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Aventis Real Estate GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
Passiva
AnhangDer Jahresabschluss der Aventis Real Estate GmbH, Frankfurt am Main, (im Folgenden: "ARE") ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Annahme der Unternehmensfortführung sowie den Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist unter Nummer HRB 76004 im Register des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Die im Berichtsjahr zum besseren Verständnis der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sowie die davon-Vermerke werden im Anhang gesondert ausgewiesen. Die ARE ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB und nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. A. Vorbemerkungen Die Gesellschaft wurde am 19. Dezember 1996 als "InfraServ GmbH & Co. Grundstücks- entwicklungs KG" gegründet Eine Änderung der Firma in "AREATIS Immobilien GmbH & Co. KG" erfolgte mit Wirkung vom 7. Juli 1999. Eine weitere Änderung der Firma in "Aventis Real Estate GmbH & Co. KG" mit gleichzeitiger Sitzverlegung nach Hattersheim am Main erfolgte mit Beschlussfassung vom 26. November 2002. Eine rechtsformwechselnde Umwandlung der Gesellschaft und eine dadurch erneute Änderung der Firma in "Aventis Real Estate GmbH" erfolgten zum 23. November 2005 durch Beschlussfassung vom 24. November 2005. Eine weitere Sitzverlegung der Gesellschaft nach Frankfurt am Main erfolgte mit Beschlussfassung vom 21. Juni 2007. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung, die Entwicklung und die Vermietung und Verpachtung von Immobilien aller Art im In- und Ausland einschließlich der Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere die Beteiligung als Komplementärin (mit und ohne Beteiligung am Festkapital) an Kommanditgesellschaften, deren Gegenstand der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung, die Entwicklung und die Vermietung und Verpachtung von Immobiliarvermögen im In- und Ausland ist. Zum 1. September 2006 sind die Mitarbeiter der ARE einzelvertraglich auf die Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, (im Folgenden: "SADG") übergegangen. Zugleich wurde zwischen den beiden Gesellschaften ein Betriebsführungsvertrag abgeschlossen, im Anschluss hat die ARE der SADG die Betriebsführung ihres gesamten Unternehmens übertragen. Die von der SADG weiterbelasteten Personalkosten werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sowie Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und - bei zeitlich begrenzter Nutzung - planmäßig entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Darüber hinaus werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten, sofern eine dauernde Wertminderung vorliegt, vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen, bilanziert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und andere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag angesetzt. Risiken wird durch angemessene Abschreibungen oder Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Sonderposten mit Rücklageanteil, die bis zum 31. Dezember 2009 aufgrund von Unterschiedsbeträgen zwischen steuerrechtlich zulässigen höheren Abschreibungen und den handelsrechtlichen gebotenen Abschreibungen gebildet wurden, wurden in Anwendung von Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten. Rückstellungen für Pensionen werden für Anwartschaften und laufende Leistungen gebildet und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wird das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) zugrunde gelegt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes und unter der Annahme einer pauschalen Restlaufzeit aller Verpflichtungen von 15 Jahren diskontiert. Seit 2016 kommt dabei der von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zur Anwendung. Der zum Jahresende 2022 angewandte Zinssatz beläuft sich auf 1,79 % (Vorjahr 1,87 %). Unter Anwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre beliefe sich der Zinssatz zum Jahresende auf 1,45 %. Dies ergibt einen Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 83. Darüber hinaus liegt den versicherungsmathematischen Berechnungen ein Rententrend von 2,50 % (Vorjahr 1,95 %) zugrunde. In 2022 kommen wie im Vorjahr die veröffentlichten Sterbetafeln "Heubeck 2018G" zum Ansatz. Andere Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Dabei werden die von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten und monatlich bekannt gegebenen Zinssätze zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die ARE verzichtet auf die Befreiung nach § 274a Nr. 5 HGB und ermittelt latente Steuern nach den Vorschriften des § 274 HGB. In Anwendung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB erfolgt seit dem Jahr 2013 keine Aktivierung eines sich ergebenden Aktivüberhangs latenter Steuern. (8) Bewegung des Anlagevermögens Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2022
(9) Finanzanlagen Im Jahr 2002 wurde der Sanofi-Aventis Pensionsfonds gegründet. Er qualifiziert nicht als Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Die ihm zwecks Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen zugeführten Treuhandmittel werden daher im handelsrechtlichen Abschluss gesondert unter den Finanzanlagen ausgewiesen. Eine Zeitwertbewertung der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB erfolgt nicht. Der Sanofi-Aventis Pensionsfonds dient ausschließlich der Absicherung von Pensionsansprüchen und -anwartschaften. Rückübertragungen von Treuhandvermögen aus dem Sanofi-Aventis Pensionsfonds sind gemäß Vereinssatzung und Treuhandvereinbarung nur möglich, soweit der realisierbare Nettowert des Treuhandvermögens im betreffenden Abrechnungsverband den Durchschnitt der nach den im Konzern des jeweiligen Trägerunternehmens jeweils angewandten internationalen Rechnungslegungsstandards für die letzten beiden Jahresabschlüsse ermittelten Projected Benefit Obligation des jeweiligen Trägerunternehmens um mehr als 10 % übersteigt. Die Sanofi-Aventis Pensionsfonds sind als "Sonstiges Sondervermögen" ausgestaltet. Das Fondsvermögen ist zum 31. Dezember 2022 zu 33 % in Aktien und zu 67 % in Anleihen investiert. Die ARE hält zum 31. Dezember 2022 einen Anteil von 0,05 % am Sanofi-Aventis Pensionsfonds mit einem Buchwert von T€ 863. Der Marktwert des Fondsanteils, der sich aus den börslichen Kurswerten der im Fonds gehaltenen Wertpapiere zum 31. Dezember 2022 bestimmt, beträgt dagegen T€ 1.227 und liegt damit um T€ 364 über dem Buchwert. Die Erträge aus den Ausschüttungen des Sanofi-Aventis Pensionsfonds belaufen sich im Berichtsjahr auf T€ 2 und wurden zu 100% unmittelbar reinvestiert. Es erfolgten keine Auszahlungen aus dem Treuhandvermögen des Sanofi-Aventis Pensionsfonds zur Erfüllung der laufenden Pensionsverpflichtungen der ARE. (10) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie im Vorjahr nicht. (11) Andere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen gegen die Sanofi SA, Paris, in Höhe von T€ 125.209 (Vorjahr T€ 128.380). In den sonstigen Vermögensgegenständen werden im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche ausgewiesen. (12) Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von T€ 1.207 ist in voller Höhe eingezahlt und wird zu 84,78 % von der Hoechst und zu 15,22 % von der Hoechst Trevira GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, gehalten. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2021 wurde aufgrund des Gesellschafterbeschlusses vom 20. Juli 2022 an die Gesellschafter gemäß ihren jeweils gehaltenen Geschäftsanteilen ausgeschüttet. (13) Sonderposten mit Rücklageanteil Der Posten enthält die steuerrechtlich zulässigen Wertberichtigungen nach § 6b EStG / § 7d EStG, die bis zum 31. Dezember 2009 angefallen sind. Die Auflösung im Berichtsjahr betrug T€ 9. (14) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die ARE kann dem Sanofi-Aventis Pensionsfonds gemäß den bestehenden Treuhandverträgen Vermögen übertragen, welches treuhänderisch gebunden und zur Sicherung und Erfüllung der Pensionsverpflichtungen der ARE bestimmt ist. Dabei bleibt die ARE unverändert voll in der Verantwortung für ihre Pensionsverpflichtungen. Die dem Sanofi-Aventis Pensionsfonds zwecks Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen zugeführten Treuhandmittel werden gesondert unter den Finanzanlagen ausgewiesen. Zum Jahresende 2022 stehen den im Bilanzposten enthaltenen Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen in Höhe von T€ 1.756 unter den Finanzanlagen erfasste Mittel des Sanofi-Aventis Pensionsfonds mit einem Buchwert von insgesamt T€ 863 gegenüber. (15) Andere Rückstellungen
In den Steuerrückstellungen enthalten sind die Jahre 2021 und 2022, der Anstieg ist durch die geringe Steuervorauszahlung für das Geschäftsjahr 2022 begründet. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Umweltschutzmaßnahmen und Rückstellungen für ausstehende Rechnungen des Berichtsjahres. (16) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren wie im Vorjahr aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Betriebsführung. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie im Vorjahr nicht. D. Sonstige Angaben Angaben über Mitarbeiter Die Aufgaben der ARE werden von Mitarbeitern der SADG wahrgenommen. Geschäftsführung Dr. Fabrizio Guidi Vorsitzender der Geschäftsführung der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH General Manager General Medicines Deutschland, Schweiz, Österreich Marcus Lueger Geschäftsführer Finanzen Sanofi Deutschland, Schweiz, Österreich Die Geschäftsführer erhalten von der Gesellschaft keine Bezüge. Mutterunternehmen Die ARE ist ein Tochterunternehmen der Hoechst und der Hoechst Trevira GmbH & Co. KG. Darüber hinaus besteht über die Hoechst eine Unternehmensverbindung mit der Sanofi, Paris, Frankreich, in deren Konzernabschluss der Jahresabschluss der ARE einbezogen wird. Sanofi, stellt den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Teil von Unternehmen auf. Die Offenlegung des Konzernabschlusses der Sanofi erfolgt beim Greffe du Tribunal de Commerce, Paris.
Frankfurt am Main, den 02. Juni 2023 Die Geschäftsführung Dr. Fabrizio Guidi Marcus Lueger |
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