Tonwerk
GmbH
Emmering
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
1.525,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
174,07 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.351,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.525,66 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.057,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
2.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
942,69 |
| B.
Rückstellungen |
350,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
118,35 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
118,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.525,66 |
Anhang
1.1
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Tonwerk
UG(Haftungsbeschränkt) wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der
Fassung des Bilanzmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009
(BilMoG) aufgestellt.
Maßgebend waren die
Rechnungslegungsvorschriften gem. §§ 238 ff. HGB,
wobei die ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie die
allgemeinen Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung und Abschusserstellung für
Kapitalgesellschaften entsprechend angewandt wurden.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergaben
sich keine Änderungen der Vorjahresvergleichszahlen.
Insoweit musste vom Wahlrecht des Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB kein Gebrauch gemacht werden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.2
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
b) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen erfolgte der Ansatz mit dem
Nominalwert. Dem allgemeinen Kredit- und Ausfallrisiko
wurde durch Ansatz einer Pauschalwertberichtigung
angemessen Rechnung getragen.
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Sind Rückstellungen mit einer
Laufzeit von mehr als einem Jahr vorhanden, wurden diese
mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzins abgezinst (§253 Abs. 2
HGB).
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Im
Einzelnen beinhalten die sonstigen Rückstellung
lediglich die Kosten für die Erstellung des
Jahresabschlusses und dessen Offenlegung. Weitere Risiken
für die Rückstellungen zu bilden gewesen
wären, bestanden nach Angabe der
Geschäftsführung nicht.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten sind in
nachfolgendem Verbindlichkeitenspiegel
dargestellt.
Verbindlichkeitenspiegel
|
Gesamtbetrag
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
0,1
|
0,1
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
|
0,1
|
0,1
|
0,0
|
0,0
|
1.3
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestehen zum Abschlussstichtag nicht.
1.4
Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Georg Stockinger geführt.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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