Soho-Möbel GmbHLiquidiert

96152 Burghaslach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 12657
Eingetragen
17.3.2008
Branche
Herstellung von BüromöbelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnEinzelhandel mit Wohnmöbeln
Gegenstand
Der Vertrieb von Bürostühlen.

Historie

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Management

NameRolle
Herbert Folk
seit 2.1.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

96152 Burghaslach, Gleißenberg 65
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SOHO-Möbel GmbH

Burghaslach

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

Bilanz

Aktiva


EUR

EUR
A. Anlagevermögen
I.Sachanlagen
1.andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 667,00 667,00
B. Umlaufvermögen
I.Vorräte
1.fertige Erzeugnisse und Waren 54.827,00 54.827,00
II.Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1.Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen 31.726,48
2.sonstige Vermögensgegenstände 3.519,70 35.246,18
III.Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks 1.199,26
C. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag 73.335,89
165.275,33

Passiva


EUR

EUR
A. Eigenkapital
I.Gezeichnetes Kapital 25.000,00
II.Verlustvortrag -63.276,48
III.Jahresfehlbetrag -35.059,41
nicht gedeckter Fehlbetrag 73.335,89
buchmäßiges Eigenkapital 0,00
B. Rückstellungen
1.Steuerrückstellungen 5.065,56 5.065,56
C. Verbindlichkeiten
1.Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 8.758,52
- davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
EUR 8.758,52
2.sonstige Verbindlichkeiten 151.451,25 160.209,77
- davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
EUR 110.623,72
165.275,33

Anhang

gem. § 284 HGB Geschäftsjahr 2011 der Firma Soho-Möbel GmbH

I. Anwendung des Bilanzrechtsmoderniesierungsgesetzes (BilMoG)
Die Gesellschaft erstellt des Jahresabschluss 2011 nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.
Die Handelsbilanz ist identisch mit der Steuerbilanz.

II. Bilanzierungs- und Bewerungsgrundsätze (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die Vorräte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.

Bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Burghaslach, 27.12.2012

Linz Reinhard
Geschäftsführer

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