Jobperspektive Mainz gGmbH

Robert-Koch-Straße 8, 55129 Mainz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 3900
Vorher
SPAZ Mainzer Gesellschaft für berufsbezogene Bildung und Beschäftigung gemeinnützige GmbH
Eingetragen
20.9.1988
Branche
Postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht in Schulen des SozialwesensAllgemeine und politische ErwachsenenbildungSonstiges Sozialwesen a. n. g. (ohne Jugendarbeit und soziale Beratungsdienste)
Gegenstand
Von Amts wegen berichtigt: Beratungs-, Bildungs- und Beschäftigungsangebote für Menschen in sozialen Notlagen, insbesondere für Arbeitslose, denen aus den unterschiedlichsten Gründen der Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert ist bzw. die nicht oder nicht ausreichend in das Sozialversicherungssystem integriert sind. Die Angebote umfassen schwerpunktmäßig die Bereiche: - Sozial-pädagogische Beratung und Betreuung, - Allgemeinbildung und Berufsvorbereitung, - Ausbildung, - Ausbildungsbegleitende Hilfen, - Fort- und Weiterbildung, - Sozial- und Schuldnerberatung. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Constanze Bühler
seit 6.6.2023
Geschäftsführer
Jens Brabänder
seit 7.5.2013
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Stadt Mainz
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Zentrale Beteiligungs-gesellschaft der Stadt Mainz mbH
Germany
60.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Jobperspektive Mainz gGmbH

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

A. Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen

Die Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2023 ausschließlich mit der sozialpädagogischen Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen im Stadtkonzern befasst. Grundlage sind drei Fördermaßnahmen des Jobcenters Mainz mit dem Ziel der Wiedereingliederung der Arbeitnehmer in den ersten Arbeitsmarkt sowie die Beschäftigung. Partner des Projektes sind weiterhin die Stadt Mainz, die Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG, der Wirtschaftsbetrieb AöR und der Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz.

Im Geschäftsjahr 2023 hat man die Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16 a, d, e, und i SGB II weiter intensiviert. Die Bezuschussung durch das Jobcenter wird hier in der Regel für einen fünfjährigen Zeitraum bewilligt. Im Geschäftsjahr 2023 konnten durchschnittlich 18 (17,9) Leistungsempfänger eingesetzt werden, zum Jahresende waren es 19.

Durchschnittlich konnten 16 (15,91) Maßnahmenplätze (geförderte Beschäftigungsverhältnisse) bei stadtnahen Einsatzstellen der Stadt Mainz und verschiedenen Ortsverwaltungen besetzt werden. Darüber hinaus wurden 2 Maßnahmenteilnehmer an die Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG vermittelt bzw. betreut und weitere 4 beim Wirtschaftsbetrieb Mainz. Insgesamt waren vom Jobcenter Mainz für das Geschäftsjahr 2023 maximal 5 Plätze für Arbeitsgelegenheiten bewilligt. Davon waren durchschnittlich 2 Stellen besetzt.

B. Wirtschaftsbericht und Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nebst Kennzahlen

(1) Vermögenslage

Die Bilanzsumme beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 114 (i.Vj. TEUR 94).

Auf der Aktivseite werden im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 44 (i.Vj. TEUR 40), Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 60 (i.Vj. TEUR 35) sowie Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 6 (i.Vj. TEUR 5) ausgewiesen. Der Cash-Pooling-Bestand ist um TEUR 26 auf TEUR 64 angestiegen und wird mit Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 4 (i.Vj. TEUR 4) saldiert, in Summe hat dies zu einer Erhöhung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen geführt.

Bei einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 63 (i.Vj. TEUR 52) wurden von der Gesellschafterin insgesamt TEUR 80 in die Kapitalrücklage zum Verlustausgleich eingezahlt. Dadurch beträgt die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2023 84,6 % (i.Vj. 84,5 %). Die Fremdkapitalquote beträgt 15,4 % (i.Vj. 15,5 %). Auf der Passivseite werden zudem Rückstellungen in Höhe von TEUR 5 (i.Vj. TEUR 4) für Jahresabschlusskosten und Rückstellungen für Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 7 (i.Vj. TEUR 5) ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten betragen TEUR 6 (i.Vj. TEUR 5). Davon sind TEUR 1(i.Vj TEUR 0) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.

(2) Finanzlage

Der Finanzmittelbestand ist auf TEUR 70 (i.Vj. TEUR 53) gestiegen. Hiervon entfallen TEUR 64 (i.Vj. TEUR 38) auf kurzfristige Finanzforderungen aus dem Cash Pooling gegen die ZBM und TEUR 6 (i.Vj. TEUR 5) auf Guthaben bei Kreditinstituten.

2023
TEUR
2022
TEUR
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -63 -55
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 80 65
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 17 10
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 53 43
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 70 53

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im Jahr 2023 TEUR -63 (i.Vj. TEUR 55) und hat sich insbesondere aufgrund des höheren Jahresfehlbetrages in Höhe von TEUR 63 (i.Vj. TEUR 52) verringert.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist durch die Einzahlung in die Kapitalrücklage geprägt und beträgt TEUR 80 (i.Vj. TEUR 65).

Die Veränderung des Finanzmittelfonds ist dementsprechend positiv und beträgt TEUR 17 (i.Vj. TEUR 10).

(3) Ertragslage

Das Jahresergebnis ist die steuerungsrelevante Kennzahl der Gesellschaft. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Jahresfehlbetrag von TEUR 63 (i.Vj. Jahresfehlbetrag TEUR 52) ausgewiesen, der geringer ist, als in der letztjährigen Prognose erwartet.

Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 490 (i.Vj. TEUR 530) sind aufgrund zurückgegangener Förderanträge leicht gesunken.

Den betrieblichen Erträgen stehen im Wesentlichen der Personalaufwand von TEUR 513 (i.Vj. TEUR 554) sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 39 (i.Vj. TEUR 31) gegenüber. Der Rückgang des Personalaufwands resultiert aus der Verringerung der Anzahl der Beschäftigten, die im Rahmen des § 16 a, d, e und i SGB II gefördert werden.

(4) Mitarbeiter

Zum Bilanzstichtag waren siebzehn (i.Vj. achtzehn) Mitarbeiter/-innen bei der Jobperspektive Mainz gGmbH tätig, davon eine Stammkraft und sechzehn Mitarbeiter/-innen auf der Basis von Verträgen nach § 16 a, e, i SGB II.

C. Voraussichtliche Entwicklung mit Hinweisen auf wesentliche Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung

Branchenbedingte Risiken bestehen aufgrund von kurzfristigen Zuschusskürzungen durch Einsparungsmaßnahmen der öffentlichen Haushalte und fehlender Auslastung von Angeboten durch die Auftraggeber.

Die Gesellschaft erhält Ausgleichszahlungen durch die Gesellschafterin Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Mainz (ZBM). Die Kostenträger für Maßnahmen, die die Gesellschaft in der Vergangenheit durchgeführt hat, können noch bis zum 31. Dezember 2024 Prüfungen und Verwendungsnachweiskorrekturen vornehmen. Es ist dadurch möglich, dass die Jobperspektive Mainz gGmbH noch Aufwendungen haben wird, die zurzeit nicht erkennbar sind. Da die Wahrscheinlichkeit, dass solche Rückzahlungen festgestellt werden, als sehr gering eingeschätzt wird, werden hierfür keine Rückstellungen gebildet.

Bestandsgefährdende Sachverhalte liegen zum 31. Dezember 2023 nicht vor und werden unter Berücksichtigung des Verlustausgleiches in Form von Einzahlungen in die Kapitalrücklage durch die Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Mainz, auch für 2024 nicht erwartet. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ist durch Teilnahme am Cashpooling der ZBM auch zukünftig abgesichert.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 die Betreuung der nach § 16 a, d, e und i SGB II geförderten Beschäftigten fortgeführt und weitere Beschäftigte nach §16i SGB II eingestellt bzw. nachbesetzt. Die Betreuung der eingesetzten Teilnehmer im Rahmen der durch das Jobcenter Mainz bewilligten Arbeitsgelegenheiten-Maßnahme wurde auf niedrigem Niveau fortgeführt. Die Stadt Mainz hat den institutionellen Zuschuss (Beschluss des Stadtrates vom 25. September 2019) durch den Bescheid vom 08. Februar 2023 bewilligt. Auf Grund des Kooperationsvertrages mit dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz vom 18. Juni 2020 erfolgt seit Oktober 2020 ein monatlicher institutioneller Zuschuss. Seit Juni 2020 erhält die Gesellschaft für die Betreuung von geförderten Beschäftigten nach § 16i SGB II eine monatliche Pauschale von der Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG. Seit November 2021 erhält die Gesellschaft für die Betreuung von geförderten Beschäftigten nach § 16i SGB II eine monatliche Pauschale vom Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR. Der Zuschuss fördert dem Grunde nach Beschäftigungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose. Für das Jahr 2024 bleibt die Höhe des Zuschusses der Stadt Mainz gleich. Ebenso bleiben der monatliche institutionelle Zuschuss des Entsorgungsbetriebs der Stadt Mainz und die monatliche Betreuungspauschale der Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG sowie des Wirtschaftsbetriebs Mainz AöR für das Jahr 2024 gleich. Nachdem der Antrag vom 13. November 2023 über die Durchführung von 5 Arbeitsgelegenheiten aufgrund von Einsparungsmaßnahmen nicht bewilligt worden war, hat das Jobcenter Mainz nachträglich für die Förderung der Arbeitsgelegenheiten eine monatliche Maßnahmenkostenpauschale je Teilnehmerplatz auf Basis des Antrages vom 21. März 2024 bewilligt. Die Höchstförderung für 2 Teilnehmerplätze 2024 beträgt Euro 3.240. Damit wird ein wesentlicher Teil der Aufwendungen der Gesellschaft gedeckt.

Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein Jahresfehlbetrag über dem Niveau des Jahresfehlbetrags des Berichtsjahres erwartet.

Einige der im Lagebericht gemachten Angaben enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Diese wurden auf Grundlage unserer Erwartungen und Einschätzungen über künftige uns betreffende Ereignisse formuliert. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen naturgemäß Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse abweichen oder schlechter ausfallen als beschrieben.

 

Mainz, den 14. Juni 2024

Jobperspektive Mainz gGmbH, Mainz

Geschäftsführung
Constanze Bühler

Bilanz zum 31. Dezember 2023

A k t i v a

    31.12.2023 31.12.2022
  Anhang EUR EUR
A. Umlaufvermögen      
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (1)    
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen   43.992,54 39.647,12
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen   60.203,92 34.630,82
3. Sonstige Vermögensgegenstände   4.132,16 14.095,64
    108.328,62 88.373,58
II. Guthaben bei Kreditinstituten   5.558,05 5.159,52
    113.886,67 93.533,10
    113.886,67 93.533,10

P a s s i v a

    31.12.2023 31.12.2022
  Anhang EUR EUR
A. Eigenkapital (2)    
I. Gezeichnetes Kapital   60.000,00 60.000,00
II. Kapitalrücklage   99.021,59 71.236,58
III. Jahresfehlbetrag   62.681,75 52.214,99
    96.339,84 79.021,59
B. Rückstellungen (3)    
Sonstige Rückstellungen   11.140,00 8.840,00
C. Verbindlichkeiten (4)    
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen   380,24 319,44
2. Verbindlichkeiten gegnüber verbundenen Unternehmen   1.305,39 0,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten,   3.982,30 4.352,07
davon aus Steuern EUR 2.798,70 (i.Vj. EUR 2.843,77)      
    5.667,93 4.671,51
D. Rechnungsabgrenzugsposten (5) 738,90 1.000,00
    113.886,67 93.533,10

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

    2023 2022
  Anhang EUR EUR
1. Umsatzerlöse (6) 490.103,25 529.748,57
2. Sonstige betriebliche Erträge   60,00 3.118,58
3. Materialaufwand (7) 590,67 672,76
4. Personalaufwand (8)    
a) Löhne und Gehälter   429.944,24 467.247,12
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung,
davon für Altersversorgung EUR 5.916,60 (i.Vj. EUR 5.712,30)
83.368,35 87.171,12
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen (9) 39.485,95 30.801,50
6. Betriebsergebnis   -63.225,96 -53.025,35
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge   544,21 810,36
8. Ergebnis nach Steuern   -62.681,75 -52.214,99
9. Jahresfehlbetrag   -62.681,75 -52.214,99

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Registerinformationen

Firma Jobperspektive Mainz gGmbH
Sitz der Gesellschaft Robert-Koch-Straße 8, 55129 Mainz
Zuständiges Registergericht Amtsgericht Mainz
Handelsregisternummer HRB 3900

II. Allgemeines

Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist aufgrund der ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag gemäß § 17 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) für große Kapitalgesellschaften aufgestellt worden. Ergänzend wurden die Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung berücksichtigt.

Die in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses zu verbessern, wird vom Wahlrecht, bestimmte Angaben im Anhang zu machen, grundsätzlich Gebrauch gemacht.

Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den §§ 266 und 275 HGB. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird zusätzlich der Posten Betriebsergebnis ausgewiesen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert.

Bei Vorliegen einer Aufrechnungslage nach § 387 BGB werden Forderungen und Verbindlichkeiten gegen die bzw. gegenüber der Gesellschafterin und gegen bzw. gegenüber verbundene(n) Unternehmen miteinander saldiert.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bilanziert.

Eigenkapital

Das Eigenkapital ist vollständig eingezahlt und wird zum Nennwert ausgewiesen.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Bei den Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Bewertung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem fristgerechten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

(1) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von TEUR 44 (i.Vj. TEUR 40).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 64 aus Forderungen aus dem Cash-Pooling gegen die Gesellschafterin, verrechnet mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 4 gegenüber der Gesellschafterin.

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 4 (i.Vj. TEUR 14) resultieren im Wesentlichen aus einer Forderung gegen Krankenkassen für Personalkostenerstattungen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

(2) Eigenkapital

Stand
01.01.2023
Zuführung Abgang Stand
31.12.2023
TEUR TEUR TEUR TEUR
Gezeichnetes Kapital 60 0 0 60
Kapitalrücklage 71 80 52 99
Jahresfehlbetrag -52 -63 -52 -63
Summe 79 17 0 96

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 21. Juli 2023 wurden zum Ausgleich des Jahresfehlbetrags 2022 TEUR 52 aus der Kapitalrücklage entnommen, nachdem diese zuvor über eine Einzahlung in Höhe von TEUR 80 entsprechend erhöht wurde.

(3) Rückstellungen

Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich wie im Vorjahr um Rückstellungen für Jahresabschlusskosten in Höhe von TEUR 5 (i.Vj. TEUR 5) und für Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 7 (i.Vj. TEUR 5).

(4) Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 4 (i.Vj. TEUR 4) beinhalten im Wesentlichen eine erhaltene Kaution in Höhe von TEUR 1 (i.Vj. TEUR 1) und Steuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3 (i.Vj. TEUR 3). Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

(5) Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet eine Vorauszahlung für Weiterbildungskosten, die erst im Folgejahr stattfindet.

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

( 6 ) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 490 (i.Vj. TEUR 530) resultieren aus den Kostenerstattungen der Stadt Mainz und des Jobcenters Mainz für die eingesetzten Mitarbeiter sowie aus den Betreuungspauschalen für die Dienstleistung der Jobperspektive Mainz gGmbH.

( 7 ) Materialaufwand

Der Materialaufwand in Höhe von TEUR 1 (i.Vj. TEUR 1) beinhaltet ausschließlich Aufwendungen für Fremdlieferungen.

( 8 ) Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich zusammen aus Löhnen und Gehältern in Höhe von TEUR 430 (i.Vj. TEUR 467) und sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 83 (i.Vj. TEUR 87). Die Reduzierung resultiert aus der reduzierten Förderung nach § 16i Sozialgesetzbuch (SGB II) von durchschnittlich 14 Mitarbeitern.

( 9 ) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus kaufmännischen Dienstleistungen in Höhe von TEUR 17 (i.Vj. TEUR 17). Des Weiteren sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 2 (i.Vj. TEUR 0,4) enthalten.

VI. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage nach dem Abschluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet.

VII. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte neben dem Geschäftsführer im Geschäftsjahr durchschnittlich folgende Mitarbeiter:

2023 2022
Stammpersonal 1 1
Beschäftigte gem. § 16 a, e, i SGB II 16 18
17 19

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 5 bestehen aus Mietverbindlichkeiten für die angemieteten Gewerberäume, davon entstehen innerhalb des nächsten Geschäftsjahres Verpflichtungen in Höhe von TEUR 5.

Gesellschafter und Konzernverhältnisse

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der obersten Konzernmuttergesellschaft, der Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Mainz (ZBM), einbezogen. Diese stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis an Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Honorar des Abschlussprüfers

Die Gesellschaft macht hinsichtlich der Angabe des Honorars des Abschlussprüfers von der Erleichterung gemäß § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch und verweist diesbezüglich auf den Konzernanhang der ZBM zum 31. Dezember 2023.

Geschäftsführung

Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt:

 

Constanze Bühler, kaufmännische Geschäftsführerin (ab 1. Mai 2023)

 

Felix Michael Wälder, kaufmännischer Geschäftsführer (bis 30. April 2023)

Die Angabe der Geschäftsführerbezüge unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag für das Jahr 2023 in Höhe von TEUR 63 durch Entnahmen aus der zuvor durch eine entsprechende Einzahlung erhöhte Kapitalrücklage auszugleichen.

 

Mainz, den 14. Juni 2024

Jobperspektive Mainz gGmbH, Mainz

Geschäftsführung
Constanze Bühler

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Jobperspektive Mainz gGmbH, Mainz

Prüfungsurtei le

Wir haben den Jahresabschluss der Jobperspektive Mainz gGmbH, Mainz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Jobperspektive Mainz gGmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

G rundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter f ür den Jahres abschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres abschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 14. Juni 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Marc Krizaj, Wirtschaftsprüfer

ppa. Xandra Schulte, Wirtschaftsprüferin



Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 05.07.2024 festgestellt.

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