Offsetdruck Geiler GmbHLiquidiert

74321 Bietigheim-Bissingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 300808
Eingetragen
17.12.1984
Branche
Drucken von ZeitungenVerlegen von ZeitungenVerlegen von Büchern
Gegenstand
Betrieb einer Offset- Druckerei.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Martina Jindra
51.02%
48.98%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Martina Jindra
Rötestr. 14, 74321 Bietigheim Bissingen
13.060 €
51.02%
Rötestr. 14, 74321 Bietigheim Bissingen
12.540 €
48.98%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Offsetdruck Geiler GmbH

Bietigheim-Bissingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 50.667,00 57.308,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.956,00 689,00
II. Sachanlagen 48.461,00 56.369,00
III. Finanzanlagen 250,00 250,00
B. Umlaufvermögen 292.742,22 284.011,43
I. Vorräte 8.341,86 12.854,26
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 226.170,05 226.165,70
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 58.230,31 44.991,47
C. Rechnungsabgrenzungsposten 18.382,86 28.284,06
Bilanzsumme, Summe Aktiva 361.792,08 369.603,49

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 202.733,38 191.918,53
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. eingefordertes Kapital 25.600,00 25.600,00
III. Gewinnvortrag 166.318,53 161.602,63
IV. Jahresüberschuss 10.814,85 4.715,90
B. Rückstellungen 13.536,37 10.943,79
C. Verbindlichkeiten 145.522,33 166.741,17
Bilanzsumme, Summe Passiva 361.792,08 369.603,49

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Firma Offsetdruck Geiler GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gesellschaft nimmt für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungs-stetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge mussten nicht angepasst werden.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Ansatzstetigkeit i.S.d. § 246 Abs. 3 HGB wurde beachtet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

1. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

2. Umlaufvermögen

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

3. Rechnungsabgrenzungsposten

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

4. Rückstellungen

Rückstellungen wurden in Höhe des Betrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich sein wird (Erfüllungsbetrag). Sofern Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, entspricht der durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre den künftigen Preis- und Kostensteigerungen, so dass eine Abzinsung nicht vorgenommen wurde. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen der Vorjahre.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über dem Erfüllungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Angaben zur Bilanz

6. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird nach der GuV dargestellt. Hieraus ergeben sich die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB).

7. Aktive latente Steuern

Auf das Ansatzwahlrecht i.S.d. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB hinsichtlich einer aktiven latenten Steuer wurde verzichtet.

3. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Gesamtbetrag davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
gegen Kreditinstitute 85.900,88
(93.163,08)
85.900,88
(93.163,08)
sonstige Verbindlichkeiten 46.160,45
(61.604,83)
37.283,75
(36.299,77)

4. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Pflichtangaben

8. Namen der Mitglieder der Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen der

Geschäftsführung an:

Herr Wolfgang Geiler, Maschinenbautechniker

Frau Karin Geiler, Kontoristin

Frau Martina Jindra, Mediengestalterin

Die Angabe der Gesamtbezüge nach § 285 Nr. 9 HGB unterbleibt gem. § 288 Abs. 1 HGB.

9. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 89 AktG

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen / sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 8.876,70 ausgewiesen (25.305,06).

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Bietigheim- Bissingen, den 18.7.2011

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.7.2011.

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