Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 185391
Vorher
Tonwerk Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)Tonwerk GmbH
Eingetragen
23.4.2010
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenUnternehmensberatungBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Unternehmensberatung, Übernahme von Handelsvertretungen, Erwerb von und Beteiligung an anderen Unternehmen und Übernahme deren Geschäftsführung.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Birgit Stockinger
seit 1.3.2011
Geschäftsführer
Georg Stockinger
seit 23.4.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Georg Stockinger
Emmering
12.500 €
50.00%
Birgit Stockinger
Emmering
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Tonwerk GmbH

Emmering

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 1.525,66
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 174,07
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.351,59
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.525,66

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 1.057,31
I. gezeichnetes Kapital 2.000,00
II. Jahresfehlbetrag 942,69
B. Rückstellungen 350,00
C. Verbindlichkeiten 118,35
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 118,35
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.525,66

Anhang

1.1 Allgemeine Angaben
 
Der Jahresabschluss der Firma Tonwerk UG(Haftungsbeschränkt) wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG) aufgestellt.

Maßgebend waren die Rechnungslegungsvorschriften gem. §§ 238 ff. HGB, wobei die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie die allgemeinen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Abschusserstellung für Kapitalgesellschaften entsprechend angewandt wurden.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergaben sich keine Änderungen der Vorjahresvergleichszahlen. Insoweit musste vom Wahlrecht des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB kein Gebrauch gemacht werden.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

1.2 Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
 
b) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgte der Ansatz mit dem Nominalwert. Dem allgemeinen Kredit- und Ausfallrisiko wurde durch Ansatz einer Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Rückstellungen

Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Sind Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr vorhanden, wurden diese mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins abgezinst (§253 Abs. 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Im Einzelnen beinhalten die sonstigen Rückstellung lediglich die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und dessen Offenlegung. Weitere Risiken für die Rückstellungen zu bilden gewesen wären, bestanden nach Angabe der Geschäftsführung nicht.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten sind in nachfolgendem Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.  

Verbindlichkeitenspiegel      
Gesamtbetrag
Restlaufzeit
Restlaufzeit
Restlaufzeit
 
 
kleiner 1 J.
1 bis 5 J.
größer 5 J.
 
TEuro
TEuro
TEuro
TEuro
gegenüber Kreditinstituten
0,0
0,0
0,0
0,0
aus Lieferungen und Leistungen
0,1
0,1
0,0
0,0
sonstige Verbindlichkeiten
0,0
0,0
0,0
0,0
 
0,1
0,1
0,0
0,0

1.3 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
 
Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen zum Abschlussstichtag nicht.

1.4 Sonstige Angaben

Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Georg Stockinger geführt. Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.

 
gez. Georg Stockinger

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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