Lehestener
Dachdecker eG
Lehesten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.724,76 |
44.806,76 |
| I.
Sachanlagen |
27.724,76 |
36.806,76 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
8.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
106.672,51 |
108.323,15 |
| I.
Vorräte |
6.172,45 |
10.852,96 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.785,72 |
10.935,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
93.714,34 |
86.535,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
413,91 |
413,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
134.811,18 |
153.543,79 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
126.462,07 |
147.127,06 |
| I.
Geschäftsguthaben |
9.816,80 |
9.816,80 |
| II.
Kapitalrücklage |
148.874,20 |
148.874,20 |
| III.
Ergebnisrücklagen |
176.244,24 |
176.244,24 |
| IV.
Verlustvortrag |
187.808,18 |
168.677,74 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
20.664,99 |
19.130,44 |
| B.
Rückstellungen |
5.100,00 |
5.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.249,11 |
1.016,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
134.811,18 |
153.543,79 |
Anhang
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Lehestener Dachdecker
eG i.L. wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses gelten
die folgenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften. Diese
richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (BilMoG)
und den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung wie Einzelbewertung, Periodenabgrenzung,
Realisations-, Imparitäts-, Vorsichts-,
Wertaufhellungs-, Stetigkeits- und Going-Concern-Prinzip.
Posten in der Bilanz oder der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Der entgeltlich erworbene
Firmenwert wird gemäß § 246 Abs. 1 HGB
zeitlich begrenzt abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird gemäß
§ 253 Abs. 3 HGB zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei einer
voraussichtlich dauernden Wertminderung sind
außerplanmäßige Abschreibungen
vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen,
der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.
Da allgemeine handelsrechtliche
Bewertungsgrundsätze den steuerrechtlichen
Änderungen des § 6 Abs. 2 und Abs.2a EStG ab dem
Kalenderjahr 2008 nicht entgegenstehen, kommen diese
weiterhin zur Anwendung.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens werden gemäß §§
253 Abs. 4, 256 HGB zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger sind, werden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bewertet. Zweifelhafte, einbringungsgefährdete
Forderungen werden einzelwertberichtigt. Uneinbringliche
Forderungen werden abgeschrieben.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden
gemäß § 249 Abs. 1 HGB für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind abzuzinsen.
Verbindlichkeiten werden gemäß § 253
Abs. 1 S. 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Steuerliche Wahlrechte gemäß § 5 Abs.
1 S. 1 EStG wurden nicht ausgeübt mit der Folge, dass
weitere Erläuterungen in besondere, laufend zu
führende Verzeichnisse entfallen (§ 5 Abs. 1 S. 2
EStG).
B. Informationen zur Bilanz
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Die Genossenschaft ist aufgelöst. Die Firma
wurde zum 31.12.2012 aus der Handwerksrolle gelöscht.
Das Gewerbe wurde um 31.12.2012 abgemeldet.
C. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Burkhard Schmidt, Karl-Heinz Beck,
Liquidatoren
sonstige Berichtsbestandteile
Lehesten, den 02.07.2015
gez.: Burkhard Schmidt, Karl-Heinz Beck; Liquidatoren
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.07.2015 festgestellt.
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