Textilhaus Hohn GmbHLiquidiert
Hauptstraße 40, 24806 Hohn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Elke Albrecht seit 4.4.2018 | Liquidator |
Renate Böhrnsen seit 20.1.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 76.93% | |
| 23.07% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Textilhaus Hohn GmbHHohnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.03.2018BilanzAktiva
sonstige BerichtsbestandteileAnhang zum Jahresabschluss per 31.03.2018der Textilhaus Hohn GmbH in Liquidation, 24806 HohnRechtliche Verhältnisse
Die Liquidation wurde am 04.04.2018 im Handelsregister eingetragen. Steuerrechtliche Verhältnisse Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gem. den §§ 16 - 18 UStG. Der Betrieb unterliegt kraft Rechtsform der Gewerbesteuerpflicht. Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Kiel unter der Steuernummer 20.291.07025 geführt. Steuerbescheide für die Jahre bis 2016 liegen vor. Buchführung Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Buchführung wird nach dem System Datev REWE pro Windows, SKR 03, erstellt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde ebenfalls mit dem System Datev pro erstellt. Eine sachgemäße Anwendung des Systems lag vor. Die Anlagenbuchhaltung erfolgt mit dem System Datev Anlag pro. Anhang zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist eine kleine GmbH im Sinne von § 267 Abs. 1 Ziff. 1 HGB. Für sie gelten deshalb die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB. Die Erstellung der vorliegenden Bilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich linearer bzw. degressiver Absetzungen für Abnutzung, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Teilwert bewertet. Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt, die Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag. Grundlegende Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Hohn, 24. Juli 2018 gez.: E. Albrecht, Geschäftsführerin bis 31.03.2018 und fortan Liquidatorin Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.07.2018 festgestellt. |
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