ATHENA
Estate GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.935.246,92 |
3.041.324,92 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
238,00 |
458,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.935.008,92 |
3.040.866,92 |
| B.
Umlaufvermögen |
90.241,16 |
86.855,06 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.511,50 |
8.068,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
84.729,66 |
78.787,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.025.488,08 |
3.128.179,98 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
47.790,07 |
19.880,74 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
5.119,26 |
11.671,61 |
| III.
Jahresüberschuss |
27.909,33 |
6.552,35 |
| B.
Rückstellungen |
6.284,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.891.614,01 |
3.016.524,24 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
79.800,00 |
89.775,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.025.488,08 |
3.128.179,98 |
Anhang
I.
Allgemeines
Der Jahresabschluss der ATHENA Estate GmbH ist nach
den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft
i.S.v. § 267a HGB.
Die größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften werden im Rahmen der Aufstellung
des Jahresabschlusses und für die Offenlegung
teilweise in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Soweit die §§ 266 und 275 HGB den Ausweis
von Davon-Vermerken in Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung vorsehen, werden diese Angaben zur
Aufstellung eines klaren und übersichtlichen
Jahresabschlusses gemäß § 265 Abs. 6 HGB im
Anhang vorgenommen.
II.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
gemäß den §§ 266 HGB und 275 Abs. 2
HGB gegliedert.
Entgeltlich erworbene, immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
bilanziert und linear über eine
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren
abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
angesetzt. Die Abschreibungen sind nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Die
Nutzungsdauern betragen 10 bis 33 Jahre.
Der Ansatz der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem
Nominalwert angesetzt.
Die Bemessung der Steuerrückstellungen und der
sonstigen Rückstellungen erfolgt unter
Berücksichtigung zu erwartender Steuerzahlungen und
aller erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Sie sind in
der Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bemessen.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten hat ein Betrag in Höhe
von EUR 133.865,39 (Vorjahr EUR 153.465,16) eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr und ein Betrag in Höhe
von EUR 2.258.314,45 (Vorjahr EUR 2.379.784,12) eine
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
EUR 4.826,41 (Vorjahr € 10.980,31).
Von den Verbindlichkeiten sind EUR 2.812.371,45
durch Grundpfandrechte besichert.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
Sven Höppner, Geschäftsführer ATHENA
Beteiligungen GmbH
geführt.
Herr Sven Höppner ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Hamburg, 11. Juli 2013
(Sven Höppner)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 11.7.2013.
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