Millet
Mountain Group Germany GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.607,82 |
27.924,23 |
| I.
Sachanlagen |
22.607,82 |
27.924,23 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.175.695,29 |
777.861,93 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.152.802,25 |
736.325,42 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.893,04 |
41.536,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
480,33 |
0,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
7.184.995,91 |
7.211.767,18 |
| Aktiva |
8.383.779,35 |
8.017.553,34 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
285.000,00 |
285.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
7.496.767,18 |
7.546.024,60 |
| III.
Jahresüberschuss |
26.771,27 |
49.257,42 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
7.184.995,91 |
7.211.767,18 |
| B.
Rückstellungen |
143.370,74 |
177.798,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.240.408,61 |
7.839.754,85 |
| Summe
Passiva |
8.383.779,35 |
8.017.553,34 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Millet Mountain Group Germany GmbH hat ihren Sitz
in München. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht
München unter HRB 282389 geführt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
worden.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und hat
größen- abhängige Erleichterungen bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungs- posten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, der
Rechnungsabgrenzungsposten, das Eigenkapital, die
Rückstellungen sowie die Schulden sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet
(§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Aktiva
Anlagevermögen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear
vorgenommen.
Die Abschreibungszeiträume basieren auf der
jeweils voraussichtlichen Nutzungsdauer. Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens, die
unterjährig erworben wurden, werden zeitanteilig
abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder
mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Das Guthaben bei Kreditinstituten wird zum Nennwert
am Bilanzstichtag bilanziert.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Passiva
Eigenkapital
Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach Maßgabe des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag gemäß §
253 Abs. 1 HGB.
Die Steuerrückstellungen und Sonstige
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit den
Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Von den Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen enfallen T€ 600 auf die Gesellschafterin
(Vorjahr: € 0).
Die Bilanz zeigt einen "Nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von T€ 7.185
wodurch zum Bilanzstichtag eine bilanzielle
Überschuldung vorliegt. Die Gesellschaft MILLET AND CO
SAS, Anney-le-Vieux, Frankreich, Alleingesellschafterin der
Gesellschaft, hat am 27. Dezember 2022 eine
Rangrücktrittserklärung abgegeben, wodurch sie
sich verpflichtet in Höhe eines Betrages von insgesamt
T€ 7.624 im Rang hinter allen anderen Ansprüchen
aller anderen gegenwärtigen und zukünftigen
Gläubigern der Schuldnerin zurückzutreten.
Eigenkapital
Das Gezeichnete Kapital beträgt €
285.000,00 und ist in voller Höhe eingezahlt.
Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen die Aufwendungen für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen 2023 sowie
ausstehende Rechnungen.
Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von T€ 7.960 enthalten
(Vorjahr: T€ 7.823).
Von den Verbindlichkeiten haben T€ 616 eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und T€ 7.624 eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
IV. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Stichtag bestanden sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in
Höhe von T€ 220.
Belegschaft
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 4 Mitarbeiter.
Konzernzugehörigkeit
Zum 31. Dezember 2023 ist die Millet Mountain Group
Germany GmbH, München ein 100%-iges Tochterunternehmen
der MILLET AND CO SAS, Annecy-le-Vieux, Frankreich.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den
Konzernabschluss der MILLET AND CO SAS, Annecy-le-Vieux,
Frankreich einbezogen (kleinster Konsolidierungskreis).
sonstige Berichtsbestandteile
München, 31.12.2024
gez.
Romain Millet
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2024
festgestellt.
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