Pro Food
Poultry GmbH
Recklinghausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
29.113,40 |
24.431,47 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.950,87 |
18.197,92 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.162,53 |
6.233,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
29.113,40 |
24.431,47 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.892,71 |
23.831,47 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.168,53 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.061,24 |
-1.168,53 |
| B.
Rückstellungen |
700,00 |
600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.520,69 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.520,69 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
29.113,40 |
24.431,47 |
Anhang
Pro Food Poultry GmbH
,
Recklinghausen
Anhang zum
31.12.2010
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter
Berücksichtigung des § 264 HGB gemäß
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Für das
Geschäftsjahr 2010 gelten die Vorschriften für
kleine Kapitalgesellschaften.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens
gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden
"BilMog"), ist in Bezug auf Ansatz- und
Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft
anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der
Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs.
3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Einführung des BilMog kann in der
sogenannten BilMog-Eröffnungsbilanz zum 01. Januar
2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von
Bilanzposten des Vorjahres führen. Eine Anpassung des
Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist
nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unterblieben.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen 19.950,87
€ (Vorjahr 18.197,92 €).
Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen
19.950,87 € (Vorjahr 18.197,92 €) und bestehen in
Höhe von 19.950,87 € (Vorjahr 18.197,92 €)
aus einer Darlehensforderung. Das Darlehen wird mit 9,0%
verzinst.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden im
Wesentlichen für Beratungskosten gebildet.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Geschäftsführer im Geschäftsjahr waren
der Bankkaufmann Philipp Rhode und der Kaufmann Theodorus
van Aalst.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzverlust in Höhe von 107,29 € auf neue
Rechnung vorzutragen.
Recklinghausen, 27.07.2011
die Geschäftsführer
gez. Philipp Rhode
gez. Theodorus van Aalst
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.07.2011 festgestellt.
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