Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 3747
Eingetragen
22.12.1992
Branche
Einzelhandel mit Brillen und KontaktlinsenHerstellung von orthopädischen ErzeugnissenHerstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten
Gegenstand
Die Herstellung und der Handel mit Brillen, Kontaktlinsen, optischen Geräten und Hörgeräten,.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Corinna Schulte
seit 26.11.2025
Geschäftsführer
Jürgen Hegener
seit 19.11.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Jürgen Hegener
Ackerstraße 68, 59929 Brilon
102.500 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hegener Optik GmbH

Brilon

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 96.862,50 94.326,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,50 894,00
II. Sachanlagen 96.861,00 93.432,00
B. Umlaufvermögen 264.109,93 308.807,95
I. Vorräte 94.455,44 97.683,43
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 83.655,65 89.286,18
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 85.998,84 121.838,34
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.630,24 947,39
Aktiva 363.602,67 404.081,34

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 204.354,65 221.291,09
I. Gezeichnetes Kapital 102.500,00 102.500,00
II. Bilanzgewinn 101.854,65 118.791,09
davon Gewinnvortrag 68.791,09 21.318,86
B. Rückstellungen 9.326,11 11.254,53
C. Verbindlichkeiten 149.921,91 171.535,72
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 30.128,91 32.255,52
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 119.793,00 139.280,20
Passiva 363.602,67 404.081,34

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.04.2023 festgestellt.

Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der § 267 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 II a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 II HGB).

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

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