Vision31 GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Theodor Krupp seit 12.2.2013 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
evia Fulfillment Services GmbHDürenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BILANZ
ANHANGDer vorliegende Jahresabschluss der evia Fulfillment Services GmbH in 52249 Eschweiler auf den 31.12.2016 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff HGB) und des GmbHG aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden folgendermaßen in Anspruch genommen: - verkürzte Bilanz nach § 266 (1) HGB - verkürzter Anhang nach § 288 HGB - keine Offenlegung der G+V - Wegfallder/die betreffenden Angaben im offen zu legenden Anhang nach § 326 HGB Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Der derivative Firmenwert wird auf Grundlage der bisher über 20-jährigen Betriebsdauer sowie bei einer weiterhin langfristigen Betriebserwartung, basierend auf einer ebenfalls bisher konstanten Ertragsfähigkeit und einer langfristigen Unternehmensfinanzierung, auf 15 Jahre abgeschrieben (§285 Nr.13 HGB) Der von untergeordneter Bedeutung und geringem Wert existierende Warenbestand wird mit einem Festwert gem. § 240 (3) HGB ausgewiesen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Der Ansatz des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgte gem. § 250 (1) + (3) HGB. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeit der Rückstellungen und Verbindlichkeiten mit Ausnahme der Bankdarlehen liegt bei unter 1 Jahr. Die Laufzeit der Bankdarlehen mit denen der geldlich erworbene Firmenwert finanziert wurde, sind länger als 5 Jahre und betragen 265.659,47 € (VJ 303.706,02 €) Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Mit einer Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen ist nach Auskunft der Geschäftsführung nicht zu rechnen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Geschäftsführer bestellt: Herr Jörg Krupp, Alsdorf Sie waren jeweils alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot (§181 BGB) befreit. Am Abschlußstichtag obliegt außschließlich Herrn Jörg Krupp die Geschäftsführung, weiterhin alleinvertretungsberchtigt und vom Selstkontrahierungsverbot (§181 BGB) befreit.
Eschweiler, den 09. Mai 2017 gez. Jörg Krupp Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 09.05.2017 |
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