"ROMAHNS
VITAL" GmbH
Zeitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
300.303,75 |
222.445,75 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
282.085,00 |
204.227,00 |
| III.
Finanzanlagen |
18.217,75 |
18.217,75 |
| B.
Umlaufvermögen |
234.901,78 |
316.522,67 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.431,07 |
21.017,30 |
| davon
gegen Gesellschafter |
6.820,01 |
6.433,97 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
214.470,71 |
295.505,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
504,37 |
| Aktiva |
535.205,53 |
539.472,79 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
295.999,42 |
358.571,07 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
-120.000,00 |
|
| III.
Gewinnvortrag |
333.571,07 |
319.192,25 |
| IV.
Jahresüberschuss |
57.428,35 |
14.378,82 |
| B.
Rückstellungen |
54.440,45 |
61.089,51 |
| C.
Verbindlichkeiten |
184.765,66 |
119.812,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
9.935,08 |
14.989,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
174.830,58 |
104.822,56 |
| Summe
Passiva |
535.205,53 |
539.472,79 |
Anhang
Romahn´s Vital GmbH
Anhang
Zeitz Blatt 1
Anhang
zum 31. Dezember 2023
I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
II. Angaben und Erläuterungen zu Posten
der Bilanz
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2. Angaben zu den Posten der Bilanz
III. Angaben und Erläuterungen zum
Jahresergebnis
und zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
IV. Ergänzende Angaben
Anhang
Blatt 2
I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der
§§ 266 bzw. 275 Abs. 2 HGB wurden weitgehend
unver-ändert angewandt. Abweichungen, insbesondere
Ergänzungen und Erweiterungen, wurden dann
vorgenommen, wenn dadurch die Aussagefähigkeit des
Jahresabschlusses erhöht wurde.
Die angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert.
II. Angaben und Erläuterungen zu Posten der
Bilanz
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung erfolgte nach den Vorschriften des
HGB.
Immaterielle Vermögensgegenstände sind mit
den Anschaffungskosten, vermindert um zeitanteilige lineare
Anschreibungen ausgewiesen.
Zugänge zum Anlagevermögen wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Ab-nutzbare
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Anlagevermögen wurde linear nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
einem Einzelanschaffungswert bis zu € 800,00 wurden im
Jahr ihres Zugangs voll abgeschrieben.
Vorräte sind, ausgehend von den Anschaffungs-
und Herstellungskosten, unter Berücksichtigung
steuerlicher Vorschriften bewertet. Zinsen wurden nicht in
die Herstellungskosten einbezogen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen
wurden durch angemessene Abwertung berücksichtigt.
Bei den Forderungen wurde das Niederstwertprinzip
beachtet.
Die Rückstellungen wurden mit dem Betrag
angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag bewertet.
Anhang
Blatt 3
2.
Angaben zu den Posten der Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
anliegenden Inventarverzeichnis dargestellt.
III. Angaben und Erläuterungen zum Jahresergebnis
und zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Sondereinflüsse auf das Jahresergebnis bzw. die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage waren im
Geschäftsjahr 2023 nicht zu verzeichnen.
IV. Ergänzende Angaben
Haftungsverhältnisse i.S. des § 251 HGB
bestanden nicht.
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
Geschäftsjahr:
Herr Oliver Romahn
Zeitz,
Gez. Oliver Romahn
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Gez. Oliver Romahn
-Geschäftsführer-
Zeitz, 18.03.2025
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2025
festgestellt.
|