Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 12069
Vorher
Antoni Immobilien GmbH
Eingetragen
26.10.2006
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Verwaltung eigener und fremder Immobilien sowie deren Erwerb zu eigenen Zwecken.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter
Beta

2 von 3 Anteilseignern sichtbar

Name
Ort
Anteil
Monika Boguslawa Patzinski
Velbert
50.00%
Dieter Willi Patzinski
Velbert
30.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

IVG Service GmbH (vormals: Antoni Immobilien GmbH)

Iserlohn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

21.202,12

21.356,29

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

4.008,09

2.483,75

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

25.210,21

23.840,04



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-2.109,58

-2.475,29

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-2.690,42

365,71

B. Rückstellungen

3.000,00

500,00

C. Verbindlichkeiten

2.010,21

449,62

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

25.210,21

23.840,04

ANHANG

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften.

Gliederung und Bewertung der Bilanzpositionen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.

Selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, sofern ihre jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten € 410,- nicht übersteigen.

Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch außerplanmäßige Abschreiben Rechnung getragen.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten oder, bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung, mit den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert.

Es bestehen keine Beteiligungsverhältnisse im Sinne des § 285 Nr. 11 HGB.

Unverzinsliche oder gering verzinsliche Ausleihungen sind mit dem Barwert, die übrigen Ausleihungen mit dem Nennwert bilanziert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert nach Abzug erforderlicher Wertberichtigungen bilanziert.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr existieren nicht.

Kassenbestände und Bankguthaben in Fremdwährung werden mit dem Devisenkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren Tageswerten am Abschlussstichtag angesetzt.

Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Handelt es sich um Rentenverpflichtungen, sind diese zum Barwert unter Verwendung eines fristadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre angesetzt.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und wurden zum Nennwert bilanziert.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren existieren nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.

Grundsätzliche Änderungen in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Unterschiedsbeträge aus den Anwendungen von Bewertungsmethoden für Gruppen waren nicht zu berücksichtigen.

Umrechnungen in Euro waren ebenfalls nicht erforderlich.

Geschäftsführerin ist Frau Sandra Stoppa, Kauffrau.

 

Iserlohn, den 15. November 2013

gez. Sandra Stoppa

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.12.2013

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