.989,75 |
42.845,41 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
1.095,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.329,81 |
6.959,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
32.659,94 |
34.790,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
280,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
45.603,25 |
47.206,27 |
Passiva
|
|
16.4.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
43.104,86 |
43.103,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
17.538,60 |
63.677,84 |
| III.
Jahresüberschuss |
1,67 |
-46.139,24 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
1.270,52 |
| C.
Verbindlichkeiten |
498,39 |
2.832,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
45.603,25 |
47.206,27 |
Anhang(325
HGB)
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz ist
entsprechend den Bestimmungen der §§ 266, 275 HGB
gegliedert.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Die Wertansätze in der Bilanz zum Bilanzstichtag
des Vorjahres sind unverändert als Bilanzvortrag in
neue Rechnung übernommen.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. -
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibung entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung
für Abnutzung gem. § 7 Abs. 1 EStG zur Anwendung.
Sonderabschreibungen nahm die Gesellschaft nicht in
Anspruch.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, wurden mit dem Nominalwert bewertet.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrags
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, eine
Abzinsung ist nicht notwendig. Rückstellungen für
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften waren
nicht zu bilden.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihren
Rückzahlungsbeträgen passiviert
Weitere Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden die Einfluss auf die Vermögens-
Finanz- und Ertragslage haben, sind in Übereinstimmung
mit der Geschäftsleitung nicht vorzunehmen (§ 284
Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Informationen zur Bilanz und ggf. zur GuV
Die Gesellschaft nimmt
größenabhängige Erleichterungen gem. §
288 HGB als kleine Kapitalgesellschaft i.S. § 267 Abs.
1 HGB in Anspruch.
Sonstige Pflichtangaben (285 HGB)
Bei den Mitgliedern der Geschäftsführung
(§ 285 Nr. 10 HGB) handelt es sich um
Herrn Patrick Glanz, Geschäftsführer und
Peter Rheingans, Geschäftsführer.
Die Liquidation der Gesellschaft wurde durch
Beschluss vom 17.04.2009 beschlossen.
Auf den 17.04.2009 wurde eine
Liquidationseröffnungsbilanz aufgestellt.
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