Winkler
GmbH
Werther
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
328.521,00 |
249.323,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
20.020,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
308.401,00 |
249.219,00 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
242.217,27 |
200.841,92 |
| I.
Vorräte |
89.983,00 |
83.492,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
69.301,99 |
51.485,56 |
| davon
gegen Gesellschafter |
3.894,73 |
1.612,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
82.932,28 |
65.864,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.756,22 |
3.435,00 |
| Aktiva |
572.494,49 |
453.599,92 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
192.775,97 |
168.453,40 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.800,00 |
25.800,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
119.653,40 |
71.532,62 |
| III.
Jahresüberschuss |
47.322,57 |
71.120,78 |
| B.
Rückstellungen |
152.788,35 |
153.822,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
226.930,17 |
131.323,82 |
| Passiva |
572.494,49 |
453.599,92 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Winkler GmbH Filtertechnologie, Werther, ist zum
Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des
Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
| Firmenname laut
Registergericht: |
Winkler GmbH |
| Firmensitz laut
Registergericht: |
Werther |
| Registereintrag: |
Handelsregister |
| Registergericht: |
Gütersloh |
| Register-Nummer: |
4731 |
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu den
handelsrechtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
angesetzt und, sofern es der Abnutzung unterliegt, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Anlagenpositionen
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|
Abschreibungs- methode
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|
Nutzungsdauer in Jahren
|
Software
|
|
linear
|
|
3 bis 5
|
Außenanlagen
|
|
linear
|
|
10 bis 15
|
Technische Anlagen und
Maschinen
|
|
linear
|
|
10 bis 13
|
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
|
|
linear
|
|
1 bis 10
|
Geringwertige Anpagegüter mit Anschaffungskosten
bis 800,00 Euro werden im Jahr der Anschaffung in voller
Höhe abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang
gezeigt,
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende
niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten oder, soweit
erforderlich, mit dem niedrigeren, am Abschlussstichtag
beizulegenden Wert angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip
wurde beachtet.
Die Bewertung der
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten. Bestandsrisiken
wird gemäß dem Grundsatz der verlustfreien
Bewertung Rechnung getragen.
Die Bewertung der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Bei
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dem
allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung
in Höhe von 1 % auf den Netto-Forderungsbestand
ausreichend Rechnung getragen.
Die Bewertung der
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
erfolgt zum Nennwert.
Für
ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen 90.005,00 Euro.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag erkennbare Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C.
Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Pensionsrückstellungen
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem
durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden
Geschäftsjahr in Höhe von 1.708,00 Euro.
Der Unterschiedsbetrag darf gemäß § 253
Abs. 6 Satz 2 HGB nur ausgeschüttet werden, wenn die
nach der Ausschüttung verbleibenden frei
verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines
Gewinnvortrags abzüglich eines Verlustvortrags
mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen.
Verbindlichkeiten
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der
in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.
|
Restlaufzeit
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bis zu einem
|
von einem
bis zu fünf Jahren |
von mehr als
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Jahr
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|
5 Jahren
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Verbindlichkeiten:
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31.12.2023
|
31.12.2022
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
31.12.2023
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Summe Gesamt:
|
140.960,45
|
54.418,22
|
85.969,72
|
67.280,60
|
0,00
|
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen von Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffen, Halbfertigfabrikaten und Waren
bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
bestehen in Höhe von 44.410,00 Euro sonstige
finanzielle Verpflichtungen.
D.
Sonstige Angaben
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 14.
Werther, 17. Juni 2024
gez.
Christiane Schröer, Geschäftsführer
gez.
Dr. Dirk Schröer, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.07.2024
festgestellt. |