Instenberg Umwelttechnik GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Instenberg seit 30.10.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Instenberg Umwelttechnik GmbHHarsewinkelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktivseite
Anhang für das Geschäftsjahr 31. Dezember 2010Grundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den § 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches und den Vorschriften des Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1. Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Entsprechende Änderungen wurden nachstehend erläutert. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Wertansätze in der Bilanz der Instenberg Umwelttechnik GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die Herstellungskosten der fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen ist das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken, die mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert sind. Pensionsrückstellung Die Berechnung der Pensionsrückstellungen (Erfüllungsbetrag) erfolgte gemäß dem Anwartschaftsbarwertverfahren in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften (BilMoG; § 252 Abs. 2 HGB) mittels einem Ihrer Restlaufzeit entsprechenden Rechnungszinses nach Maßgabe der Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank. Für die erstmalige Anwendung des "BilMoG" zum 01.01.2010 ergab sich demnach ein Rechnungszins von 5,25 %. Zum 31.12.2010 betrug der Rechnungszins 5,15 %. Weiter wurden bei der Ermittlung des maßgeblichen Erfüllungsbetrages Gehalts - und Rententrends mit 0 % sowie die Sterbetafel RT 2005 G von Dr. Klaus Heubeck zu Grunde gelegt. Unter Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB wurde der sich aus der Änderung der Rückstellungsbilanzierung nach §§ 249 Abs. 1. S. 1, 253 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ergebende Zuführungsbetrag zum 01.01.2010 im Geschäftsjahr 2010 in voller Höhe berücksichtigt und korrespondierend dazu als "außerordentlicher Aufwand" ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen € 29.283,26 (Vorjahr € 32.640,83). Die kurzfristigen Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen € 11.054,51 (Vorjahr € 10.667,84). Verbindlichkeiten Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von € 47.417,08 (Vorjahr € 33.233,01). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht (Vorjahr € 0,00). Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei
Das Wahlrecht nach § 286 Abs. 4 HGB wird ausgeübt. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Hinweis gem. § 328 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 HGB: Die Gesellschafterversammlung hat am 12.01.2012 den Jahresabschluss 2010 festgestellt.
Harsewinkel, 13.01.2012 Rainer Instenberg, Geschäftsführer |
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