FHG
GmbH
Straubing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.234,00 |
2.281,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
557,00 |
1.235,00 |
| II.
Sachanlagen |
677,00 |
1.046,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
120.244,91 |
57.305,29 |
| I.
Vorräte |
97.422,81 |
18.600,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.701,60 |
33.399,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
120,50 |
5.306,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
121.478,91 |
59.586,29 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
67.315,72 |
56.278,75 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
31.278,75 |
41.111,12 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.036,97 |
-9.832,37 |
| B.
Rückstellungen |
2.224,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
51.939,19 |
1.307,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
121.478,91 |
59.586,29 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
1. Der Jahresabschluss FHG GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des Gesellschaftsvertrages zu beachten.
2. Besondere Umstände, die dazu führen,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2
HGB), konnten im Rahmen der Bilanzerstellung nicht
festgestellt werden.
3. Bezüglich der Erstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses wurden die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1
HGB Gebrauch gemacht.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
1. Sachanlagen
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von Euro 410 wurden im Jahr des Zugangs sofort
abgeschrieben. Außerplanmäßige
handelsrechtliche Abschreibungen waren nicht veranlasst.
2. Vorräte
Die Bestände an Handelswaren werden zu
Anschaffungskosten bewertet. Der Warenbestand wurde durch
körperliche Bestandsaufnahme ermittelt.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nennwert bilanziert.
4. Rückstellungen
Rückstellungen werden unter Beachtung des
Vorsichtsprinzips in Höhe des Betrages angesetzt, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist, um erkennbare Risiken angemessen abzudecken.
5. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem
Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbeträgen
bilanziert.
Grundlagen für die Umrechnung in Euro (§ 284
Abs. 2 Nr. 2 HGB)
Zahlungen in Fremdwährungen wurden am Tag des
Zahlungsausgangs bzw.
-eingangs zum Tageskurs in Euro umgerechnet.
C.
Angaben zur Bilanz
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (§ 268
Abs. 4 HGB)
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
2.
Sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs.
4 HGB)
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben
eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
3.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 264 c
HGB)
In den sonstigen Forderungen sind Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 9.402,08
EUR (Vorjahr: 26.170,93 EUR) enthalten.
4.
Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr.
D. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse § 251 HGB
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestehen nicht.
2. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
(§ 285 Nr. 10 HGB) und Angaben zum persönlich
haftenden Gesellschafter (§ 285 Nr. 15 HGB)
Geschäftsführer der Gesellschaft sind im
Geschäftsjahr
- Herr Norbert Freitag, Straubing
- Herr Julian Freitag, Straubing
Die Geschäftsführer sind allein
vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
E. Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245
HGB
Straubing, den 13.12.2012
gez. Norbert Freitag, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.10.2012 festgestellt.
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