Richter GmbHLiquidiert

74864 Fahrenbach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 441662
Eingetragen
5.9.2001
Branche
Ingenieurbüros für TragwerksplanungIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Gegenstand
Betrieb eines Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüros

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Richter GmbH

Fahrenbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 10.419,00 22.879,00
I. Sachanlagen 10.419,00 22.879,00
B. Umlaufvermögen 708.351,58 694.005,99
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 77.886,29 69.390,44
II. Wertpapiere 561.934,46 580.348,31
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 68.530,83 44.267,24
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.884,00 597,00
Summe Aktiva 728.654,58 717.481,99

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 124.172,37 81.974,30
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 56.974,30 0,00
III. Jahresüberschuss 42.198,07 0,00
IV. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 56.974,30
B. Rückstellungen 538.772,00 559.770,00
C. Verbindlichkeiten 65.710,21 75.737,69
Summe Passiva 728.654,58 717.481,99

Anhang

für das Geschäftsjahr 2017 der Firma Richter GmbH, Ing.- und Sachverständigenbüro, Fahrenbach.

Angaben gem. § 264 (1a) HGB

Firma: Richter GmbH

Sitz: 74864 Fahrenbach

Registergericht: Mannheim

Handelsregisternummer: HRB 441662

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Bei der Firma Richter GmbH handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Neuregelungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes wurden berücksichtigt. Vom Wahlrecht des Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Außerplanmäßige Abschreibungen wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung sind nicht vorgenommen worden.

Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.

Die Anlagenzugänge im Geschäftsjahr wurden linear und pro rata temporis unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfahrungen abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenständen im Sinne von
§ 6 Abs. 2 EStG wurden in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.

Abgänge von Anlagevermögen wurden bis zu Ihrem Ausscheiden aus dem Anlagevermögen abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert bilanziert. Für die latenten Risiken wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % des Forderungsbestandes ohne Umsatzsteuer gebildet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert bewertet.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden am Abschlussstichtag mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Zahlungen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Zeitpunkt darstellen. Sie wurden zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Von den Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben Euro 2.207,50 (i.Vj. Euro 861,63) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Pensionsrückstellungen

Grundlage der Bewertung ist § 253 HGB in der Fassung nach Inkrafttreten des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).

Als Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszinsfuß von 3,68% bzw. 2,80%, (10- bzw. 7-Jahresdurchschnitt, Abzinsungszinssatz gem. § 253 Abs. 2 HGB) verwendet.

Als Erfüllungsbetrag für die Pensionsverpflichtungen wurde der Barwert der zukünftigen bzw. tatsächlichen Leistungen berechnet. In Ausübung des Wahlrechtes gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 wurden die Verpflichtungen pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinssatz beträgt 3,68% (Stand 31.12.2017 bei einem 10-Jahresdurchschnitt) bzw. 2,80% (Stand 31.12.2017 bei einem 7-Jahresdurchschnitt).

Verpflichtend ist die Rückstellung mit dem Zinssatz für den 10-Jahresdurchschnitt anzusetzen.

Der Unterschiedsbetrag durch die Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre anstelle mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre beläuft sich auf 39.744,00 Euro. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.

Ermittlung Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB
Pensionsrückstellung nach 7-jährigem Abzinsungszeitraum 547.236,00 Euro
Pensionsrückstellung nach 10-jährigem Abzinsungszeitraum 501.336,00 Euro
Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB 45.900,00 Euro

Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten sind Euro 65.181,85 (i.Vj. Euro 73.269,63) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr, Euro 528,36 (i.Vj. Euro 2.468,06) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

IV. Haftungsverhältnisse

Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB.

V. Sonstige Angaben

Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2017 war Herr Bernd Richter, Dipl. Ing. Maschinenbau. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr durchschnittlich vier Arbeitnehmer.

Der Jahresabschluss 2017 wurde am 20.12.2018 unterzeichnet und festgestellt.

gez. Bernd Richter

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