ROLLSBAY Dresden GmbH
Selbe AdresseEinzelhandel mit Back- und Süßwaren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nicole Dörner seit 26.2.2008 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Brown Sugar Sonnenstudio GmbHDresdenJahresabschluss zum 31. Dezember 2006Bilanz zum 31. Dezember 2006Aktiva
BilanzA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. II. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 246 Abs.1 S. 1 HGB). Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden (§ 246 Abs. 2 HGB). Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert (§ 247 Abs. 1 HGB). Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB). Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. AKTIVA A. Anlagevermögen I. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Warenbestand Der Materialbestand wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet. Ein niedrigerer Börsen- oder Marktpreis gemäß § 253 Abs. 3 HGB konnte nicht festgestellt werden. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Forderungen wurden mit dem Nennbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet. Sie haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr. C. Rechnungsabgrenzungsposten Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Dieser Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß § 250 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG gebildet. D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Diese Position wird unter Punkt Eigenkapital näher erläutert. PASSIVA A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von 25.000,-- € ist vollständig eingezahlt worden. B. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden von der Geschäftsführung nach üblicher kaufmännischer Schätzung gemäß § 249 HGB ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Ein weiterer Rückstellungsbedarf besteht nach Angaben der Geschäftsführung nicht. C. Verbindlichkeiten Allgemeines Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgewiesen. 1. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 35.425,75 €. 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Bei den Warenverbindlichkeiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Alle Lieferantenverbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr. 3. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr. B. Ergänzende Angaben I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane (1) Geschäftsführer
C. Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt. D. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen II. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. Es bestanden keine Eventualverbindlichkeiten. |
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