Brown Sugar Sonnenstudio GmbHLiquidiert

01067 Dresden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 21187
Eingetragen
11.11.2002
Branche
Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnGroßhandel mit Zucker, Süßwaren und BackwarenErbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.
Gegenstand
Betreiben von Sonnenstudios, damit verbundene Dienstleistungen und Verkauf von sortimentstypischen Waren, z.B. Kosmetikartikel

Historie

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Management

NameRolle
Nicole Dörner
seit 26.2.2008
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Brown Sugar Sonnenstudio GmbH

Dresden

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006

Bilanz zum 31. Dezember 2006

Aktiva

  EUR Geschäftsjahr 2006
EUR
Vorjahr 2005
EUR
       
A. Anlagevermögen      
I. Sachanlagen   32.646,00 38.728,00
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte 2.560,79   1.564,62
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.855,91   1.273,17
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.368,68 8.785,38 1.922,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten   170,85 0,00
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   45.165,78 12.512,83
Summe AKTIVA   86.768,01 56.001,12

Passiva

     
  EUR Geschäftsjahr 2006
EUR
Vorjahr 2005
EUR
       
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00   25.000,00
II. Verlustvortrag -37.512,83   -36.371,16
III. Jahresfehlbetrag -32.652,95 -45.165,78 -1.141,67
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   45.165,78 12.512,83
    0,00 0,00
B. Rückstellungen   1.786,00 2.890,00
C. Verbindlichkeiten   84.982,01 53.111,12
Summe PASSIVA   86.768,01 56.001,12

Bilanz

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 246 Abs.1 S. 1 HGB). Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden (§ 246 Abs. 2 HGB).

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert (§ 247 Abs. 1 HGB).

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB). Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

AKTIVA

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

1. Warenbestand

Der Materialbestand wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet. Ein niedrigerer Börsen- oder Marktpreis gemäß § 253 Abs. 3 HGB konnte nicht festgestellt werden.

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Forderungen wurden mit dem Nennbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet. Sie haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Dieser Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß § 250 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG gebildet.

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Diese Position wird unter Punkt Eigenkapital näher erläutert.

PASSIVA

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital in Höhe von 25.000,-- € ist vollständig eingezahlt worden.

B. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden von der Geschäftsführung nach üblicher kaufmännischer Schätzung gemäß § 249 HGB ermittelt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Ein weiterer Rückstellungsbedarf besteht nach Angaben der Geschäftsführung nicht.

C. Verbindlichkeiten

Allgemeines

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgewiesen.

1. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 35.425,75 €.

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Bei den Warenverbindlichkeiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Alle Lieferantenverbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.

3. Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.

B. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Beruf
Dörner Nicole Kauffrau

C. Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

D. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

II. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. Es bestanden keine Eventualverbindlichkeiten.

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