Stammdaten

Register
Amtsgericht Straubing HRB 11297
Vorher
BNV-Braun Nutzfahrzeuge Vertriebs GmbH
Eingetragen
24.8.2007
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenGroßhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
Handel und Dienstleistung insbesondere im Bereich An- und Verkauf, Transport und Überführung sowie Vermittlung und Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art, Vermittlung von Serviceleistungen, An- und Verkauf von Waren aller Art sowie Bauarbeiten aller Art, besonders im Bereich Abbruch, ferner Wartungs- und Transportleistungen

Historie

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Management

NameRolle
Julian Freitag
seit 1.12.2010
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Norbert Freitag
Wundermühlweg 50, 94315 Straubing
50.00%
Julian Freitag
Wundermühlweg 50, 94315 Straubing
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FHG GmbH

Straubing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 1.234,00 2.281,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 557,00 1.235,00
II. Sachanlagen 677,00 1.046,00
B. Umlaufvermögen 120.244,91 57.305,29
I. Vorräte 97.422,81 18.600,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.701,60 33.399,19
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 120,50 5.306,10
Bilanzsumme, Summe Aktiva 121.478,91 59.586,29

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 67.315,72 56.278,75
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 31.278,75 41.111,12
III. Jahresüberschuss 11.036,97 -9.832,37
B. Rückstellungen 2.224,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 51.939,19 1.307,54
Bilanzsumme, Summe Passiva 121.478,91 59.586,29

Anhang


A. Allgemeine Angaben
 
1. Der Jahresabschluss FHG GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

2. Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB), konnten im Rahmen der Bilanzerstellung nicht festgestellt werden.

3. Bezüglich der Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses wurden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

1. Sachanlagen

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche  Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410 wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Außerplanmäßige handelsrechtliche Abschreibungen waren nicht veranlasst.
 
2. Vorräte

Die Bestände an Handelswaren werden zu Anschaffungskosten bewertet. Der Warenbestand wurde durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt.
 
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert.
 
4. Rückstellungen

Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um erkennbare Risiken angemessen abzudecken.
 
5. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbeträgen bilanziert.

Grundlagen für die Umrechnung in Euro (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
Zahlungen in Fremdwährungen wurden am Tag des Zahlungsausgangs bzw.
-eingangs zum Tageskurs in Euro umgerechnet.

C. Angaben zur Bilanz

 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (§ 268 Abs. 4 HGB)
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

 2. Sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

 3. Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 264 c HGB)
In den sonstigen Forderungen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 9.402,08 EUR (Vorjahr: 26.170,93 EUR) enthalten.

 4. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
 Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

D. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse § 251 HGB 

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen nicht.
 
2. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB) und Angaben zum persönlich haftenden Gesellschafter (§ 285 Nr. 15 HGB)

Geschäftsführer der Gesellschaft sind im Geschäftsjahr
- Herr Norbert Freitag, Straubing
- Herr Julian Freitag, Straubing
Die Geschäftsführer sind allein vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

E. Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245 HGB

 Straubing, den 13.12.2012

gez. Norbert Freitag, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.10.2012 festgestellt.

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