Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 733514
Eingetragen
21.4.2010
Branche
BeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und BekleidungszubehörGroßhandel mit Textilien
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Das Halten von Beteiligungen jeglicher Art sowie die Betreuung von Unternehmen im Bereich der lT-Dienstleistungen, Datenverarbeitung und Bürokommunikation, den Vertrieb und Herstellung von Handelsgütern für den Bereich Reitsportartikel, Pferdesport, Pferdefutter und Pferdezusatzfutter und branchenverwandten Produkten sowie die Kreation, Herstellung und Vertrieb von Textilien.

Historie

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Management

NameRolle
Peter Schmitz
seit 5.9.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Markus Schmitz
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Markus Schmitz
71229 Leonberg
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

kobra-net GmbH

Leonberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00

0,00

II. Sachanlagen

637,00

987,00

III. Finanzanlagen

0,00

0,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

400,00

400,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.956,84

11,73

III. Wertpapiere

0,00

0,00

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

15.601,82

17.847,54

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Aktiva

18.595,66

19.246,27



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Ausstehende Einlagen

-12.500,00

-12.500,00

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Bilanzverlust / Bilanzgewinn

-3.710,80

661,24

B. Rückstellungen

5.116,00

3.616,00

C. Verbindlichkeiten

4.690,46

2.469,03

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Passiva

18.595,66

19.246,27

ANHANG

für das Geschäftsjahr 2012

der

kobra - net GmbH, Leonberg

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

I. Die kobra - net GmbH, Leonberg ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 3 HGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

II. Der erstellte Abschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild, so dass keine weiteren Angaben notwendig sind.

III. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266ff. HGB aufgestellt.

Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) erstellt.

Vermerke über die Mitzugehörigkeit zu einem anderen Posten in der Bilanz waren nicht notwendig.

IV. Die Restlaufzeitvermerke bei den Forderungen und Verbindlichkeiten wurden soweit notwendig bzw. gesetzlich gefordert im Bilanztableau vermerkt.

V. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

VI. Per 01.01.2010 wurden die geänderten Vorschriften des BilMoG beachtet.

Durch die Neugründung in 2010 ergaben sich keine Umstellungseffekte.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten.

Die Vorjahreswerte im Abschluss 2010 wurden dementsprechend nicht angepasst, zumal die Gesellschaft in 2010 neu gegründet wurde.

Ab 2011 wurde das Stetigkeitsprinzip wieder uneingeschränkt angewandt.

2. Im Jahresabschluss sind die Vermögenswerte, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge vollständig enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Passivposten und Erträge nicht mit Aufwendungen verrechnet worden.

3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind gesondert ausgewiesen und entsprechend gegliedert.

4. Das Anlagevermögen weist nur Vermögensgegenstände aus, die dafür bestimmt sind, dem Betrieb dauernd zu dienen.

5. Rückstellungen wurden nur im zulässigen Rahmen des § 249 HGB gebildet.

6. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

II. Bewertungsmethoden

1. Allgemeines zu den Bewertungsmethoden

a) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, dem rechtlich und tatsächlich auch nichts entgegen steht.

b) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

c) Es galt der Grundsatz der vorsichtigen Bewertung.

Insbesondere wurden alle vorhergesehenen Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, auch dann, wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Tag der Aufstellung bekannt geworden sind.

Es wurden ausschließlich realisierte Gewinne ausgewiesen.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

2. Allgemeine, auf die Posten der Bilanz und der Gewinn-

und Verlustrechnung angewandte Bewertungsmethoden

a) Anlagevermögen:

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Die abnutzbaren Vermögensgegenstände wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben, wobei die lineare Abschreibungsmethode angewendet wurde.

Im Geschäftsjahr wurden die Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,- EUR im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens dauerhaft über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

b) Umlaufvermögen:

Die Vorräte wurden mit den tatsächlichen Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf Grund des strengen Niederstwertprinzips waren nicht notwendig.

Die unfertigen Leistungen wurden mit den bis zum Abschlussstichtag entstanden aktivierungspflichtigen Aufwendungen aktiviert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bzw. dem niedrigeren beizulegenden Stichtagswert bewertet.

Erkennbare Einzelrisiken werden gegebenenfalls durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde - soweit notwendig - durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

c) Rückstellungen:

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

d) Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel in den Erläuterungen.

Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§268 Abs. 2 HGB). Für die Veröffentlichung wird von § 274a HGB Gebrauch gemacht.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i.H. v. EUR 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr.

3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der Posten enthält in 2012 keine Beträge.

4. Aktive latente Steuern

Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB i.V.m. § 274a HGB wurde kein Gebrauch gemacht.

5. Eigenkapital / Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

6. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Haftungsverhältnisse bestehen auf den Abschlussstichtag nicht.

7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Wesentliche langfristige Verpflichtungen bestanden am Abschlussstichtag nicht.

C. Sonstige Pflichtangaben

I. Der Geschäftsführung gehört zum 31.12.2012 unverändert an:

Frau Martina Schmitz

II. An den Gesellschafter - Geschäftsführer wurden Kredite gegeben, und es bestehen insoweit die ausgewiesen Forderungen.

III. Im Berichtsjahr waren keine weiteren Organe bestellt.

Stuttgart, den 30. März 2014

Martina Schmitz (Geschäftsführerin)

 

Leonberg, den 30. März 2014

gez. Schmitz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.03.2014

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