Iltis Investment GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Uropharm AktiengesellschaftBaden-Baden (vormals: Bonn)Jahresabschluss zum 31.12.2020Lagebericht zum 31.12.2020Die Uropharm AG hat im Mai 2020 ihr operatives Geschäft an die Invita IP GmbH und die Abanata Pharma GmbH verkauft. Im Rahmen dieses Asset-Deals wurden neben dem Kundenstamm auch der Warenbestand und die Firmenfahrzeuge verkauft. Sämtliche Mitarbeiter wurden an den Käufer transferiert oder mussten entlassen werden. Nachfolgend wurden sämtliche Bilanzposten so weit bereinigt, dass die Gesellschaft zum Geschäftsjahresende als inaktiv bezeichnet werden kann und nur noch über ein Bankkonto verfügt. Die Aufgabe des Geschäftsbetriebes war dem Umstand geschuldet, dass nach hohen Verlusten im Jahr 2019 im Jahr 2020 weitere deutlich höhere Verluste zu erwarten waren. Grund hierfür waren die extrem hohen Kosten der Serialisierung, damit verbunde Lieferunfähigkeit bei einzelnen Produkten durch Serialisierungsschwierigkeiten unserer Lohnhersteller und stark rückläufiges Verordnungsverhalten der Ärzte, da diese vermehr mit Malus-Regelungen bei Nec-Aut-Idem Verordnungen rechnen müssen. Das Kontrastmittelgeschäft ging aufgrund von exklusiven AOK-Ausschreibungen gänzlich verloren. Sämtliche Lieferanten und Verbindlichkeiten konnten bedient werden, einzig und allein das Darlehen der Muttergesellschaft be imaging GmbH konnte nicht voll bedient werden und wird im Rahmen eines Schuldenschnittes bereinigt. Leider konnten die Gesellschaft und auch der Vorstand kein alternatives Szenario bauen, welches verhindern hätte können, dass die Gesellschaft in so schlechtes Fahrwasser rutscht. Die Uropharm AG plant zum 31.12.2021 den Liquidationsprozess anzustoßen.
Baden-Baden, den 7. Mai 2021 Dr. Timo Bender Bilanz zum 31.12.2020AKTIVA
Anhang zum 31.12.2020
A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) i. d. F. des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt und nach der für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 266 und 275 HGB vorgeschriebenen Form gegliedert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt; es ist der Struktur des Unternehmens angemessen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Von der Darstellungsstetigkeit in der Bilanz wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. II. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurde in Vorjahren ein Sammelposten gebildet, der über eine Laufzeit von 5 Jahren planmäßig abgeschrieben wird. In den Vorräten haben wir Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung wurden beachtet. Die Inventarisierung erfolgte gemäß § 241 Abs. 1 HGB. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie liquiden Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen berücksichtigen Steuernachzahlungen aufgrund einer Lohnsteuer-Außenprüfung für das Jahr 2019. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag ermittelt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz a) Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. b) Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betragen EUR 21.444,50 (Vorjahr: EUR 310.993,73). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betreffen mit EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 30.950,71) Gesellschafter. c) Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen im Wesentlichen Verpflichtungen für Beiträge zur Berufsgenossenschaft, für Jahresabschluss- und Prüfungskosten, für Prozesskosten sowie für Archivierungs- und Aufbewahrungskosten. d) Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr. e) Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 808.193,40 (Vorjahr: EUR 1.626.577,76). f) Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Steuerverbindlichkeiten in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 9.798,30) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 1.701,56) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 493,27 (Vorjahr: EUR 493,27). Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte besichert. C. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Wegen voraussichtlicher dauernder Wertminderung waren bei den Vermögensgegenständen des Anlagevermögens keine außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB erforderlich. Periodenfremde Erträge sind im Geschäftsjahr 2020 nicht angefallen. Außerordentliche Erträge sowie Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2020 nicht angefallen. Außerordentliche Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2020 im Zusammenhang mit einem "asset deal" (Verkauf des gesamten Anlagevermögens) in Höhe von EUR 414.006,77 angefallen. In der Position "Löhne und Gehälter" sind für Altersversorgung und Unterstützung EUR 108,00 (Vorjahr: EUR 2.536,00) enthalten. D. Sonstige Angaben 1. Die Geschäftsführung oblag im Berichtsjahr dem Vorstand der Uropharm AG: Herr Dr. Timo Bender, Baden-Baden 2. Mitglieder des Aufsichtsrates der Uropharm AG waren zum Bilanzstichtag: Frau Veronika Eckhardt, Bad Soden, Vorsitzende Herr André Kunzenbacher, Unna, stellvertretender Vorsitzender Bezüglich der in § 285 Nr. 9a HGB verlangten Angaben über die im Geschäftsjahr für den Vorstand gewährten Gesamtbezüge ist von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht worden. Die Aufsichtsratvergütungen beliefen sich auf EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). 3. Im Geschäftsjahr 2020 sind durchschnittlich 5 Arbeitnehmer beschäftigt worden. Davon entfielen auf:
4. Am Bilanzstichtag beträgt das im Handelsregister eingetragene Grundkapital EUR 179.490,00. Es ist eingeteilt in 50.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien), rechnerisch zu je EUR 3,00 und 9.830 auf den Namen lautende Stammaktien (Stückaktien), ebenfalls rechnerisch zu je EUR 3,00. Die Firma be imaging GmbH mit Geschäftssitz in Baden-Baden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 202442, hält eine Mehrheitsbeteiligung. 5. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzverlust in Höhe von EUR - 1.190.578,04 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung erstellt. E. Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB als gesetzlicher Vertreter:
Baden-Baden, den 07. Mai 2021 Dr. Timo Bender, Vorstand Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde am 07.05.2021 festgestellt. Anlagespiegel
Fortsetzung Anlagespiegel
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