Vehlow Tiefbau GmbHLiquidiert

29699 Walsrode, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Walsrode HRB 143
Eingetragen
1.8.1978
Branche
Bau von StraßenSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Gegenstand
Durchführung von Tief-Straßenbauarbeiten und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Volker Vehlow
seit 5.1.2022
Liquidator

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

Vehlow Tiefbau GmbH

Bomlitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 159.337,96 158.511,96
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 2,00
II. Sachanlagen 140.442,87 139.615,87
III. Finanzanlagen 18.894,09 18.894,09
B. Umlaufvermögen 253.514,64 702.427,64
I. Vorräte 129.035,00 175.872,60
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 109.766,57 341.583,56
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.115,50 2.131,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.713,07 184.971,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.127,00 3.341,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 457.235,62 136.277,39
Bilanzsumme, Summe Aktiva 871.215,22 1.000.557,99

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Verlustvortrag 162.277,39 -22.350,93
III. Jahresfehlbetrag 320.958,23 184.628,32
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 457.235,62 136.277,39
B. Rückstellungen 258.914,03 291.693,33
C. Verbindlichkeiten 612.301,19 708.864,66
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 472.028,80 462.522,83
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 140.272,39 176.877,69
Bilanzsumme, Summe Passiva 871.215,22 1.000.557,99

Anhang


für das Geschäftsjahr 2016

der


Vehlow Tiefbau GmbH


Bomlitz

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Vehlow Tiefbau GmbH, Bayershof 5, 29699 Bomlitz, AG Walsrode HRB 143, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 nach den Vorschriften der §§ 238 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 265 ff. HGB ) i.d.F. des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Besondere Vorschriften des Gesellschaftsvertrages waren bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht zu beachten.

Die Vehlow Tiefbau GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs.1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen des Handelsgesetzbuches (§§ 274a und 288  Abs. 1 HGB) für kleine Kapitalgesellschaften  wurde Gebrauch gemacht.

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren  gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Dieses Gliederungsschema ist im Vergleich zum Vorjahr durch die erstmalige Anwendung der durch das BilRUG geänderten Vorschriften des HGB in folgendem Punkt neu:
Einführung des Postens " Ergebnis nach Steuern"zwischen dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" und " sonstige Steuern". Einschränkungen der Vergleichbarkeit der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Posten zum Vorjahr infolge der erstmaligen Anwendung der durch das BilRUG geänderten Vorschriften des HGB waren nicht gegeben. 


Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden unverändert beibehalten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei dauernden Wertminderungen wird - soweit erforderlich - der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und grundsätzlich linear vorgenommen. Im Zugangsjahr erfolgte die  Abschreibung zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten kosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten  angesetzt. Daneben bestehen Pauschalwertberichtigungen im steuerlich für zulässig gehaltenen Rahmen.

Die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden solche vor dem Bilanzstichtag geleisteten Aufwendungen aktiviert, die Aufwand für eine kalendermäßig bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Für ungewisse Verbindlichkeiten ausPensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Verpflichtungsbeträge aus Pensionszusagen wurden mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten (Deckungsvermögen) saldiert, soweit diese dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind. Das verrechnete Deckungsvermögen wurde mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.

Sonstige Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung der übrigen Verbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag.

Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz, die den handelsbilanziellen Ansatz passiver latenter Steuerabgrenzungsposten geboten oder den handelsbilanziellen Ansatz aktiver latenter Steuerabgrenzungsposten erlaubt  hätten, waren nicht gegeben.

Der Grundsatz der Bilanzierungs- und Bewertungsstetigkeit wurde beachtet.

Derivative Finanzinstrumente wurden nicht eingesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen in Höhe von 1.115,50 EUR mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen. Alle übrigen Forderungen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen betreffen Versorgungszusagen für zwei Personen und wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten gebildet, bei der die PUC-Methode verwendet wurde.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Rechnungszinssatz: 4,01%
Rentendynamik: 2,00 bzw. 0,00%
Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen: 0,00 %
Zugrunde gelegte Sterbetafel: Dr. Klaus Heubeck 2005G
Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB hat die Berichtsgesellschaft von der Übergangsregelung zur Neubewertung der Pensionsrückstellungen Gebrauch gemacht. Der erhöhte Zuführungsbetrag wird über 15 Jahre angesammelt. Somit ist zum 31. Dezember 2016 ein noch nicht bilanziell erfasster Zuführungsbetrag aus der Neubewertung der Pensionsrückstellung in Höhe von EUR 10.996,00 verblieben.
Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag der Altersvorsorgeverpflichtungen  EUR 351.342,00
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte   EUR 218.438,97
verrechnete Erträge                    EUR     2.894,00
Der Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte entspricht dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der zugrunde liegenden Lebensversicherungsverträge zzgl. unwiderruflich zugeteilter Überschussanteile.

Verbindlichkeiten

Es bestehen langfristige Darlehens-Verbindlichkeiten gegenüber mittelbar beteiligten und nahestenden Personen in Höhe von EUR 140.272,39 die unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden.
Alle übrigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

Außerordentliche Aufwendungen
Die außerordentlichen Aufwendungen betreffen den Teil der Rückstellungszuführung zu den Pensionsrückstellungen, der auf die Umstellung auf das BilMoG zum 1.1.2010 entfällt.


Sonstige Pflichtangaben

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unter-nehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer: Herr Volker Vehlow, Dipl.-Ing., Bomlitz
Das gezeichnetete Kapital beträgt Euro 26.000,00.                                                                                                

Das gezeichnete Kapital ist zu 100% eingezahlt.
Die Angabe der Geschäftsführerbezüge unterbleibt mit Verweis auf § 288 HGB.



Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Zum 31. Dezember 2016 bestanden Darlehens-Verbindlichkeiten gegenüber mittelbar beteiligten Personen in Höhe von EUR 140.272,39 die mit 4%  p.a. verzinst wurden.

Bomlitz, den 05. Oktober 2017

gez. Volker Vehlow 
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.10.2017 festgestellt.

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